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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 20. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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werden hierdurch hin und wieder Zweifel austanchen können über die Richtigkeit des geaichten Gemäßes. Auch kann nach meiner Ansicht es den Städten doch wohl nicht zuge- muthet werden, bei Einrichtungen, welche das ganze Land betreffen, und welche im ganzen Lande giltkg sein sollen, zum größten Theil die Kosten zu übernehmen. Daß sich viele Städte zu Uebernahme solcher Aichämter bereit erklärt haben, wie wir aus dem Berichte ersehen, scheint blos des halb geschehen zu sein, weil man angenommen Hal, das Geschäft des Alchens werde ein lucratives sein. Nach meiner Ansicht wird das aber keineswegs der Fall sein und später wird cs gewiß dahin kommen, daß die Aichämter, wie ich gleich vom Anfänge an gewünscht hätte, einzig und allein in die Hände von königlichen Aemtern übergehen. Das waren die Ansichten, die im Allgemeinen auszusprechen ich nicht unterlassen wollte. Abg. Jungnickel: Der Abg. Erchenbrecher hat heute so ganz aus meiner Seele gesprochen; auch ich hätte ge wünscht, daß diese Angelegenheit schon langst vom Deutschen Bunde in die Hände genommen worden und derselbe bemüht gewesen wäre, ein gleiches Maß- und Gewichts system im ganzen deutschen Lande einzuführen. Es wäre dies ein recht wesentlicher Schritt gewesen, die einzelnen Stämme Deutschlands einander näher zu führen; denn gerade solche materielle, vom Bunde erlassene Gesetze wür den die zergliederten Staaten enger verbinden und das all gemeine deutsche' Bewußtsein wesentlich erhöhen. Man hat auch geglaubt, daß in dieser Weise von der deutschen Bundesgewalt vorangegangen werden würde. Die Re gierungen Deutschlands haben sich dieser Erwartung hinge geben, indem sie den Erlaß derartiger Gesetze noch immer unterließen. Dies ist jedoch ohne Erfolg geblieben und auch die Zollvereinsstaaten haben sich nicht für befugt er achtet, in dieser Beziehung vorzugehen. Infolge dessen hat endlich Preußen sich veranlaßt gesehen, in dieser Ange legenheit einen gewichtigen Schritt zu thun und im ganzen preußischen Staate ein Zollgewicht zur Geltung zu bringen, welchem Beispiele auch mehrere andere deutsche Staaten ge folgt sind, und ich kann daher die gegenwärtige Maßregel der sächsischen Regierung nur gut heißen. Es wird dies wohl Gelegenheit geben, spater doch ein allgemeines Maß- und Gewichtssystem in Deutschland eintreten zu lassen. Nur muß ich, gleich dem Abg. Sornitz das Bedauern aus sprechen, daß die sächsische Regierung sich nicht sofort in dieser Gesetzgebung den preußischen Grundzügen angeschlossen hat. Es würden, wenn dies der Fall gewesen wäre, sich die deutschen, namentlich die Zollvereinsstaaten dann um so eher über ein allgemeines Maß und Gewicht geeinigt haben, so daß endlich dadurch ein allgemeines Maß- und Gewichtsystem für Deutschland Platz ergriffen haben würde. Abg. Rittn er: Die Auslassungen des Herrn königlichen Commissars haben allerdings der Kammer die Schwierig keiten vorgeführt, welche die Staatsregierung abgehalten haben, in den von mir angedeuteten Punkten etwas weiter zu gehen, als geschehen ist. Ich bescheide mich auch wohl, ich werde meine Wünsche zurücklegen müssen, in der Hoff nung, daß etwas geschehen wird, was mehrere Abgeordnete angedeutet haben, allein auch abgesehen von einer vollkomm- nen Umgestaltung, will ich mir noch eine Anfrage erlauben in der allgemeinen Berathung, um je nach dem Ausfälle der Antwort später bei §. 8 noch etwas hinzu zu setzen oder nicht. Ich wollte nämlich den Herrn königlichen Commissar fragen, ob die Schwierigkeiten ebensogroß sein würden, wenn man bezüglich der im §. 8 bestimmten Maß einheiten gleichzeitig einige größere Maße gesetzlich feststellen wollte, für welche im Lande noch sehr verschiedene Auffas sungen bestehen. Ich erinnere zum Beispiel, daß man das Bier nach Eimern und Tonnen verkauft, ich erinnere daran, daß, abgesehen von den beiden Ruthen, die der Herr kö nigliche Commissar bezeichnete, bei vielen Gelegenheiten im Privatverkehre Ruthen von ganz willkürlicher Ausdehnung gebraucht werden; man hat zum Beispiel Steinruthen von 6 bis 8 Ellen und so weiter. Ich wünschte nun zu wis sen/ ob so viel wesentliche Schwierigkeiten entgegen stehen, daß in dieser Richtung etwas weiter zu gehen, ebenfalls für sehr bedenklich erachtet wird. Königlicher Commissar vr. Weinlig: Die Antwort auf die Anfrage des geehrten Abg. Rittner liegt in den einzelnen Bestimmungen der Aichordnung. Bei dem gan zen Standpunkte, den man eingenommen hat, rücksichtlich des Maßwesens an den frühem Bestimmungen nichts zu ändern, bei dem Umstande, daß gerade die Maße, von denen der geehrte Abg. Rittner spricht, in keiner gesetzlichen Be stimmung, die wir haben, ausdrücklich geregelt sind, gab es kein anderes Mittel, zu einer Gleichförmigkeit in dieser Hinsicht zu gelangen, als indem man den Aichämtern vor schrieb: nur solche Längenmaße und Hohlmaße überhaupt zu stempeln und zu aichen, welche mit einer, ihnen zugcfer- tigten Normalgröße übereinstimmen. Indem nun die Aich ämter jedes andere, davon abweichende Maß von der Aichung zurückweisen müssen, nicht stempeln können, das Gesetz aber im Allgemeinen jedes ungestempelte Maß ver bietet, so ergiebt sich hieraus von selbst, daß in der prakti schen Ausführung diese Verschiedenheiten allmählich ver schwinden müssen. Was dann die Tonnen und Eimer anlangt, so haben wir über die Tonnen und Eimer, über haupt über die Gebinde und deren Größe gesetzliche Be stimmungen im Allgemeinen nicht. Es könnte daher aber sehr zweifelhaft sein, was man darüber sagen soll. Es ist aber überhaupt sehr zweifelhaft, ob in einem Gesetze welches die Regulirung der Maße und Gewichte und die Ausübung des Dienstes der Aichämter zum Gegenstände hat, vom Aichen und Stempeln der Gebinde füglich die Rede sein könnte. Die Gebinde sind sehr veränderlich ihrer 68*
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