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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 4. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857-12-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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postulirten Ausgaben für so dringend hält, daß sie bewil ligt werden müssen? Es würden die Steuern immer nur mit Vorbehalt bewilligt werden können. Ich sehe aber auch dabei keinen Gewinn. Ich wiederhole nur, daß der Wunsch des Erlasses der außerordentlichen Steuern bei allen ihren Vorschlägen der Deputation vorschweben wird, ob er aber erreichbar sein wird, läßt sich in diesem Augen blicke nicht bestimmen. Abg. v. König: Nur zwei Worte habe ich dem Abg. Seiler und den übrigen Herren, welche seiner Ansicht sind, noch entgegen zu halten. Die genannten Herren schei nen zu glauben, daß sie sich präjudiciren und hinsichtlich ihrer Abstimmung in Betreff des außerordentlichen Bud gets binden, wenn nicht zuvor das Ausgabebudget, na mentlich das Capktel in Betreff der Steuern berathen ist; ich kann aber dieser Ansicht durchaus nicht beistimmen. Nach meiner Ueberzeugung ist es jedem Mitglieds der Kam mer unbenommen, gegen einzelne oder mehrere oder alle Posten des außerordentlichen Budgets zu stimmen, wenn es findet, daß dadurch eine zu große Belastung herbeige- sührt wird und die Steuern deshalb erhöht werden müssen. Es handelt sich also nur um eine Formfrage, die Niemand hinsichtlich seiner materiellen Abstimmung bindet. Was aber die Entscheidung dieser Formfrage betrifft, so spricht entschieden der konstitutionelle Gebrauch dafür, daß zuvör derst das Ausgabebudget berathen wird. Dafür erklären sich auch alle Staatsrechtslehrer, welche entschieden der An sicht sind, daß zuvörderst bei Berathung des Budgets festgestellt werde, was der Staatsbedarf sei, was aufgebracht werden müsse, und dann erst, wie und auf welche Weise es aufzubringen sei. Abg. Seiler: Ich bitte nochmals ums Wort. Abg. Riedel: Ich bin mit den Ansichten des Abg. Seiler vielfach einverstanden, habe auch seinen Antrag un terstützt, werde aber doch nicht dafür stimmen, denn ich halte den Vorschlag der Deputation nicht für gefährlich auch nicht für präjndicirlich, wenigstens für mich nicht, denn ich werde sehr Vieles, was auf dem außerordentlichen Budget steht, nicht bewilligen, und wenn Mehrere meiner Ansicht sind und dies thun, so kommen wir bei Position U des Einnahmebudgets gar nicht in Verlegenheit, daß wir zuviel bewilligen müssen. Präsident vr. Haase: Der Abg. Seiler hat noch mals um das Wort gebeten. Ich habe die Kammer, zu fragen, ob sie demselben solches gestatte? —Einstimmig Ja- Abg. Seiler: Ich kann meinen Antrag nicht zurück ziehen. Ich habe das Meinige gethan, wird die Kammer ihn nicht annehmen, so werden doch vielleicht Die, welche sich jetzt nicht für präjudicirt halten, indem das außerordent liche Budget in Berathung kommt, in Verlegenheit sich befinden. Einige werden rücksichtslos gegen die Ansätze des außerordentlichen Budgets stimmen, doch auch deren Mei nung bin ich nicht, und deshalb will ich die Steuern vor her in Berathung gezogen sehen. Ich will, um ganz deutlich zu sein, weil ich der Sprache nur gar wenig mäch tig bin, ein Beispiel bringen. Wenn z. B. das außer ordentliche Budget zur Berathung kommt, vor Berathung der Steuern, so müßte ich nach meiner Ueberzeugung gegen soviel Ansätze als nöthig, um die außerordentlichen Steuern zu decken, stimmen, um dann nachträglich nicht mir Vor würfe machen zu müssen. Werden dagegen die Steuern voraus berathen, und die außerordentlichen kommen durch andere Deckung in Wegfall, was ich hoffe, so wird es mir gerechtfertigt erscheinen, die Kassa für die meisten Postu lats des außerordentlichen Budgets zu bestimmen. Und wenn ein Theil dieser Baarvorrathe zur Deckung des Ausfalls der laufenden Verwaltung absorbirt wäre, so würde ich z. B. sagen, die Kosten des Eisenbahnbaues mögen durch eine Anleihe, die übrigen für nützlich erachteten An schaffungen durch Baarfonds gedeckt werden. Dem Ideen gange des Abg. Rittner kann ich nicht folgen, weil ich den Weg nicht kenne, auf dem er zu der Ansicht kommt, daß die Ansätze des außerordentlichen Budgets nur entweder bewilligt oder abgeworfen werden können, und endlich durchaus blos durch Baarmittel gedeckt werden sollen. Für mich giebt es mehrere Fälle: diese Ansätze können entweder durch eine Anleihe oder durch Baarmictel bestritten werden, und für manche Bewilligung können wir stimmen, wenn wir sicher sind, daß außerordentliche Steuern nicht nöthig, die wir abwerfen mußten, wenn wir diese Gewißheit nicht haben. Abg. Koelz: Der Antrag des Abg. Seiler sprach mich an, und deshalb unterstützte ich ihn. Nach näherer Er wägung habe ich jedoch zu erklären, daß ich nicht für den selben stimmen werde. Es ist ganz richtig, meine Herren, ein guter Hausvater stellt seine Ausgaben nach seinen Ein nahmen fest, aber dies lediglich aus dem Grunde, weil seine Einnahmen bestimmt sind und weil es dem Privatmann in der Regel nicht vergönnt ist, außerordentliche Geldmittel zur Deckung außerordentlicher Bedürfnisse zu beschaffen. Der Staat befindet sich in einer ganz andern Lage; er hat es in seiner Hand, er hat die Gewalt, seine Einnahmen zu vermehren, auf welchem der ihm offenstehenden Wege er dies auch immer thun mag. Unter solchen Umständen er scheint es gerechtfertigt, wenn man zunächst die Ausgaben des Staates feststellt, und dann die Einnahmen. Wir können aber auch im vorliegendem Falle um so unbedenkli cher dem Vorschläge der Deputation beistimmen, weil wir uns nach der Vorlage des Budgets jedenfalls darüber klar zu wer den vermögen, auf welche Weise, die Zustimmung der Kam mern vorausgesetzt, die Staatsregierung sich in dem Stande befinde, die beabsichtigten außerordentlichen Ausgaben zu 9*
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