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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 20. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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Ich wende mich nur nach einem dieser Maße, nach dem Längenmaße, und muß um so mehr bedauern und mein Befremden aussprechen, daß es bei diesem seiner Natur nach einfachem, weil es eben nach einer Richtung geht, bei den Zollvereinsconferenzen nicht gelungen ist, eine Verein barung zu treffen. Es sind natürlich die Bestrebungen danach nicht aufzugeben, und wenn es nicht schon im Be richte der Deputation angedeutet Ware, so würde ich die Staatsregierung bitten, den Weg der Vereinigung mit den übrigen Zollvereinsstaaten über ein gemeinsames Maßwesen, namentlich der Ellenmaße, weiter zu verfolgen. Es wäre mir und gewiß auch der ganzen Kammer interessant, wenn der Herr Commissar die Güte haben wollte, uns zu sagen, welche Bestrebungen bereits stattgefunden haben, wie weit sie gediehen und was für Hoffnungen vorhanden sind, die Sache endlich zur Einheit zu bringen; denn es ist hier eine babylonische Verwirrung. Es ist dem Abg. Rittner ein gehalten worden, daß es nur zwei Ruthen gebe, welche Gel tung haben. Ich glaube aber, es giebt doch noch eine dritte, die auch Geltung hat, — es ist die Ruthe, mit der der Gewerbtreibende bestraft ist, der mit Ellen innerhalb des Zollverbandes zu thun hat. Abg. Georgi: Nur die Anfrage wollte ich mir an die geehrte Deputation erlauben, ob sie einen speciellen Grund gehabt hat, den Antrag in die ständische Schrift wegen eines gemeinsamen Maßsystems auf die Zollvereinsstaaten zu beschranken. Ich kann mir denken, daß diese Beschrän kung des Antrags wohl im Zusammenhänge steht mit Dem, was die Ständeversammlung in den Jahren 1845 und 1846 beschlossen hat. Seitdem aber haben sich die Wünsche und wohl auch die Möglichkeit in Bezug auf eine größere Gemeinsamkeit in Behandlung der materiellen Interessen in Deutschland wesentlich erweitert. Man darf die Hoff nung hegen, daß man früher oder später zu einer weitern Einigung kommen werde, nicht blos mit und unter den Zollvereinsstaaten; und sicherlich wird man in dieser Hoff nung bestärkt, wenn man die Bestrebungen sieht, welche für internationale Gesetzgebung über ganz Deutschland auf diesem wichtigen Gebiete gegenwärtig stattfinden. Wenn nun Reformen im Maßsysteme unbezweifelt mit großen Opfern und Unbequemlichkeiten in der Gegenwart verknüpft sind, und eine Ausgleichung der Opfer lediglich durch eine größere Gemeinsamkeit gesucht werden kann, so wird diese Ausgleichung um so kräftiger sein, je größer das Gebiet ist, über welche sich die Gemeinsamkeit erstreckt. Ich möchte mir daher die Anfrage erlauben, ob die Deputation Etwas dagegen einzuwenden haben würde, wenn an die Stelle des Wortes „Zollvereinsstaaten" gesetzt würde: „mit den übrigen Staaten Deutschlands". Es würde dann das Ziel etwas weiter gesteckt, aber ich glaube, es ist kein unerreichbares. Abg. Eisenftuck: Ich könnte mich dem aus Ueber- zeugung nicht anschließen, eben weil dann das Ziel viel weiter gesteckt würde. Es wird hier jedenfalls, glaube ich, das Beste zum Feinde des Guten werden, weil wir Etwas erstreben, was jedenfalls viel später erst erlangt werden kann. Das zunächst liegende Gute würde uns darüber entrückt werden. Königlicher Commissar vr. Weinlig: Die Regierung hat gegen den Antrag der geehrten Deputation ebensowenig Etwas einzuwenden, als es sich von selbst versteht, daß sie sich gegen die Abänderung erklären muß, welche Abg. Georgi angenommen zu sehen wünscht. Es wird, wie er mir gewiß zugeben wird, immerhin mit einigen Schwierigkeiten ver knüpft sein, wenn mau keine Indiskretion begehen und nicht Dinge hereinziehen will, die nicht herein gehören, specielle Mittheilungen über den Gang derartiger Ver- einigungsversuchc und Verhandlungen zu machen. Man würde mehr oder weniger auf die Aeußcrungen mehrer Staaten hinauskommen müssen, und es fragt sich, ob Das die Sache zu fördern in irgend einer Weise geeignet sei. Ich kann nun versichern, daß die Staatsregierung ihrerseits die Sache nicht aus den Augen verlieren wird, und ich glaube den geehrten Abg. Eisenstuck darüber beruhigen zu können, daß so lange der Zollverein nach seiner formellen Verfassung, die er hat, diese Dinge nicht als eine wesent liche Werfassungsaufgabe betrachten rann, daher auch gegen eine Erledigung derartiger Fragen im Wege der Zollvereins beschlüsse immer von verschiedenen Staaten formelle Be denken werden geltend gemacht werden. Es ist nicht zu erwarten, daß gerade darum eine größere Schwierigkeit in die Lösung der Frage gebracht werde, wenn man sie auf sämmtliche deutsche Regierungen ausgedehnt wissen will. Wenigstens ist in neuerer Zeit kein Fall bekannt, wo die Ausdehnung, von der allein hier die Rede sein kann, wo man der Lösung solcher Fragen eine ernste Schwierigkeit entgegengestellt hätte. Abg. Meinert: Ich hatte mir das Wort erbeten, um eine Auskunft vom Herrn Negierungscommissar oder vom Herrn Referenten zu vernehmen, wie es bei diesen Maßbe stimmungen mit dem Kalkmaße gehalten werden soll. Gellen da 7900 Kubikzoll ganz gleich, welche Form das Maß auch hat. Es sind später Bestimmungen ins Leben getreten, nach welchen das Kalkmaß gleich von oben nach unten, nicht konisch gespitzt, wie früher, sein soll. Der Herr Referent hat nun das Generale von 1803 erwähnt. Welches sind aber die betreffenden Bestimmungen. Sind das die spätem, die nach der Kreisdirectionsverordnung noch gelten, oder die von der Deputation angeführt worden sind. Es ist für die Landwirthschaft wichtig, ob dieses Maß oben gespitzt ist, oder gerade gleich ausgeht, weil bei Kalk gehäuft zu messen ist. Gleich würde es dem kubischen Inhalte nach sein, aber nicht gleich, wenn es oben spitz, wegen den darauf zu messenden Haufen. Königlicher Commissar vr. Weinlig: Zuvörderst er-
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