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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 4. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857-12-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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sehr häufig bequemer findet der Regierung Alles zu über lassen, als selbstthätig vorzugehen, nicht gering anzuschla gen. Deshalb ist auch im Deputationsberichte erwähnt, daß es darauf ankommen würde, den Sinn für das Self government zu kräftigen und zu wecken. Gewiß ist das zeitherige System, nach welchem bis auf Kleinigkeiten hin aus, ich mochte sagen, regiert worden ist, nicht geeignet ge wesen, diesen Sinn zu fördern und zu wecken. Wenn man einmal den Gemeinden, den Corporationen und den Einzelnen etwas mehr selbst überläßt als zeither, so habe ich die Ueberzeugung: man wird dort auch mehr Freude an der Selbstverwaltung finden und es wird auch der Sinn dafür mehr gekräftigt werden als zeither. Der Stoff, scheint mir, ist bei uns vorhanden so gut wie ir gendwo, und wenn von,einem der geehrten Abgeordneten die Frage aufgeworfen worden ist, ob wohl ein solches Selfgovernment in der That wohlfeiler wäre, als die Ver waltung durch die Regierung, so will ich diese Frage hier durchaus nicht entscheiden; jedenfalls wird sich aber Man ches in einer weniger ausgedehnten Weise behandeln lassen, als zeither geschehen ist, und die Betreffenden werden für ihnen nahe liegende Zwecke von selbst lieber etwas mehr opfern als zur Staatslast mehr zu steuern. Es ist gar nicht zu verkennen, daß es viel leichter ist, sich bei dieser ganzen Angelegenheit auf die Negative zu stellen, als po sitive Vorschläge zu machen; allein der gestellte Antrag wird veranlassen, die Frage in Verbindung mit dem ge genwärtigen Bedürfnisse doch von Neuem ins Auge zu fassen. Wenn die hohe Staatsregierung sie, wie zu er warten ist, in ernste Erwägung nimmt und aus dieser Er wägung selbst sich ein negatives Resultat ergeben sollte, so wird schon hierdurch eine Klarheit in die ganze Angelegen heit kommen, die wir Alle auf das Lebhafteste wünschen. Ich glaube, daß der Antrag wie er von der Deputation gestellt ist, kein überflüssiger ist; er betrifft eine Frage,.die von allen Seiten aufgeworfen worden ist, der wir nicht langer aus dem Wege gehen können und die zu durchgrei fender Besprechung gelangen muß. Giebt der Antrag hierzu Veranlassung, so ist schon dadurch der Wunsch der Deputation zum Theil erfüllt. Staatsminister v. Beust: Der Antrag, welchen die geehrte Finanzdeputation Seite 7 des Berichts ausgenom men hat, ist von Seiten mehrerer geehrten Mitglieder der Kammer zum Gegenstände der Erörterung gemacht worden, und ich werde daher um die Erlaubniß bitten, auch von Seiten der Staatsregierung einige Worte darüber zu äußern. Die Regierung selbst kann um so weniger Veranlassung haben, diesem Anträge in irgend einer Weise entgegenzutreten, als sie selbst sich wiederholt mit der Erörterung der Frage beschäftigt hat, welche dem Anträge zu Grunde liegen. Die Regierung hat es zugleich dankend anzuerkennen, daß sowohl im Be richte selbst, als Seiten des Herrn Referenten und mehrerer geehrten Redner auf die Schwierigkeiten hingewiesen wor den ist, welche mit der Ausführung der in Betracht gezogenen Maßnahmen verbunden sind, und darauf daß, wenn sich die Ausführung derselben nicht alö so leicht herausstellt, als gewünscht wird, hierbei die Regierung der größte Theil der Schuld nicht treffen könne. Die Regierung hat es aber sogar in einer Beziehung freudig zu begrüßen, daß die Deputation heute einen solchen Antrag gestellt hat, weil die Regierung wünschte, daß Seiten der Kammer und mithin auch Seiten des Volks eine größere Lebendigkeit an den Tag gelegt werde, um Abhilfe zu schaffen in den Kreisen selbst, wo die Regierung das allein nicht zu bewerkstelligen ver mag. Ich meine damit die Frage des „Selfgovernments." Die Regierung hat, glaube ich, in neuester Zeit den Wunsch Lethätigt, der ihr lebhaft innewohnt, in dieser Beziehung eine Initiative hervorzurufen. Soweit diese von ihr selbst ausgehen kann, hat sie sie durch Vorlage des Friedensrich tergesetzes ergriffen und wird abzuwarten haben, wie diese neue Einrichtung sich bewährt. Sie verhehlt, sich aber gar nicht, daß ein wirklich gesundes Selfgovernment nur eben dann gelingen kann, wenn es nicht von ihr ausgeht. Da her hält sie es für ihre Aufgabe, alle Erscheinungen zu un terstützen , welche in dieser Richtung außerhalb ihrer selbst hervorgehen. In dieser Beziehung erlaube ich mir auf die Armenvereine hknzudeuten, welche die Regierung sich zur Aufgabe gemacht hat, auf alle Weise zu unterstützen; und sollten dieselben eine größere Consolidirung gewinnen, so wird die Regierung keine Schwierigkeit erheben, diesen aus dem Volke und den geeigneten Kreisen selbst hervorge gangenen Organen auch von der Regierungsthätigkeit sehr gern soviel abzutreten, als sie selbst für sich in Anspruch nehmen wollen. Es ist bereits von dem geehrten Abg. vr. Hertel und von andern Rednern darauf hingewiesen worden, daß der Wunsch des Selfgovernments wohl gerecht fertigt sei, daß aber manche Schwierigkeiten nicht verkannt werden dürften, die damit verbunden wären. Ich selbst, der ich einige Jahre in England zugebracht habe, in einem Lande, wo bekanntlich das Selfgovernment sehr weit ver zweigt ist und eine große Ausbildung erhalten hat, habe damals auch einige Beobachtungen anzustellen Gelegenheit gehabt, und ich möchte mir erlauben, nur kurz hierüber die Mittheilung zu machen, daß das Selfgovernment km All gemeinen allerdings neben den Vortheilen auch seine ent schiedenen Schattenseiten hat und daß zu dessen Ausfüh rung es gewisser Bedingungen bedarf, deren Erfüllung bis her nur in sehr beschränkter Weise sich bei uns gezeigt hat. Die Vortheile sind nach dem Eingeständniß und den Erklärungen der mit der Sache selbst vertrauten Engländer hauptsächlich die, daß einestheils durch das Selfgovernment tüchtige Mitglieder für die Untersu- chungscomitss, welche man in England gern benutzt, um allgemeine Fragen zu erörtern, und für das Parlament ge- 8*
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