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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 20. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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Laube ich mir auf diese Frage zu bemerken, daß die Bestim mung in §.8 es mit dem kubischen Inhalte, mit der Form aber gar nicht zu thun hat. Die Bestimmungen über die Form gehören nicht in das Gesetz, sondern in die Aus führungsverordnung und in die Anordnung. Wenn da her der geehrte Abgeordnete §. 14 der Ausführungsverord nung und die spätem Bestimmungen des §. 46 der Aich- srdnung über das Hohlmaß nachlesen will, so wird er fin den, daß da ausdrücklich steht: „Der Duldung unterliegen ferner solche Hohlmaße für besondere Gegenstände, wie z. B. Kalk, Kohlen u. s. w., deren Bestimmung die Anfertigung nur in ge wissen, eine absolute Genauigkeit nicht zulassenden Formen von einfacher« Dimensionen der Weite und Höhe fordert, und für welche daher diese Formen und Dimensionen besonders im Berordnungswege vorgeschrieben sind." Da ist eine größere Duldung in Bezug auf Abweich ungen nothwendig. So ist auch in der Aichung darauf Bezug genommen, daß für die Aichordung der Hohlmaße die Bestimmungen der bestehenden Verordnungen gelten. Die Frage würde also dahin zu beantworten sein. Die abso lute Größe des Maßes, wie sie das Gesetz giebt, beruht auf dem alten Kalkmaße; was aber die Formen der Maße anlangt, so sind die gegenwärtig geltenden Bestimmungen nicht außer Kraft gesetzt. Referent Abg. Koch: Die beschränktere Fassung des Antrags, welchen die Deputation am Schlüsse des Gutach tens über den Paragraphen der Kammer zur Annahme emfohlen hat, hat allerdings ihren Grund einestheils darin, daß sich der Antrag an denjenigen anlehnt, welchen die Stände vom Jahre 1845/46 gestellt haben, anderntheils in der Voraussetzung, von welcher die Deputation ausging, daß, wenn in den Zollvereinsstaaten eine Einigung herbei geführt sein würde, die übrigen deutschen Bundesstaaten sich von selbst anschließen würden. Zndeß ich meinerseits als Referent, ohne der Entschließung der übrigen Deputa tionsmitglieder vorzugreifen, würde durchaus Nichts dagegen haben, wenn es der Kammer belieben sollte, den Antrag in der Weise auszudehnen, wie der Herr Staatsminister Georgi beabsichtigte. Wenn also der geehrte Abgeordnete einen Antrag in dieser Richtung stellen wollte, so würde meiner seits wenigstens ein Widerspruch nicht erhoben werden. Abg. v. Criegern: Ganz einverstanden mit Dem, was der Herr Referent eben aussprach, erlaube ich mir den Vorschlag, daß wir, wenn die andern Deputationsmitglieder damit einverstanden sind, die ganz einfache Abänderung, welche vom Herrn Abg. Georgi vorgeschlagen worden ist, gleich zu der unsern machen. Dadurch würde die Verhand lung abgekürzt. Ich bitte daher den Herrn Präsidenten, die übrigen Deputationsmitglieder zu fragen; es würde dann keine Unterstützungsfrage bedürfen. Präsident vr. Haase: Sind die übrigen Mitglieder der Deputation damit einverstanden, daß die vom Abg. Georgi vorgeschlagene Abänderung des von ihr gestellten Antrags erfolge. Vkcepräsident vr. Braun: Ich bin damit umsomehr einverstanden, als der Zweck, den die Deputation vor Augen hat, durch den Vorschlag des Abg. Georgi in erweitertem Maße erreicht wird. Abg. v. König: Nach der Erklärung des Herrn Re- gierungscommissars bin ich damit ganz einverstanden. Abg. Georgi: Ich bitte um die Erlaubniß, noch ein Wort hinzuzufügen. Um die Sache am einfachsten zu präcisiren, würde mein Vorschlag dahin gehen, daß das Wort „Zollvereinsstaaten" mit „deutsche Staaten" vertauscht würde. Abg. Rittner: Ich möchte doch um die Erlaubniß bitten, einen Antrag einzubringen. Ich schicke voraus, daß ich weit entfernt bin, ganz streng an dem Wortlaute des Antrags zu halten. Ich will nur sehen, ob ihn die Kammer unterstützt, und thut sie es, so ist das ein Beweis, daß sie Das, was ich als nothwendig bezeichnet habe, auch als solches erkennt und die Deputation wird so gut sein, die bessere Fassung zu übernehmen und namentlich den Ort zu bezeichnen, wohin am besten dieser Antrag gehört. Er soll so lauten: „Die hohe Staatsregierung wolle gleichzeitig mit Erlaß der Aichordnung eine Bestimmung veröffent lichen, durch welche für den Verkehr mindestens je eine größere Maßeinheit für Längenmaße, Flüssigkeitsmaße und Hohlmaße allgemeine Geltung erhält." Ich behalte mir die Motivirung vor, bis der Antrag unterstützt ist. Präsident vr. Haase: Meine Herren, Sie haben den Antrag des Herrn Abg. Rittner soeben vernommen und ich frage, ob dieser Antrag unterstützt wird? — Geschieht hin reichend. Wünscht Jemand über diesen Antrag zu sprechen? Abg. Eisenstuck: Es ist mir auf eine Anfrage beim Herrn Regierungcommissar nach den Bestrebungen, die bis her stattgefunden hätten in Bezug auf ein gemeinsames Maßsystem innerhalb der Zollvereinsstaaten, nur gesagt wor den, daß die Zollconferenzen nicht eigentlich den Zweck hät ten, dergleichen Bestrebungen zu verfolgen. Ich erwähne das nur, weil ich daraus nicht schließen will, daß aus diesem Passus mir nicht die Notwendigkeit hervorgeht, daß, da sie bei den Zollconferenzen uicht stattgefunden haben, sie überhaupt nicht ftattgefunden hätten. Abg. Sörnktz: Ich habe zwar den Antrag des Abg-, Rittner unterstützt, glaube aber doch, daß er nicht nöthig ist. Im Entwürfe zur Aichordnung heißt es §. 16: Jedes Aichamt wird durch die Normalaichungscommission ver sehen; sub 2) An Normallängenmaßen mit zwei gleichen Fußmaßen; ferner einem Ellenmaße, endlich einer halben Feldmesserruthe (7 Fuß 7 Zoll) und einer halben Straßen ruthe (8 Fuß). Unter 3) An Normalmaßen: mit einem
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