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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 20. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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lern geworden seien, deren Gemeingefährlichkeit aus gesund heitspolizeilichen Rücksichten besonders deshalb hervorzuhe ben wäre, weil dieselben in der ohnehin hier ebenen und durch langsam fließende Wasser dem Wasserdunste ausgesetzten Gegend eine fortdauernde Quelle für Faulsieber, Ruhr, kaltes Fieber rc. schon gewesen seien." Damit stimmt denn auch Herr vr. Löhr in seinem Zeugnisse ck. ä. Zwenkau den 28./8 1830 überein, indem er jedoch beifügt, „daß es keineswegs ausreichend sein dürste, die Graben der durch die Stadt führenden Chaussee öfters zu reinigen, da dieses, zur unpassenden Zeit vorgenommen, vielmehr ein Beförde rungsmittel zur Erzeugung von Krankheitszuständen wer den dürfte: sondern daß man auf alle Weise suchen müsse, diese Schlammbehälter und Reservoirs faulender Stoffe gänzlich zu entfernen, dieses aber am besten durch Abtra gung der Straße und Reductivn derselben auf eine mit den Schwellen der Häuser in gleicher Ebene liegenden Höhe, sowie durch Anlegung gepflasterter Gerinne an den Seiten der Straßen erreicht werden würde, wonach auch den Bewohnern mit größerm Nachdrucke als bisher aufer legt werden könne, die Straße nicht länger als den zum Ausgießen allen Spülichts und zu Anhäufung jeden Un- raths geeignetsten Ort zu betrachten." Es geschah jedoch nichts dergleichen und die Sache ruhte wieder ein Paar Jahre. Im Jahre 1853 erklärte zwar der königliche Bezirks arzt Herr vr. Mäckel in Pegau, in seinem Schreiben ä. ä. Pegau, den 5. Juni, „er habe schon mehrmals auf die Amtshauptmannschaft, die Kreisdirection und das Mini sterium des Innern bezüglich der vrrhängnißvollen Gräben gewirkt und er glaube, nicht ganz ohne Erfolg (??); auch werde er nicht eher ruhen, bis dieser Uebelstand auf eine befriedigende Weise abgestellt sei." Ohne aber genauer un tersuchen zu wollen, wie viel Herr vr. Möckel und ob er mehr als die von ihm selbst genannten hohen Behörden gethan habe, so ist doch soviel gewiß, daß Alles beim Alten geblieben. Denn obgleich infolge einer von der städtischen Baudeputation beim Rathe gemachten Anzeige, „daß sämmt- liche Communalwege nunmehr gebessert und im Stande wären, und nur die durch die Stadt führende öffentliche Straße sich in einem bereits zum öffentlichen Aergerniß gewordenen Zustande befinde, der neuerdings wiederum mehrere Unglücksfalle veranlaßt habe", der Rath das könig liche hohe Ministerium nochmals, diesmal durch den Herrn Amtshauptmann v. Oppel in Borna, für Abtragung des hohen Straßendammes und Anlegung gepflasterter Kläge rinnen anstatt der tiefen und schlammigen Chausseegräben zu stimmen versucht hatte, so blieb doch auch dieser Ver such vergeblich. In dem desfalls an die königlicheAmtshaupt- mannschaft erstatteten Berichte ä. ä. Zwenkau, den 13. Juli 1833, hatte der Rath zwar vorstellig gemacht, daß die Chaussee innerhalb der Stadt einen durch das bei der Besserung aufgefahrene Material von Jahr zu Jahr erhöhten Damm bilde und in demselben Maße, in welchem der Damm ge stiegen, zu beiden Seiten desselben die Gräben sich vertieft haben und die Straße selbst hierdurch in einen, in mehr facher Hinsicht geradezu polizeiwidrigen Zustand gekommen sei, ferner, daß diese Straße, stellenweise nur 10 Ellen breit und mit steil abfallenden, theilweise.zwei Ellen und darüber tiefen Gräben umgeben, den nöthigen Raum zum Ausweichen zweier breit geladener Wagen kaum gewähre, und daß daher alljährlich nicht nur Fuhrwerke zu öftern Malen in die Gräben gerathen, sondern auch Kinder und Erwachsene durch Ueberfahren und Herabstürzen Schaden leiden und verunglücken; zu welcher ordnungswidrigen Ge fährlichkeit übrigens noch der nach den schon erwähnten Zeugnissen der hiesigenAerzte sowohl als des königlichen Be zirksarztes zu Pegau für den Gesundheitszustand in der Stadt höchst verderbliche und mithin auch in dieser Hin sicht gefährliche Einfluß der zu Schlammbehältnissen und Sumpflöchern vertieften und verwitterten Graben käme. In der von der königlichen Amtshauptmannschaft aber hierauf an den Rath erlassenen Verordnung ä. ä. Borna den 26. Juli 1853 versicherte dieselbe nur, daß sie die diesseitige Vorstellung „dem königlichen Ministerium der Finanzen mittelst Berichts zur Entschließung vorgelcgt" habe und begnügte sich im Uebrigen, an die schädliche sani- täts-polizeiwidrige Ausdünstung des Grabenschlammes sich haltend, damit, daß sie den Rath wiederholt zu Verhinder ung alles Gießens, Werfens und Laufenlaffens trockuer oder nasser Gegenstände in die Chausseegraben enthielt. Dies ist nun zwar geschehen, die Hauptsache aber, die Cor- rection der Chaussee durch Abtragung des zu hohen Dam mes und die Vertauschung der tiefen, dieselbe einfassenden Schlammbehälter mit flachen, aber harten Lagerinnen un terblieben und überhaupt nichts von einer auf den amts hauptmannschaftlichen Bericht hohen Orts ungeordneten Maßregel oder auch nur gefaßten Resolution bekannt ge worden. Unter solchen Umstanden nahm denn auch der Rath ein mehrmals urgirtes und lang erwartetes Zeugniß des königlichen Bezirksarztes, 'worin ganz mit Recht her vorgehoben wird, daß die fraglichen Graben, „da sie eines festen Grundes und allen Abflusses ent behren, sowie auch durch das alljährliche Auffüllen der zum Lheil schmalen Straße, eine Liefe und Weite erlangt haben, welche den Passanten bei dem hiesigen häufigen Verkehre mit Fuhrwerk sehr gefährlich werden muß", sowie den dasselbe begleitenden Brief, wonach der Herr Bezirks arzt daran, „daß die Regierung auf seinen Jahresbericht die Sache in die Hand nehmen wird", gar nicht zweifelt, und durch diese von ihm gegebene Versicherung festen Ver trauens wahrscheinlich auch unsre Hoffnung zu beleben sucht, lediglich aä seka, ohne etwas Weiteres zu thun, als geduldig auszuharren. So vergingen denn wieder drei Jahre still und ruhig; denn obgleich schon nach Ablauf von zwei Jahren die Stadtverordneten durch den Besuch, womit Se. Majestät unser Allergnädigster König und Landesvater unsre Stadt bei Gelegenheit eines herbstlichen Uebungsmanövers beglückte, sich veranlaßt fanden, beim Rathe mit dem Gesuche einzukommen, er möchte Sr. Ma jestät Allerhöchstselbst den fraglichen Uebelstand vor Augen führen und um allergnädigsle Abhilfe suppliciren, so fand der Rath doch keine schickliche Gelegenheit, dem Allergnä digsten Könige mit dieser Supplik sich zu nahen. Ein Jcchr darauf aber, im Jahre 1856, wurde diese Chauffeegräbensache bei Gelegenheit eines in den Beamten des hiesigen Gerichtsamtes, damals noch königlichen Gerichts, eingetretenen Wechsels von Neuem angeregt. Den näm lichen Abscheu und Ekel nämlich, welchen jeder in hiesige Stadt eintretende Fremde beim Anblicke jener steilen, tiefen, schlammigen und übel duftenden Gräben empfindet, empfand auch der von Kohren herbeigerufene und in das hiesige Amt neu eingetretene Beamte Herr Siegert. Obgleich durch großstädtische Anlagen und Verhältnisse nicht verwöhnt, sondern im Gegentheile, da sein bisheriger Aufenthaltsort Kohren zu den kleinsten Städtchen des Landes gehört, nur
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