Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 20. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
zu den bescheidensten Anforderungen geneigt, ging ihm doch die wahrhaft großartige Schmuzerei der Zwenkauer Haupt straße und ihrer schlammigen Einfassungen über die Probe und drängte ihn alsbald zu einer auf schleunige Abstellung dieses in der That jammervollen Uebclstandes gerichteten Eingabe bei der königlichen Amtshauptmannschaft zu Borna. Die Folge war jedoch einfach die Wiederholung der dem Rathe schon mehrfach zugekommenen und von demselben auch pflichtschuldigst befolgten, amtshauptmannschaftlichen Veranlassung, „die Anwohnenden zu bedeuten, daß sie sich bei Strafe des Gießens und Werfens oder Laufenlassens trockner oder nasser Gegenstände in die Chauffeegraben zu enthalten haben." Und obgleich das von uns hierauf er lassene Strafverbot sammt der infolge desselben an mehrern Rathstagen stattgefundenen Vernehmung vieler Contra- venienten dazu führte, daß das Ableiten stinkender Flüssig keiten in die Graben seltener als ehedem vorkam und mehre Senkgruben, zur Aufnahme solcher Unreinigkeiten bestimmt, angelegt wurden, so äst es doch nicht möglich, die Senk grubenmaxime consequent durchzuführen, da solche ost des wegen nicht angelegt werden können, weil das fragliche Haus auf Lehmboden, der die abzuleitende Flüssigkeit nicht efnsaugt, steht, oder auch weil dem Hause der Hof fehlt, oder letzterer wenigstens nicht Platz genug, um neben andern nothwendigen Aufstellungen und Einrichtungen auch noch eine Senkgrube, ohne Gefahr für die Inwohner, aufzuneh men, bietet, öfter aber auch, des günstigen Sandbodens ungeachtet, um deswillen nicht angelegt werden dürfen, weil dadurch die benachbarten Commun- oder Privatbrun nen vergiftet werden würden. Es werden daher jedenfalls entweder Schleußen, oder vielmehr, weil diese wahrschein lich zu theuer sind, Tagerinnen und Rinnsteine, wie solche in den allermeisten Städten und Dörfern vorkommen, an gelegt und an die Stelle der bisherigen Graben gesetzt wer den müssen, da, solche Rinnen, wenn sie gehörig gepflastert und abgewogen'sind, nicht nur schnellen Abfluß ge währen, sondern auch von Zeit zu Zeit (zu gewissen Obrigkeitswegen zu bestimmenden Lagen und Stunden) ausgekehrt und, was bei den Gräben nicht möglich, immer rein gehalten werden können. — Gesetzt aber auch, es ließe sich die von der königlichen Amtshauptmann schaft wiederholt und gewiß mit vollem Rechte aufgestellte und festgehaltene Reinlichkeitsidee auch neben Beibehaltung der Chauffeegraben vollständig realisiren und, mit oder ohne Senkgruben, dahin gelangen, daß aus keinem Hause irgend eine Unreinigkeit in die fraglichen Gräben weiter ge führt würde, so wäre damit zwar etwas, aber doch noch nicht viel gewonnen; der Hauptübelstand, die tiefen Gräben mit stagnirendem Lhau- und Regenwasser würden immer noch bleiben, und mit ihnen bliebe auch die alltäglich, na mentlich aber allnächtlich wiederkehrende Gefahr, theils in die Gräben und den Grabcnschlamm, sei es vom Chaussee rande, sei es von den 2V bis 30 Grabenbrücken und Uebergängen — welcher Einwohner Zwenkaus, der vielen Fremden gar nicht zu gedenken, hätte nicht ein ja mehrere Mal jenen Grabenschlamm schon gekostet —> herabzustürzen, theils unter die Hufe der Pferde und unter die Räder der Wagen zu gerathen und so bedeutend beschädigt resp. zer malmt und zertreten zu werden, sowie auch diejenige Ge fahr, in welche die auf der Chaussee fahrenden Geschirre, namentlich, wenn sie bei Nachtzeit sich begegnen, insofern gerathen, als sie mit der größten Leichtigkeit entweder sich gegenseitig zerreißen und beschädigen, oder auch in den da neben gehenden Graben herabdrücken und stürzen. Man muß es erlebt haben, kann es sich jedoch auch ohne dies gar wohl denken, wie schrecklich es ist, wenn man, sei es als Einheimischer, sei es—was freilich noch viel entsetzlicher — als Fremder, an einem dunkeln Abend oder beim trügerischen Scheine einer fernen Laterne zwischen den Häusern auf der Chaussee zu gehen und einem heranfahrenden Wagen aus zuweichen genöthigt ist; der gehorsamst unterzeichnete Bür germeister wenigstens, welcher leider an Kurzsichtigkeit lei det, hat schon zu öfter» Malen wahre Todesangst ausge standen, wenn er Abends bei völliger Dunkelheit auf dem schmalen Raum zwischen einem vorbeifahrenden Fracht wagen und dem Rande des, namentlich bei durchgehenden Schleußen, steil abstürzenden Grabens eingeengt, entweder das Umfahren auf der Straße oder bas Herabfallen in den Straßengraben zu erwarten hatte, und Gott mußte er danken, wenn er noch mit einem blosen Ausgleiten oder Anstößen davon kam. — Die Klagen der hiesigen Bürger und Einwohnerschaft über die in so vieler Hinsicht nach theiligen, gefährlichen und verderblichen Chausseegräben sind daher ebenso gerecht als groß, größer aber noch die der zahl reichen Fremden, welche auf der frequenten Leipzig-Zeitz- Koburger Chausse unfern Ort passiren zu müssen das Un glück haben. Wie viele Menschen sind schon überfahren, wie viele Geschirre sind schon beschädigt und zerrissen wor den ; und nicht genug, daß hierdurch Personen und Sachen unmittelbar gefährdet und benachtheiligt wurden, so ist es auch schon dagewesen, daß noch weitere mittelbare Nach theile, wie z. B. in Sachen Karl Schlemmers, Klägers, gegen öl. öl., Sachsbcklagten (beim fürstl. reuß. plauenschen Iustizamte zu Gera in poto. Schadenersatzes für die durch Beklagtens Geschirr zerrissene Chaise Klagers anhängig), die Verbindlichkeit zu Entschädigung und Kostenerstattung daraus erwuchsen. Bei so bewandten Sachen wagten wir es, das königliche hohe Finanzministerium nochmals mit einer unterthänigen Supplik, ä. <l. Zwenkau, den 10./9. 1857, um Abhilfe des mehrberegten Uebclstandes durch Abtragung des zu hohen Chausseedammes und Vertauschung der ver sumpften Chausseegräben mit flachen und harten Lästerin nen, oder wie sonst hohen Orts in zweckmäßiger Weise be schlossen werden möchte, anzugehen. Eine Resolution ist uns aber auch auf diese unsre geziemende Supplik bis jetzt noch nicht bekannt geworden; und obschon wir glauben, daß hohes Ministerium unser bescheidenes Gesuch nicht unbeachtet lassen werde, so meinen wir doch, die fragliche Angelegenheit sei von der Beschaffenheit, daß die hohe Kammer wohl, nicht Llos in unserm Interesse, sondern auch mit Rücksicht auf die starke, bereits im Gutachten des Herrn v. Metzsch mit Recht hervorgehobene Frequenz der unfern Ort der Länge nach durchschneidenden Chaussee, rm öffentlichen Interesse Sich bewogen finden könnte, ° der hohen Staatsregierung baldgeneigte gnädige Berück sichtigung unsrer billigen Wünsche hochgeneigtest anzu empfehlen. Wir bitten darum ganz gehorsamst und schließen, in Hoffnung hochgeneigter Gewährung, mit der Versicherung unsers größten Respects. Zwenkau, den 4. Januar 1858. Der Rath und die Stadtverordneten allda. Merkel, Friedrich Nebe, Bürgermeister. Vorsteher. (Während der Vorlesung tritt der königliche Commiffar v. d. Planitz in den Saal.)
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder