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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 4. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857-12-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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der Zusammengehörigkeit der einzelnen Landestheile, Graf schaften und Kirchspiele, das unter dem englischen Wolke wie nirgends anderwärts festgehalten und von der Regie rung sorgsam gehegt wird. Das, scheint mir, hat die säch sische Regierung, ungern sage ich das, zusehr aus.dem Auge verloren, wenn sie es redlich meint mit unsrer Selbstregie rung. Wir haben auch historische Eintheilungen in un- serm Lande mit geschloffenen Corporationen. Wir haben die kreisständischen Verfassungen, welche auch jetzt dem Namen nach noch fortbestehen; aber die Kreise fangen an zu fehlen. Trotzdem, daß aus verschiedenen Kreisen des Lan des öftere Bitten bei der Regierung eingegangen, find diese alten Kreise, diese von Alters her zusammengehörigen Lan destheile, auf welche ein werthvolles Selbstgefühl und das Gefühl der Corporationen gegründet war, schon durch die Organisation der Justizbehörden zerrissen worden, und un ser Landestheil, das Voigtland, soll jetzt, wie ich vernehme, auch in Bezug auf Verwaltung getheilt, die Unterlage zu einem Selfgovernment, welche historische Entwickelung und das Alter geheiligt, vernichtet werden, um auf den Trüm mern ein lebensfähiges, neues, künstliches Selfgovernment aufzurichten; das wird nur mühsam und langsam gelingen. Ich wollte blos diese kurze Bemerkung machen, um von meinem Standpunkte aus eine Meinung vorläufig auszu sprechen, die ich bei anderer Gelegenheit noch besonders dar zulegen denke. Abg. Bürgermeister Koch: Es sei mir gestattet, auch meine Ansicht über die vorliegende wichtige Frage kurz zu äußern. Bei dem Wunsche nach.Beförderung des Self governments, welcher von der Deputation ausgesprochen worden ist, dürfte es sich weniger darum handeln, gewisse Zweige der Verwaltung der Negierungsthätigkeit ganz zu entziehen, als vielmehr darum,, die Selbstständigkeit der Ge meindeverwaltungen, beziehendlich der Unterbehörden, mehr zu kräftigen. Durch eine beschränktere Oberaufsichtsfüh rung gegenüber den Gemeindeverwaltungen würde in noth- wendiger Folge die Arbeitslast der Regierungsbehörden ver mindert werden, und von diesem Gesichtspunkte aus würde der Antrag der Deputation jedenfalls mehr praktische Re sultate versprechen als der Abg. vr. Hertel davon erwartet. Ich meine also, daß die Thätigkeit der Regierungsbehörden in gewissen Gruppen der Verwaltung in zu hohem Maße in Anspruch genommen wird, in einem Maße, welches wohl durch Vereinfachung der Verwaltung, durch Gestattung größerer Selbstständigkeit der Gemeindebehörden vermindert werden könnte; damit soll von mir nicht behauptet werden, — es sek fern von mir, das zu sagen, — daß das Ober aufsichtsrecht der Regierungsbehörden den Gemeinden ge genüber überhaupt ganz beseitigt werden solle; dieses Ober aufsichtsrecht ist nöthkg, denn es schützt gegen Nachlässigkei ten und Unordnungen in den Gemeindeverwaltungen. Aber der allgemeine Wunsch, welchen die Deputation ausgedrückt hat, scheint mir von diesem Gesichtspunkte aus aufgefaßt werden zu können und aufgefaßt werden zu sollen. Wenn nun weiter,.was bereits erwähnt worden ist und in diese Frage einschlägt, auch hinsichtlich der äußern Behandlung der Verwaltung, in der formellen Geschäftsführung zwischen den Ober- und Unterbehörden in mancher Beziehung sich wohl eine einfachere Form ermöglichen ließe, dadurch also zu» gleich die Vielschreiberei — um diesen technischen Ausdruck zu gebrauchen — vermindert werden könnte, so würden nach meiner Ansichtdamit und mit dem sogenannten Selfgovern ment, von welchem hier die Rede ist, allerdings Erspar nisse für die Staatskasse sich erreichen lassen. Abg. v. Nostitz-Drzewiecki: Die Aeußerungen des Herrn Staatsministers v. Beust über die Absichten der hohen Staatsregierung in Bezug auf das Selfgovernment, welche auch durch die Beilage zur Thronrede bestätigt wor den sind, können gewiß nur mit großem Danke von der Kammer entgegengenommen werden. Während der Abg. vr. Hertel äußerte, daß, wenn sich die Ansichten und An schauungen im Volke selbst nicht änderten, auch ein Self government nicht eintreten könnte, so sprach sich der Herr Staatsminister v. Beust dahin aus, daß die Initiative zu einem Selfgovernment nicht von der Staatsregierung aus gehen dürfe. Auch ich bin dieser Ansicht, glaube indeß, daß im Volke die Neigungen für das Selfgovernment sehr wohl vorhanden sind. Wenn die nieder» Beamten, indem sie die gewiß wohlmeinenden Absichten der Staatsregierung zu fördern vermeinen, sich aber so häufig nur an das Klein liche und Aeußerliche der Sache halten und ihr daher oft, wo sie sie fördern könnten, Hindernisse in den Weg legen, das Selfgovernment in einem andern Sinne auffaßten und demselben Eingang verschafften, so würde sich die Sache schon von selbst finden. Das sind meine Anschauungen über diesen Gegenstand. Nun hätte ich noch eine Frage an den Herrn Referenten in Bezug auf den Seite 7 von der Deputation gestellten Antrag. Es ist mir nämlich der zweite Theil dieses Antrags nicht recht klar; ich weiß nicht recht, was unter den Worten gemeint sein soll: „die ge eignete Verbindung des Privatinteresses der Letzter» mit dem des Dienstes". Meint man damit vielleicht, daß für einzelne Arbeiten besondere Sporteln gegeben werden sollen, wie das früher einmal der Fall gewesen und auch von mei ner Seite beantragt, damals aber von der Kammer mit Entrüstung zurückgewiesen wurde? Ich bitte mir über die sen Gegenstand, damit er Aufklärung finde, einige Aus kunft aus. Referent Abg. Georgi: Die Deputation hat bei diesem Punkte eine etwas bessere, zweckmäßigere Verwendung der Beamtenkräfte vorzugsweise im Auge gehabt. Die Deputation war der Meinung, daß überall, wo es sich um. geistige Schöpfungen handle, eine Belohnung, nach der Stückzahl, möchte ich es nennen, ni^ht-anwendbar sei, daß
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