Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 21. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Abg. Oehmichen auf Choren: Der von mir gestern angekündigte Antrag würde meiner Ansicht nach in Form eines §. 16 b der Ausführungsverordnung mit aufzunehmen sein- Ich werde denselben der geehrten Kammer in Fol gendem vortragen und bitte sie, diesem Anträge ihre Zu stimmung zu geben, so daß er an die hohe Staatsregierung gelangt und meinem Wunsche gemäß in die Ausführungs verordnung unter Z. 16b ausgenommen wird. Dieser §. 16b würde nun so lauten: „Bei Abtrennungen von Grund und Boden zu öffent lichen Zwecken, als Bauplätzen, Eisenbahnen, Straßen aller Art rc. haben sich vom 1. November 1838 ab die zuständigen Behörden, gleichviel ob königliche oder andere, behufs der Ermittelung der Größen und der darauf zu gründenden Werthsberechnung, nur der in Z. 16 der Aichordnung unter 2 bezeichneten Feldmesserruthe zu bedienen." Den Antrag habe ich bereits dem geehrten Präsidium übergeben. Präsident vr. Haase: Wenn wir auf die Ausführ ungsverordnung kommen, werde ich bei der betreffenden Stelle den Antrag zur Unterstützung bringen. Abg. Oehmichen auf Choren: Ich hatte geglaubt, daß die Ausführungsverordnung gar nicht weiter zum Vor trag gelange; es würde daher nach meinem Dafürhalten erforderlich sein, daß die Unterstützung dieses Antrags jetzt geschehe, oder wenigstens ehe über daS Gesetz selbst abge stimmt würde. Präsident vr. Haase: Ich bemerke, daß von der De putation selbst Bemerkungen zu der Ausführungsverord nung gemacht worden sind; es werden daher jedenfalls die jenigen Paragraphen dieser Verordnung, auf welche die gedachten Bemerkungen sich beziehen, speciell zum Vortrag kommen müssen. Dies ist wenigstens meine Ansicht und ich erwarte, daß die Deputation dieselbe theile. Referent Abg. Koch: Es ist im allgemeinen Theile des Berichts gesagt worden, daß die Deputation eine Durchbe- rathung aller Bestimmungen der Ausführungsverordnung und der Aichordnung für nicht im Zweck der Vorlage lie gend Halts, und da sonach auf denjenigen Paragraph, wel chen der Abg° Oehmichen berührte, bei der Berathung nicht speciell eingegangen werden wird, so dürfte es doch wohl angemessen sein, daß der Antrag hier bei H. 8, wo von der Regelung der Maße im Allgemeinen die Rede ist, zur Unterstützung und Besprechung gebracht werde. Abg. v. Criegern: Der von dem Herrn Referenten vvrgeschlagene Ausweg empfiehlt sich in vielfacher Beziehung. Auch nach meiner Ansicht ist die Möglichkeit geboten, eine Besprechung aller Anträge, welche einzelne Abgeordnete zur Ausführungsverordnung zu stellen haben, noch herbeizufüh- -ren. Wie im allgemeinen Th eile des Berichts mrdergelegt ist, hat die Deputation allerdings die Sachs so aufgsfaßt, daß nicht jeder einzelne Paragraph der Ausführungsverord nung besonderer Genehmigung von Seiten der Kammer bedarf. Da aber die Ausführungsverordnung der Natur der Sache nach mit denjenigen Bestimmungen, die infolge früherer Zusicherung der Ständeversammlung zur Einsichts nahme vorgelegt werden sollen, eng zusammenhängt, und daher auch mit vorgelegt worden ist; hat auch jedes einzelne Kammermitglied ebenso wie die Mitglieder der Deputation die Befugniß, Bedenken, welche ihnen in Bezug auf ein zelne Paragraphen beigchen, in der Kammer zur Sprache zu bringen, ferner auch dieSfallsige Anträge zu stellen, über welche dann abzustimmen wäre. Insofern aber das geehrte Präsidium der Ansicht ist, daß dieser Antrag besser dann zur Sprache komme, wenn das Gesetz selbst durchberathen ist, als bei den betreffenden Bestimmungen der Ausführungs verordnung, so hätte ich dagegen auch kein Bedenken. Ich wollte aber nur meine Ansicht, die allerdings nur eine in dividuelle ist, dahin aussprcchen, daß auch später die Mög lichkeit geboten sein werde, bei jedem einzelnen Paragraphen der Ausführungsverordnung, zu dem die Deputation nichts bemerkt hat, noch eine Bemerkung zu machen. Abg. Hab er körn: Ich trete ganz der Ansicht, welche der Herr Abg. v. Criegern soeben ausgesprochen hat, bei. Es ist zwar diese Ausführungsverordnung der Kammer nur gewissermaßen zur Begutachtung vorgelegt worden; allein weil dies geschehen ist, deshalb hat sich auch die Deputation ganz der Ordnung gemäß mit Prüfung jedes einzelnen Pa ragraphen beschäftigt, und ich selbst beabsichtige zu §. 4 einen Antrag zu stellen. Das Recht dazu habe ich aller dings zu haben geglaubt und muß auch jedem andern Kam- mermitgliede das Recht gewahrt bleiben, zu den einzelnen Paragraphen Bemerkungen zu machen und Anträge zu stellen. Präsident vr. Haase: Ich ging von derselben Ansicht aus und hatte die Absicht, bei jedem einzelnen Paragraphen die Frage an die Kammer zu richten, ob sie dabei etwas zu bemerken habe. Was übrigens die Beilage, die Aus führungsverordnung betrifft, so halte ich es für angemessen, daß wir den berührten Punkt erst bei Z. 16 zur Debatte bringen, nicht aber gegenwärtig schon der Letztem dadurch vorgreifen, daß wir hier einen spätem Paragraphen vor dem frühem in Berathung nehmen. Ist die Kammer mit dieser meiner Absicht einverstanden? — Einstimmig Ja. Königlicher Kommissar vr. Weinlig: Ich glaube doch über die Auffassung, welche die Regierung bezüglich der Behandlung der Ausführungsverordnung und der Aichord nung hegt, ein paar Worte hinzufügen zu müssen. Daß man dem früher» ständischen Anträge auf Mittheilung die ser Dinge stattgegeben hat, beweist, daß die Staatsrcgie- rung selbst wünscht, die Ansicht der Deputation sowohl, als der einzelnen Kammermitglieder über die Bestimmungen
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder