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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 18. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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wird zum Frommen des Allgemeinen, unbedingt nach dem vollen Werthe entschädigt werden solle. Wie vertragt sich das nun, wenn zufolge des Straßenbaumandates z. B. ein Steinbruch auf einem guten Stück Landes gefunden wird? Dieser Steinbruch wird geöffnet, es wird ein Weg dahin gemacht und schließlich bekommt der Besitzer nichts weiter dafür, als für die achtellige Ruthe, welche überdies noch ein außergewöhnliches sonst nicht mehr landesübliches Maß ist, 7H Ngr. Entschädigung ohne Rücksicht auf den Nachtheil, den der Besitzer dadurch erleidet, daß er die auf seinem Grund und Boden verursachte Zerstörung auf seine Kosten auszugleichen hat. Ich glaube daher, das ist denn doch eine Angelegenheit, die nicht auf die lange Bank geschoben wer den darf, ich glaube, hier ist Abhilfe wirklich und bald noth- wendig. Andere Bestimmungen sind im Straßenbauman date, wonach Wege, die keineswegs zu den öffentlichen ge hören, und die auch nicht solche sind, die eine besondere Fre quenz voraussetzen, in einer Breite hergestellt werden sollen, vermöge deren sie 11 Ellen breit sein und auf jeder Seite einen dreielligen Graben haben sollen. Nun, meine Herren, das ist eine Breite von 17 Ellen, die kaum in den meisten Fällen nothwendig sein dürfte. Nun gebe ich gern zu, daß von der Straßenbaucommission nicht immer auf diese land verschwenderische Bestimmung streng gehalten wird. Aber die Straßenbaucommissare können doch nach dem Gesetze darauf halten, wenn sie wollen in Fallen, wo es ihnen gerade beliebt, es für zweckmäßig zu halten, wobei es auch vielleicht blos auf den Antrag eines Oberchausseewärters ankommt. Diese Leute nehmen nun nicht allemal die Rück sichten, die nothwendig sind. Sie denken, sie können sich auf andere Weise nicht eine Stellung verschaffen, die sie dann auf Kosten des betreffenden Verpflichteten zu haben suchen, und dabei berufen sie sich einfach auf das Gesetz. Das Gesetz muß ausgeführt werden, und wenn die Um gehung nicht auf einem andern Wege zu vermitteln ist, so wird der Grundeigentümer benachteiligt. Wir müssen berücksichtigen, daß das Gesetz für die jetzige Zeit und den gegenwärtigen Werth des Grund und Bodens nicht mehr passend erscheint. Ich glaube also, daß der Antrag, den die Deputation hier wiederholt gestellt hat, sehr gerechtfertigt ist, und muß daher auch sehr wünschen, daß auf eine größere Beschleunigung in der Ausführung dieses Antrages Bedacht genommen werde. Abg. Jung nickel: Ich wollte blos die Anfrage an den Herrn Präsidenten mir erlauben, ob es bei dieser Po sition mir gestattet sei, nochmals auf eine Specialität zurück zukommen. Präsident vr. Haase: Ja! Abg. Jungnickel: Mich stützend auf den Antrag Zn der ständischen Schrift vom 18. Mai 1852, erlaube ich wir noch einmal auf einen Gegenstand zurückzukommen, den ich gestern bereits erwähnt habe. Derselbe ist mir von einer solchen Wichtigkeit, daß ich nicht umhin kann, die Aufmerksamkeit der Kammer nochmals dafür in Anspruch zu nehmen. Es ist die Chausseeverbindung der Stadt Tharand mit Dippoldiswalde im Weiseritzthal entlang. Der Stadrath von Dippoldiswalde hat allerdings bezüg lich dieser Angelegenheit keine Petition an die hohe Kam mer gelangen lassen. Ich kann aber der hohen Staats regierung die Versicherung geben, daß sowohl die Stadt Dippoldiswalde, als auch die dortige Umgegend der Erbau ung einer Chaussee durch das Weiseritzthal sehnlichst ent gegensteht. Ich will hier nur zwei Punkte erwähnen, die für diesen Bau sprechen. Dieses Weiseritzthal, das zeither dem Verkehr vollständig verschlossen gewesen ist, würde bei der schönen Wasserkraft der Weiseritz, sobald es von einer Chaussee durchschnitten wird, gewiß der Sitz großer gewerblicher und technischer Etablissements in kur zem werden. Es würde dadurch eine Verkehrslebendigkeit herbeigeführt werden, die jedem andern Landestheile in Sachsen vollständig nachkommen würde. Zweitens spricht noch für diesen Bau, daß der erzgebirgische Theil und die Umgegend um Dippoldiswalde der Dresden-Tharander Eisenbahn durch die in Frage stehende Chausseeverbindung näher geführt und dadurch der Verkehr zwischen dem Gebirge und der Niederung, namentlich der Kohlen transport aus dem Plauenschen Grund, wesentlich erleich tert und vermehrt würde. Dies aber nicht allein, es würde auch mittels dieses Chausseebaues eine bessere Verbindung mit der Stadt Freiberg und Dippoldiswalde herbeigeführt, die, wenn zeither auch nicht ganz gefehlt hat, doch zur Zeit noch sehr mangelhaft ist. Ich glaube wohl, daß dies Punkte sind, die die Regierung wohl ver anlassen könnten, diesen Bau recht bald in Angriff zu neh men. Daß meine Angaben begründet sind in Beziehung auf die Lebhaftigkeit dieses Thales, wenn die Chaussee ge baut wird, beweise ich nur noch dadurch, daß im Thale aufwärts von Dippoldiswalde nach Altenberg durch die daselbst angelegte Chaussee der Verkehr sich bedeutend ver mehrt hat. Hierbei ist noch in die Wagschale zu legen und mit zu berücksichtigen, daß Dippoldiswalde durch die Wegnahme der Garnison und des königlichen Rentamts sehr bedeutend an Verkehr und Nahrung abgenommen hat. Es ist dies für diese Stadt um so empfindlicher, als sie keine Fabriken und keinen hervorragenden Gewerbszweig hat, wodurch dieser Verlust wieder ausgeglichen würde. Ließen sich auch noch viele Gründe zu Gunsten dieses Chausseebaues anführen, so will ich aber die Kammer nicht länger damit behelligen, ich gebe mich aber der zuversicht lichen Hoffnung hin, daß die hohe Staatsregierung diese Angelegenheit im Auge behalten, und es sich angelegen sein lassen werde, diesen Bau sobald als möglich in Aus führung zu bringen. Präsident vr. Haase: Es würde, wenn überhaupt der Gegenstand hier zur Besprechung kommen sollte, der-
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