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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 4. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857-12-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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Abg. Rittner: Die beiden geehrten Herren, die sich gegen den Gang der Verhandlungen ausgesprochen haben, den die Deputation in ihrem Anträge der Kammer vorge schlagen hat, mögen im Princip wohl nicht ganz Unrecht haben. Je mehr man den Maßstab eines guten Haus vaters an das Verfahren des Staats anlegt, wenn es sich um seine Ausgaben handelt, um so mehr wird man dahin kommen, daß es besser wäre, seine Ausgaben nach den Ein nahmen zu regeln. Allein mir will bedüngen, daß gerade der wesentliche Unterschied zwischen dem guten Hausvater und dem Staate darin besteht, daß letzterer eben eine Art von Resevefonds, eine Deckung haben muß, aus welchen er die Mittel unter allen Verhältnissen schöpfen kann, die zur Befriedigung seiner nothwendigen Bedürfnisse erforder lich sind. Ich glaube, wenn ein Hausvater in der glück lichen Lage ist, einen Reservefonds für nothwendige Aus gaben zu haben, so wird er auch so verfahren; er wird genau prüfen, welche Ausgaben er vermeiden und welche er unerläßlich bestreiten muß, und sollte er bei dieser Prü fung finden, daß die laufenden Einnahmen zur Deckung der unvermeidlichen Bedürfnisse nicht hinreichen, so wird er es wie der Staat machen und auf den Reservefonds zu rückgehen. Der Abg. Seiler hat nun zwar, wenn ich ihn recht verstanden habe, die vorhandenen Kassenbestände aus der frühern Finanzperiode als einen solchen Reservefonds bezeichnet und ich bin mit ihm in dieser Hinsicht ganz ein verstanden, komme aber zu einem ganz andern Resultate. Eben weil er diese Ersparnisse als das verfügbare Quantum be zeichnet, um damit die außerordentlichen Ausgaben zu decken, zu denen die gewöhnlichen Einnahmen nicht ausreichen, so komme ich zu der Ansicht, daß wir die nothwendigen Aus gaben vorher prüfen müssen, um genau zu wissen, wie weit die Ersparnisse der frühern Jahre wohl zureichen zu den außerordentlichen Ausgaben, welche wir nur dann, wenn die Ersparnisse nicht ausreichen, durch Steuern und Ab gaben aufbringen wollen. Ich sollte meinen, wenn der geehrte Abg. Seiler diesem Jdeengange folgte, so würde er seinen Antrag aufgeben müssen. Ich wiederhole, die Er sparnisse, welche wir so glücklich sind uns vorgelegt zu sehen, sind sehr namhaft. Es ist dies eine große Freude für. uns Alle. Es ist uns freilich bewußt, daß sie durch außerordentliche Abgaben aufgebracht worden sind; aber ich sollte meinen, eben deshalb könnten wir erst dann darüber verfügen/ nachdem wir uns die Gewißheit darüber verschafft haben , ob die postulirten außerordentlichen Ausgaben alle werden bewilligt werden, woran ich — aufrichtig gesagt — zweifle. Wenn dies geschehen ist, dann werden wir sehen was vorhanden ist, und beurtheilen können, was, trotzdem daß wir Ersparnisse haben, noch durch Steuern und Ab gaben wird aufgebracht werden müssen. Von diesen Ideen ausgehend kann ich dem Anträge des Abg. Seiler nicht huldigen, sonderst werde bei dem Anträge der Deputation H. K. (I. Abonnement.) stehen bleiben und - rathe auch der Kammer an, dasselbe zu thun. Abg. Haberkorn: In der Hauptsache hat der Abg. Rittner Das bemerkt, was ich der Kammer vorstellig machen wollte; auch ich muß derselben dringend anrathen, den An trag des Abg. Seiler abzulehnen. Zuvörderst muß ich dar auf aufmerksam machen, daß das Verfahren, was jetzt die Deputation vorschlägt, allen Vorgängen früherer Berathun- gen des Budgets vollständig entspricht, man hat es jederzeit richtiger befunden: zuletzt die Steuern und Abgaben zu be willigen und vorher erst alle Ausgaben zu prüfen und fest zustellen. Schon diese auf langjährige Erfahrung gestütz ten Vorgänge müssen uns abhalten, eine Aenderung ohne Noch vorzunehmen. Ware es möglich durch den Antrag des Abg. Seiler die außerordentlichen Steuern in Wegfall zu bringen, so fände ich ihn ganz in der Ordnung, und gewiß würde Jeder in der Kammer diesen Antrag mit Freuden begrüßen und zu dem seinigen machen. Allein durch diesen Antrag wird das gar nicht erreicht. Wir kön nen einen Wegfall der außerordentlichen Steuern vorzugs weise nur dadurch erzielen, daß wir die Ausgaben beschrän ken, allein hierbei muß doch immer erst die Vorfrage ent schieden werden: welche Ausgaben sind nothwendkg? welche nicht? Bevor wir Nichtwissen, was nothwendig ausge geben werden muß, eher können wir auch nicht die Ein nahmen richtig bemessen. Man darf sich nicht principiell dem außerordentlichen Budget entgegenstellen, es steht der Kammer die genaueste Prüfung des ordentlichen und außer ordentlichen Budgets frei, und die Kammern können die einzelnen Positionen verwerfen oder genehmigen, im Vor aus aber über das ganze außerordentliche Budget den Stab zu brechen, daß wäre nicht in der Ordnung, denn sollten sich darunter Ausgaben finden, welche nach der Ueberzeugung der Mehrheit der Kammern doch nothwendigerweise schon jetzt verwilligt werden müßten, so würde man sich in einer schliwmen Lage befinden, hätte man bereits, ohne Rücksicht auf solche Ausgaben, Steuern und Abgaben bemessen. Wir würden uns dafür allzusehr die Hände binden, wollten wir zuerst die Steuern und Abgaben feststellen und genehmigen, hinterher aber erst die Nothwendigkeit der Ausgaben prüfen, für welche uns dann der entsprechende Gegensatz fehlen würde. Man sagt zwar: ein Privatmann macht es an ders, er prüft zuerst seine Einnahmen und bemißt dangch seine Ausgaben; allein ein sorgfältiger und porsichtiger Privatmann wird die Rechnung nicht so machen, daß die ganze Einnahme von Heller zu Pfennig durch hiss Ausgaben verzehrt wird, sondern er wird sich zuerst die seinen Ver hältnissen entsprechenden nothwendigen Ausgaben berechnen, die Einnahmen davon aber nicht ganz verzehren, sondern sich immer einen Reservefonds lassen, wovon .er andere or dentliche oder außerordentliche Bedürfnisse„welche sich fin den und die er nothwssndigerweise auch befriedigen, muß, 9
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