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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 18. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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abzugeben nicht Gelegenheit hatte. In Bezug auf den Antrag der geehrten Deputation muß ich bemerken, daß auch das Ministerium des Innern die ständischen Anträge nicht für erledigt hält und insofern gegen diesen Antrag gar nichts einzuwenden hat. Das Ministerium des In nern hält nach wie vor ein neues Straßenbaugesetz für ein nothwendiges Erforderniß der Gesetzgebung. Es wird die Einführung einer breiten Wagenspur in Betracht ziehen und daß über die Revision des Gesetzes wegen der Felgen breite jetzt schon die erforderlichen Vernehmungen mit dem Finanzministerium im Gange sind, ist bereits im Berichte niedergelegt; was aber den Zeitpunkt anlangt/zu welchem es zur Vorlegung eines neuen Straßenbaugesetzes kommen kann, so möchte ich die geehrte Kammer auf die Erklärung Hinweisen, welche der Herr Staatsminister des Innern an dieser Stelle am außerordentlichen Landtage des Jahres 1854 gegeben hat. Er hat dabei darauf hingewiesen, daß der bei weitem wichtigste Theil des Straßenbaugesetzes in der Regelung der Bauverbindlichkeit beruht, und daß gerade in dieser Beziehung die Lösung der Frage, die auch heute bei Gelegenheit der vorigen Debatte von mehrern Sprechern indirect berührt worden ist, ob das bisherige System, wo nach man nur Staatschausseen und von einzelnen Ge meinden zu unterhaltende Communicationswege hat, verlas sen werden soll, ob man ein System mit Bezirkswegen und Bezirksstraßen einführen soll und dergleichen, daß die Lösung dieser Frage sehr wesentlich abhängt von der Bewährung der erst vor kurzer Zeit neu stattgefundenen Eintheilung des Landes in Bezirke, von der Bewährung der Verwal tungsbehörden und nach Befinden von der Entwickelung, die künftig die Bezirke vielleicht auch infolge der Einführung und Ausbildung des Friedensrichterinstitutes zu erwarten haben. Der Zusammenhang dieser Fragen mit dem Straßen baugesetze läßt sich in keiner Weise abläugnen, und wenn daher die Regierung an die Bearbeitung eines solchen nicht gegangen ist vor vollendeter Einführung der neuen Organi sation, so wird die Regierung deshalb wohl kein Vorwurf treffen. Jetzt, nachdem die Organisation beendet ist, wird der Zeitpunkt sein, an die Ausführung der ständischen An träge zu denken, obgleich ich darüber der Kammer keine entschiedene Zusicherung geben kann, ob es möglich sein wird dem nächsten Landtag das Gesetz bereits vorzulegen. Abg. v. Schönberg: Ich weiß Nicht, ob es gestattet ist, zu diesen frühem ständischen Anträgen eine kleine Er läuterung noch hinzuzufügen. Wenn das möglich wäre, so wünschte ich bei dem letzten Anträge, wo es heißt: „eine Revision und nach Befinden Erweiterung des Ge setzes vom 12. April 1840 über die Belastung und Fel genbreite des Frachtfuhrwerks auf Chausseen," noch hinzuzusetzen, wenn es geht „und Commünications- wegen". Es ist das der Fall, wir haben Bestimmungen darüber, wie schwer die Belastung auf den Chausseen sein soll, in Bezug auf die Communicationswege existirt eine solche Bestimmung nicht. Es ist das für. die Adjacenten, für die Bauer der Communicationswege eine ungemein große Härte. Es wird keine Rücksicht auf Belastung auf den Communicationswegen genommen und trotzdem, daß die zum Baue Herangezogenen große Opfer bringen, sind sie nicht im Stande die Wege im guten Zustande zu erhalten, namentlich jetzt gerade, wo schlechte Witterung ist und die Wege weich sind, dieselben mit den schwersten Lasten befah ren und die Wege dadurch ganz ruinirt werden. Wenn das noch möglich wäre, würde ich einen Antrag darauf zu stellen mir erlauben, daß nach dem Werte Chausseen noch hinzugefügt werde, „und Communicationswegen". Präsident vr. Haase: Ich habe dem Abgeordneten zu bemerken, daß es sich hier um vier Anträge handelt, welche die vorige Ständeversammlung bereits gestellt hatte in Betreff deren die Deputation der Kammer empfiehlt, der hohen Staatsregierung gegenüber zu erklären, daß sie diese Anträge jetzt noch als fortbcstehend betrachte. Es kann also etwas Neues in diese Anträge nicht amendirt und ausgenommen werden, wohl aber steht es dem Abgeordneten frei, einen besonder» Antrag zu stellen und es würde der selbe, wenn er unterstützt und von der gegenwärtigen Ver sammlung angenommen würde, an die hohe Staatsregier- ung gelangen. Als ein Amendement zu den bereits ge stellten Anträgen würde aber der Antrag des Abgeordneten aus dem angegebenen Grunde nicht Platz ergreifen können, sondern er müßte als ein selbstständiger Antrag eingebracht werden. Ich habe daher den Abgeordneten zu fragen, ob derselbe einen derartigen selbstständigen Antrag stellen wolle? Abg. v. Nostitz-Drzewiecki: Meine Wünsche in Bezug auf die Abänderung des Straßenbaumandates vom 18. April 1781 sind durch die Erklärung des Herrn Re- gierungscommissars noch keineswegs befriedigt. Er hat er wähnt, daß kaum am nächsten Landtage das Gesetz, welches diese Angelegenheit ordnen soll, zu erwarten sein dürfte, indem verschiedene andere Gründe und Ursachen dazu vor- lägen und noch Erfahrungen abzuwarten seien. Ich glaube, meine Herren, wir verfallen da denn doch etwas in den Optimismus, wenn wir so lange warten wollen. Auch ich bin allerdings für mögligst umfassende, alle einschlagenden Verhältnisse treffende Gesetze, aber, wenn wir so lange warten wollen, bis alle Verhältnisse in einer Angelegenheit berücksichtigt werden können, da wird das Beste sehr lange auf sich warten lassen, und auch das Gute kaum erreicht werden. Die Hauptbeschwerden bei dem Straßenbauman date sind vor Allem diejenigen, die den Eingriff ins Privat- eigenthum betreffen. Das Straßenbaumandat besagt unter Anderm, daß die Materialien überall da, wo sie gefunden werden, hergegeben werden müssen. Das ist ganz recht, aber die Verfassungsurkunde sagt auch, daß nutzbare Rechte und überhaupt was irgend einem Staatsbürger genommen
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