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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 18. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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putation kein Bedenken, dasselbe in der geforderten Höhe von 20,000 Khlr. zur Annahme zu empfehlen. Abg. Mai: Bei diesem Punkte muß ich mir doch eine Anfrage an die Deputation, beziehentlich an den Herrn Referenten erlauben, ob nicht die Lohnverhältnisse der Schneeauswerfer in der Deputation zur Sprache gekommen sind? Soviel ich in Erfahrung gebracht habe, sind diese Löhne sehr verschieden. Zn manchen Bezirken werden pro Arbeitsstunde 6 Pf., in andern 8 Pf., in dritten so gar 1 Ngr. bezahlt. In solchen Bezirken, wo blos 6 Pf. pro Arbeitsstunde bezahlt werden, beträgt der Lagelohn bei achtstündiger Arbeit, wie solches gewöhnlich im Winter der Fall ist, 4 Ngr. 8 Pf. Wenn von der Deputation Seite 143 des Berichts gesagt worden ist, daß ein Lagelohn von 7 Ngr. den allgemein bestehenden Verhältnissen nicht mehr angemessen sei, so sollte ich wohl meinen, daß ein Lagelohn von 4 Ngr. 8 Pf., den solche arme Leute nur verdienen können, wenn sie für die Arbeitsstunde nur 6 Pf. erhalten, ein viel zu geringer fei, als daß sie dabei nur die noch- wendigsten Bedürfnisse bestreiten könnten. Ich erbitte mir darüber Auskunft von dem Herrn Referenten oder be ziehendlich von der Staatsregierung selbst, was rücksichtlich dieser Lohnverhältnisse bis jetzt geschehen ist, oder was man zu deren Verbesserung beabsichtigt. Referent Abg. Oehmichen auf Choren: Die verschie den gewährten Lohnsätze bei den Schneeauswerfern richten sich meistentheils nach der localen Nothwendigkeit. Es wird gelingen, in dem einen Orte billigere Löhne zu haben, während sie in dem andern Orte theurer zu stehen kommen, weil hier mehr, dort weniger Leute zu haben sind. Wenn der geehrte Abgeordnete sagt, daß bei achtstündiger Arbeit sich für das Schneeauswerfen nur ein Tagelohn von 4 Ngr. 8 Pf. herausstellt, so ist das richtig, ebenso wie bei zwölf stündiger Arbeit er sich aber auf 7 Ngr. 2 Pf. Herausstellen würde. Es geschieht aber diese Arbeit zu einer Zeit, wo es oftmals Leute giebt, die eben, wenn sie diesen Lohn nicht verdienten, gar keine Beschäftigung hätten und mit Ver gnügen zum Schneeauswerfen gehen, wenn sie dazu bestellt werden Es sind meistens Maurer, Zimmerleute und der artige Professionisten, die, wenn sie keine Drescherarbeit haben, sich im Winter an den Spinnrocken setzen müßten und die deshalb froh sind, wenn sie auch nur diese 6 Pf. für die Stunde haben. Uebrigens ist nicht zu vergessen, daß ein Lohn von 6 Pf. gerade für das Schneeauswerfen ost vollständig genügt. Es ist bekannt, daß die Schnee auswerfer in der Regel die fleißigsten Leute nicht sind. (Heiterkeit in der Kammer.) Wenn Jemand vorbeifährt, so stehen sie gewöhnlich da, stemmen sich auf die Schaufel und sehen dem Schlitten II. K. (1. Abonnement.) nach soweit sie können. 'Ich sehe nicht ein, warum die Regierung gedrängt werden sollte, dafür höhere Löhne zu bezahlen, wenn es ihr möglich ist, für diese Arbeit, die so selten gut geleistet wird, gute Arbeiter billig zu bekommen. Wo aber die Nothwendigkeit vorhanden ist, daß für 6 Pf. Niemand zu haben ist, so ist sie ohnehin genöthigt, mehr als 6 Pf. zu gewähren. Soweit hat sich die Deputation von der Sache unterrichtet. Königlicher Commissar v. d. Planitz: Ich erlaube mir den Herrn Abgeordneten, welcher die Anfrage stellte, auf die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zu verweisen. Nach dem Straßenbaumandate ist die Verbindlichkeit zum Auswerfen des Schnees auf allen Straßen eine allge meine Staatslast, eine Verbindlichkeit der Flurgemeinden. Auf den ausdrücklichen Antrag der Ständeversammlung ist durch Bekanntmachung des Finanzministeriums vom Jahre 1837 nur für die Chausseen eine Vergütignng von 6 Pf. für die Arbeitsstunde bei dem Schneeauswerfen bewilligt worden. Es ist also davon, daß den von den Communen gestellten Arbeitern ein voller Lageslohn gegeben werden solle, gar nicht die Rede und die Regierung ist auch dazu nicht berechtigt, sondern die 6 Pf. Arbeitsvergütung sind blos als ein Zuschuß für die Gemeinden zu betrachten. Abg. v. Noftitz-Drzewiecki: Während mich die Auskunft des Herrn Referenten vollständig befriedigt hat, muß ich gestehen, daß mich die Auskunft des Herrn Re- gierungscommissars keineswegs zufrieden stellte. Denn, meine Herren, das spricht nur dafür, daß der Antrag, der schon oft von der Kammer gestellt worden ist, der Antrag am Schlüsse des Berichts, auf Abänderung des Straßen baumandats, ganz gerechtfertigt ist. Ich werde späterhin darauf zurückkommen, was sonst noch für Gründe für diesen Antrag sprechen; aber auf Bestimmungen, die ohnedies nicht mehr auf die jetzige Zeit passen, auf diese Bestimmungen hin unverwandt fortbauen wollen, das heißt wohl, wie es auch vom Abg. Mai bezeichnet wurde, Ungerechtigkeiten begehen; dafür könnte ich mich nicht erklären. Königl. Commissar v. d. Planitz: Ich muß bemerken, daß bei Stellung des Postulats von Seiten der Regierung die damaligen gesetzlichen Bestimmungen zu Grunde gelegt werden mußten, und indem die Regierung diese gesetzlichen Bestimmungen ausführt, glaubt sie keine Ungerechtigkeit zu begehen. Präsident vr. Haase: Wünscht noch Jemand das Wort? — Abg. Haberkorn. Abg. Haberkorn: Ich beklage es wahrhaft, daß das Bestreben, nur Alles und Jedes auf den Staatsfiscus zu werfen, immer mehr überhand nimmt, wie dies auch hier wieder bei den Ausgaben für das Schneeauswerfen der Fall ist. Ueber denselben Gegenstand sind schon sehr leb hafte Debatten in der Kammer gepflogen worden, man ist 61
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