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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 20. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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gung der Nothwendigkeit überhoben worden wäre, die Vor schläge der Staatsregicrung wegen Regulirung des sächsi schen Maßwesens zu berathen. Uebrigens ist deshalb auf den zu ß. 8 des Gesetzentwurfs von der Deputation, vor geschlagenen Antrag, bei welchem auch auf diese Frage zurück- Zukommen sein wird, zu verweisen. Das Bedenken des geehrten Abg. Rittner ist durch den Herrn königlichen Com- missar widerlegt worden; ich habe nur hinzuzufügen, daß es der Deputation gerade ein Vorzug des Entwurfs zu sein schien, daß derselbe in Bezug auf die Grundvermessung und das Grundsteuersystem durchaus nichts ändert. Wäre dies der Fall gewesen, so würde die Deputation Bedenken getragen haben, dem Gesetzentwürfe ihre Zustimmung zu ertheilen. Auch in Bezug auf die Gebinde hat die Depu tation, wie aus dem Berichte weiter unten sich ergiebt, gerade darin einen Vorzug des Gesetzentwurfs und der Aich- srdnung zu erkennen geglaubt, daß eine Stempelung oder sonstige Kennzeichnung des Inhalts nicht vorgeschrieben werden soll, eben deshalb, weil es so überaus schwierig in der praktischen Anwendung erscheint, derartige Gefäße nur in fest bestimmter Größe zuzuiassen. Der Abg. Sörnitz hat im Verein mit dem Abg. Jungnickel gewünscht, daß man sich bei Regulirung des Schcffelmaßes und des Kannen maßes dem königl. preußischen Systeme angeschloffen haben möchte. Diesen Wunsch konnte aber die Deputation um so weniger theilen, als das Maßsystem in Preußen sehr abweichend ist von dem bei uns bestehenden Maße, und es sehr fraglich wäre, ob, wenn man auf diesem Wege vor gehen wollte, ein vollkommneres Maßsystem in Sachsen angebahnt werden würde. Im Uebrigen kann ich wegen der weiter geäußerten Wünsche nur auf den speciellcn Kheil des Berichts verweisen, wohin dieselben gehören und wo Gelegenheit sein wird, darauf wieder zurückzukommen. Präsident vr. Haase: Der Abg. Rittner wünscht zum dritten Mal zu sprechen; ich frage, ob die Kammer ihm das Wort gestatten wolle? — Einstimmig Ja. Aug. Rittner: Der geehrte Herr Referent meinte in seiner Auslassung, meine Bedenken, die ich ausgesprochen habe, seien durch die Auslassung des Herrn königlichen Commifsars widerlegt worden. Dies ist es, was mich veranlaßt, noch einmal um das Wort zu bitten. Ich glaube nämlich keineswegs, daß die von mir angeregten Bedenken durch den Herrn königlichen Commissar widerlegt worden sind; ich glaube im Gegentheil, sie sind nunmehr erst recht grell hervorgetreten; nur die Schwierigkeit, für derartige Fälle Abhilfe zu verschaffen, hat der Herr Commissar dar gelegt. Da ich demnach meine Bedenken noch nicht für widerlegt erachten kann, so will ich nur noch ein einziges Wort hinzufügen: ich werde mir erlauben, zu §. 8 ein paar Wünsche auszusprechen und sie als Antrag der Kammer Vorzulegen. Es ist das Alles, was ich nur erklären wollte, um nicht zuzugeben, daß im Laufe der allgemeinen Debatte meine Bedenken bereits beseitigt worden seien. Abg. Seiler: Es ist gegen Gesetz und Motiven nicht viel einzuwenden; es scheint mir jedenfalls ein Fortschritt zu sein, wenn innerhalb der Grenzen Sachsens ein einheit liches Maß und Gewicht besteht; aber daß das Gesetz wirk lich viel helfen wird, das glaube ich auch nicht; denn wenn wir eine größere Menge Körnerfrucht oder Spiritus ver kaufen wollen, so mußte das bisher nach preußischem Maße geschehen und wenn die sächsische Staatsregierung nicht ganz entschiedene Maßregeln ergreift, wenn sie in ihrem halbofficiellen Blatte nicht ganz streng verbietet, nach dem preußischen Maße zu rechnen, das heißt die Börsennachrich ten zu bringen, so wird das auch künftig so fort gehen und ich mag nicht hoffen, daß dieses Gesetz etwas helfen wird. So lange ferner nicht auch verboten wird, bei tech nischen oder wissenschaftlichen Verhandlungen und Fragen die Maßbestkmmungen nach rheinländischem Fuße anzuge ben, so lange wird auch mehr und mehr der rheinländische Fuß für den sächsischen in Gebrauch kommen. Daher glaube ich, daß das Gesetz nur wenig Erfolg haben wird und werde nur deshalb für dasselbe stimmen, weil es km Prin- cip mir richtig erscheint. Königlicher Commissar vr. Weinlig: Die Bemerkung des Herrn Abg. Seiler erfordert doch eine kleine Erwiderung. Wenn nämlich Dasjenige geschehen soll, was der Herr Abg. Seiler wünscht, daß das Verkaufen nach Berliner Schef feln unbedingt verboten werde, so wird er mir leicht zu geben, daß eine derartige unbedingte Vorschrift bei dem der- maligen Zustande unsers Maßwesens geradezu eine Unmög lichkeit wäre, namentlich bei der vollständigen Ungewißheit über die Größe des Dresdner Scheffels. Es ist beinahe ein Glück, möchte man sagen, daß es bisher noch ein an deres Maß gab, über dessen Größe Niemand in Zweifel war, wenn man nach preußischem Scheffel kaufte; denn es wird jetzt eigentlich Niemand mit Bestimmtheit sagen kön nen, was das denn eigentlich bedeute: „ein Dresdner Schef fel." Diese Bedeutung wird gerade erst durch das gegen wärtige Gesetz fest normirt und dadurch zugleich eine be stimmtere Neductionszahl gegenüber andern Scheffeln ge währt ; denn die jetzige Neductionszahl ist so ungenau und willkürlich, daß man sich in wenigen Fällen darauf ver lassen kann. Künftig wird sie eine genaue sein, denn es heißt: der Dresdner Scheffel ist genau gleich 7,900 Kubik zoll sächsischen Maßes. Man wird also künftighin genau wissen, wie das einzelne Maß beim Gebrauch zu reduciren sei und wird auf keine Schwierigkeiten mehr stoßen. Nun eben ist erst die' Basis gewonnen für dergleichen energische Maßregeln, wie der Abg. Seiler sie wünscht und ich möchte mir wohl die Bitte an ihn erlauben, daß er erst abwarte, wie die Negierung das Gesetz ausführen wird, ehe er sich
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