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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 19. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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nach meiner Ansicht, daß der Antrag des Herrn Abg. vr. Loth weiter geht, als der der Deputation. Ich glaube .also, daß wenn der Antrag des Herrn Abg. Lincke ange nommen wird, der Antrag der Deputation und auch das Amendement, welches der Abg. vr. Loth zu dem Antrag der Deputation gestellt hat, gefallen sind. Nur wenn der Lincke'sche Antrag nicht angenommen worden ist, könne der Deputationsantrag und das dazu gehörige Lothsche Amen dement in Frage gestellt werden. Ich erwähne dies, weil diese Ansicht auf die Reihenfolge der zu stellenden Fragen von Einfluß ist. Ich gebe nun dem Herrn Abg. vr. Loth das Wort. Abg. vr. Loth: Ich würde mich nicht ganz mit dem Herrn Präsidenten einverstanden können, daß mein Antrag nicht stehen würde, entweder wenn der Antrag des Herrn Abg. Lincke oder der der Deputation angenommen würde, na mentlich im letzter» Falle, da es sich auf die nächste Finanz periode bezieht. Indessen erkläre ich, wenn der Antrag des Abg. Lincke angenommen wird, daß ich dann den mei nigen zurückziehe, weil dann in dieser Finanzperiode bereits erreicht wird, was ich der nächsten wünsche. Ich erlaube mir, weil ich einmal das Wort habe, mit einigen Worten auf Das zurückzukommen, was von Seiten des Herrn Re ferenten und eines andern Deputationsmitgliedes dem Abg. Lincke entgegnet worden ist. Es ist von Seiten der De putation .gesagt worden, daß es ganz gleichgiltig sei, in welchem Grade sdie Empfehlungen gestellter Anträge von der Kammer geschehen, und es ist auch von Seiten der Ministerbank ziemlich dasselbe erklärt worden. Ich glaube aber doch, daß, so lange die Kammer einen gradweisen Un terschied bei ihren Anträgen macht, so lange auch von Seiten der Staatsregierung diese Gradation der Kammer, die sich in derselben'darüb er ausspricht, inwiefern sie sich für einen Gegenstand iinteressirt habe, immer einiges Gewicht darauf gelegt werden wird. Das wären also keine Gründe, die nach meinerMnsicht gegen den Linckeschen Antrag ange führt werden könnten. Das aber, was ihn unterstützt, ist bereits vollständig durchgesprochen und erschöpft worden. Ich erlaube mir nur noch auf meinen Antrag zurückzukom men, den ich bitte stehen zu lassen, wenn der Antrag des Abg. Lincke fällt, denn er ergänzt Das, was die Deputa tion beabsichtigt hat. Dem ist entgegen gehalten worden, er sei nicht ungefährlich und präjudicirlich, indem er bereits die Hinweisung auf Anwendung stärkerer Mittel in der künftigen Finanzperiode enthalte. Mit der Vorlegung eines Planes zur^Regulirung der Elbe wäre man wohl einver standen, nur könne man sich nicht entschließen, jetzt stärkere Mittel anzuwenden. Ich finde die Sache nicht so präju dicirlich, weil der künftigen Ständeversammlung immer noch das Beschlußrecht zusteht, ob sie die von der Regierung angewendeten stärker» Mittel genehmigen wolle oder nicht. Es ist ferner" darauf hingewiesen worden, daß ein Eingehen .auf meinenjAntrag gefährlich sei, weil man den Gegenstand nicht vollkommen übersähe. Das gebe ich zu, wer nicht wie ich selbst ein so starkes und lebhaftes Interesse an dem Gegenstände nimmt und jedes Mittel der Belehrung sucht, der wird nicht im Stande sein, sich jetzt ein klares Bild zu entwerfen. Darum ist der Theil meines Antrags, daß einer künftigen Ständeversammlung ein Plan vorgelegt werde über Correction der Elbe, dessen wichtigster Lheil; dann wird nach dessen Vorlegung jedes Mitglied der Kam mer sich überzeugen können über Das, was noch zu thun sei, und dann wird auch die künftige Ständeversammlung viel vollständiger über den Gegenstand unterrichtet sein, als es jetzt der Fall ist, und sie in dem Anträge auf Ver wendung kräftigerer Mittel zu baldiger Regulirung der Strombahn der Elbe die Befriedigung eines wirklichen Be dürfnisses erkennen. Ich bitte daher meinen Antrag auf recht zu erhalten. Abg. Lincke: Ich erlaube mir zur Berichtigung noch ein paar Worte zu sprechen. In Bezug auf Das, was der geehrte Abg. Haberkorn gesagt hat, will ich, da wir schon mit der Zeit vorgerückt sind, nicht naher eingehen, obwohl ich gerade den Vergleich der Chausseen mit unserm einzigen schiffbaren Strome nicht für ganz durchschlagend hal ten könnte. Ich wende mich vorzugsweise zu Dem, was der geehrte Abg. Seiler gesagt hat. Er schien zu glauben, daß Das, was ich beantragte, für Dresden, unsre gemeinschaft liche Vaterstadt, ausschließlich gewünscht werde. Das ist jedoch durchaus nicht der Fall. Ferner bei den Ausschiffungs plätzen müssen wir uns hier an die hohe Staatsregierung wenden, denn jene Plätze befinden sich auf ifiscalischem Grund und Boden. Wir haben deshalb aber kein Almosen verlangt; die Kaufmannschaft hat bisher Ufergeld gezahlt und wird es auch fernerhin bezahlen; aber wie les noth- wendig sei, daß die hohe Staatsregierung in dieser Bezieh ung intervenire und zwar nicht umsonst für Diejenigen, welche dergleichen Anstalten später benutzen, ist Das, was ich gemeint habe. Präsident vr. Haase: Es hatte, so viel ich bemerkt habe, sich weiter Niemand zum Sprechen gemeldet. Abg. Echarti: Ich hatte ums Wort gebeten. Der Abg. Seiler erwähnte in seiner Auseinandersetzung, die ge wissermaßen scharf gegen uns Petenten lautet, daß wenn die Uferbesitzer selbst etwas zum Bau beitragen würden, die jetzige Verlegenheit wohl nicht bestände, ich kann ihn darüber in sofern beruhigen, als es gesetzlich ist, daß wenn das Ufer gebaut wird, die Adjacenten stets die Kosten tra gen müssen und nurZausnahmsweise vom Staate Beihilfen gewährt werden. Eben so ist cs mit den Häfen, wo sich welche jetzt befinden, der Schiffer kann fein Fahrzeug darin nicht umsonst Zunterbringen, sondern er muß eine ziemlich hohe Abgabe bezahlen. Königlicher Commiffar v. Ehrensteinr Die Regier ung hat zwar an für sich keine Veranlassung in Bezug
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