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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 19. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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oder weniger Recht haben, so ist das sehr natürlich; es würde dazu wenigstens eine Bereisung der Elbe erforderlich gewesen sein und dazu war die Deputation doch wohl nicht ver anlaßt. Die Beseitigung der unter der Elbbrücke in Dres den befindlichen spitzen Steine ist auch in der Deputation zur Besprechung gekommen. Von Seiten des Herrn Re- gierungscommissars ist aber dem cntgegengehalten worden, daß, wenn diese Steine beseitigt werden sollten, Gefahr für die Brücke selbst herbeigeführt würde. Es wurde ausdrück lich erklärt, daß diese Steine, wie sie dort liegen, eigentlich das Fundament der alten Pfeiler bilden, und daß wegen dieser Angelegenheit bereits eine Vernehmung zwischen dem Finanzministerium und dem Stadtrathe zu Dresden statt gefunden habe. Aus den angestellten Erörterungen habe sich ergeben, daß, wenn man an diesen Steinen rüttle, das sehr leicht dem betreffenden Pfeiler der Brücke nachtheilig werden könnte. Was nun die Anträge betrifft, so konnte die Deputation sich nicht entschließen, soweit als es die Perenten wünschen zu gehen. Daß unser verehrter Depu- tationscollcge, Bürgermeister vr. Hertel, sich diesen Anträgen angcschloffen hat, kommt gewiß Niemandem unerwartet. Es ist ganz genau Dasselbe, was er in der Deputation auch schon wünschte und wozu er früher schon die Deputation zu bestimmen sich bemühte. Derselben genügten aber die Erklärungen, die von Seiten der Herren Regierungscom- missare gegeben wurden und die gewissermaßen in den Worten des Berichts inne liegen, wo sie erklärten, daß die Regierung wegen Ueberschreitungen bei diesem Postulat kein Bedenken haben würde, vielmehr deren Rechtfertigung vor den Kammern nicht allzuschwer sein dürfte; die Kammern würden sie in solchem Falle wohl entschuldigen. Es ist dies wiederholt von den Herren Commissaren ausgesprochen worden und die Deputation mußte aus diesen Aeußerungen schließen, daß die Regierung kein Bedenken haben würde, Das, was wirklich noth thut, für die Zukunft nicht zu un terlassen. Das aber durch einen Antrag hcrvorzurufen, hat, wie ich schon neulich einmal bei einer andern Gelegen heit bemerkte, seine großen Bedenken; es provocirt mehr oder weniger die Abstimmung einer künftigen Kammer. Der Gradation zwischen „Erwägung" und „Berücksichtigung" hat die Deputation eben nicht den Werth beigelegt, den man in der Kammer darauf zu legen scheint. Auch hier mache ich aufmerksam auf eine. Aeußerung, die von der Ministerbank vor wenigen Lagen geschah, die dahin ging, daß die hohe Staatsregierung auf diese Gradation keinen Werth lege, vielmehr alle Petitionen, unter welcher Form dieselben auch an sie gelangten, mit gleicher Sorgfalt und gleicher Gründlichkeit prüfe und jenachdem sich die eine oder die andere als beachtungswerth herausstelle, derselben auch die nöthige Berücksichtigung angedeihen lasse, wenn auch dieses oder jenes Wort in dem Anträge erwähnt worden sei. Diese Erklärung, glaube ich, könnte also denjenigen H.K. (l. Abonnement.) Herren Abgeordneten, von denen vielleicht gewünscht wird, anstatt des Wortes „Erwägung," „Berücksichtigung" zu setzen, genügen und sie könnten dennoch den Antrag der Deputation, wie er gestellt ist, annehmen. Der weiterge. hende auf ein höheres Postulat gestellte Antrag kann von unsrer Seite nicht befürwortet werden. Es liegt zu wenig Material vor, um die Höhe beurtheilen zu können, in wel cher ein solches Postulat gestellt werden dürfte, denn das von dem Abg. vr. Hertel erwähnte Gutachten, von dem allerdings, da es einmal zur Sprache gekommen ist, nicht geläugnet werden kann, daß cs sich in den Händen der Deputation befand, beantragt allerdings eine Summe, mit der die Deputation sich nicht vor die Kammer getraute, gleichwohl aber, wenn man etwas wollte, konnte man, nach dem man einmal die Ueberzeugung gewonnen hatte, daß eine große Summe gebraucht würde, doch kaum irgend etwas Niedriges erwarten und dies zu beantragen und die Regierung dazu zu veranlassen, kann die Deputation nicht über sich gewinnen. Lhut es die Kammer, nun so glaube ich, sind sämmtliche Deputationsmitglieder darüber beruhigt. Es ist allerdings in dem Gutachten erwähnt, daß durch eine solche Regulirung, wenn eine große Summe darauf verwendet würde, mehr wie 900 Acker Landes gewonnen würden und daß eine sehr große Rente durch Bepflanzung dieses gewonnenen Landes mit Weiden sich erzielen lasse. Ob dies Alles so richtig ist, können wir nicht wissen, noch weniger können wir wissen, ob das gewonnene Land wirklich diese Rente gewähren wird, es hat dies sogar seine großen Bedenken. Ware dies aber der Fall, so würde freilich eine Empfehlung eines höher« Postulats von Seiten der Depu tation unbedenklich geschienen haben, denn es würde sich dann immerhin eine ziemliche Verzinsung eines solchen Capitals darstellen, vorzüglich dann, wenn Das richtig wäre, was der Abg. vr. Loth anführre, daß künftighin, wenn die Regulirung der Elbe vollendet sei, die Unterhaltung per Meile nur 100 Thaler kosten, mithin das ganze Postulat für die Elbe künftig mit Ausnahme der Besoldungen nur 1,800 Thaler jährlich betragen würde. Es wäre dann, wenn dies Alles fest stände, von Seiten der Deputation nicht nur kein Bedenken vorhanden, dem Anträge des Abg. vr. Loth zuzustimmen, sondern sie würde es in einem sol chen Falle für ihre Pflicht gehalten haben, einen solchen Antrag an die Kammer zu bringen. Zur Zeit ist aber alles Dies noch zweifelhaft, und ich wiederhole cs, die Unter lagen, die die Deputation gehabt hat, geben derselben kei neswegs einen solchen Anhalt, daß sich die Deputation ver anlaßt sehen konnte einen derartigen Antrag, wie ihn der Abg. Loth gestellt hat, einzubringen. (Mehrere Abgeordnete verlangen das Wort.) Abg. Haber körn: Es wäre das größte Unrecht, wollte man es den Vertretern der Elbuferstädte nur irgend übel 65
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