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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 21. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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Es bestehen bekanntlich Staatsbehörden zur Prüfung der Bau handwerker, die auch mit mehrern Stadträthen verbunden sind. Die Prüfungscommissionen. Auch sie verrichten ihre Functionen km Namen des Staats wie die künftigen Aich- behörden. Hinsichtlich der Mitglieder dieser Prüfungsbe hörden ist die Bestimmung getroffen, daß ihre Verpflich tung beiden betreffenden Stadträthen, mit denen sie ver bunden sind, erfolgt. Ich glaube, auch hier könnte wohl dasselbe Verfahren beibehalten werden. Daß es dann an ders zu halten ist, wenn das nöthige juristische Personal sich bei einer städtischen Behörde nicht vorfindet, hat der Antrag berücksichtigt. Auch der Würde der Stadträthe dürfte es angemessen sein, daß sie, wo hinreichendes juri stisches Personal vorhanden ist, die Verpflichtung selbst expediren und die Aichbehörden nicht erst an eine andere Behörde zu verweisen brauchen. Königlicher Commissar vr. Weinlig: Ich sehe keine Veranlassung, einem Wunsche der Art, wenn er von der Kammer ausgesprochen werden sollte, entgegen zu treten, ich sehe auch darin, daß dem Anträge eine bestimmte Fas sung gegeben ist, nach der Erläuterung des Abg. Haber korn nichts Präjudicirliches. Es versteht sich von selbst, daß ein Antrag immer nur in einer bestimmten Fassung angenommen werden kann. Daß der Fassung nur nicht maßgebende Bedeutung beigelegt wird, dagegen habe ich -mich erklären müssen. Abg. v. Criegern: Ich wollte nur die Erklärung abgeben, daß eine materielle Abweichung der Ansichten zwischen mir und dem Abg. Haberkorn nicht stattfindet, ich habe nur ausdrücken wollen, daß durch die Annahme des zur Ausführungsverordnung gehörigen Antrages hinsicht lich der Fassung keine derartige Bestimmung erfolgen kann, daß die Regierung dieserhalb an einen ständischen Beschluß gebunden wäre. Damit ist der Abg. Haberkorn auch ein- Nerstanden und es ist also auch hier keine materielle Ver schiedenheit der Ansichten vorhanden. Präsident vr. Haase: Wünscht noch Jemand über §. 4 zu sprechen oder hat der Herr Referent noch etwas dabei zu bemerken? Referent Abg. Koch: Die Schlußbestimmung in §. 4 der Ausführungsverordnung ist auch in der Deputation Gegenstand näherer Besprechung gewesen. Sie glaubte sich mit derselben nach der von dem Herrn Commissar gegebe nen Erläuterung, daß Fälle vorkommen können, wo das einzige juristische Mitglied des Stadtraths als Vorstand des Aichamts concurrirt, einverstanden erklären zu können; wenn jedoch die Kammer den Antrag des Abg. Haberkorn annehmen sollte, so würde die Deputation etwas dagegen nicht zu erinnern haben. Präsident vr. Haase: Will die Kammer dem Anträge des Abg. Haberkorn beitreten? — Ein stimmig Ja. Hat die Kammer etwas zu §. 5 zu erwähnen? — Wünscht Jemand zu §. 6 zu sprechen? Abg. vr. Hertel: §.6 enthält die Eingangsworte: „Alle Aichämter, gleichviel ob städtische oder königliche, stehen unter Aufsicht der Amtshauptmannschaften und Kreis- directionen." Es geht mir gerade kein Zweifel bei darüber, wie die Bestimmung gemeint ist, indessen gestatte ich mir doch, um jede Ungewißheit zu beseitigen, in dieser Beziehung eine Anfrage an den Herrn Commissar. Es besteht be kanntlich die gesetzliche Bestimmung, daß die Wirksamkeit der Amtshauptmannschaften auf die beiden Städte Dresden und Leipzig sich nicht erstreckt, es ist also anzunehmen, daß nuch nach den angeführten Worten die Aufsichtsführung über die Aichbehörden in den genannten beiden Städten unmittelbar der Kreisdirection hat anheim gegeben werden sollen. Würde Seiten des Herrn Commissars erklärt, daß die vorliegende Bestimmung so zu verstehen sei, so würde sich jede weitere Bemerkung meinerseits erledigen. Königlicher Commissar vr. Weinlig: Es ist durch aus nicht die Absicht gewesen, durch diese Bestimmungen an den bestehenden verfassungsmäßigen Ressortverhältnisscn etwas zu ändern. Präsident vr. Haase: Hat Jemand zu §. 6 oder zu Z. 7, oder Z. 8 eine Erinnerung zu machen? Wir gehen also über zu §. 9. Referent Abg. Koch: Zu §. 9 hat der königliche Commissar der Deputa tion die Versicherung gegeben, die Staatsregierung werde die Taxe der Aichämter, im möglichsten Anschlüsse an Preu ßen, welches eine mäßige Taxe habe, so feststellen, daß zwar der Aufwand gedeckt, jedoch das Publicum nicht über lastet werde. Präsident vr. Haase: HatJemand zu ß. 9 eine Bemerkung zu machen, oder zu §. 10 etwas zu bemerken? Hat Jemand zu §. 11 eine Bemerkung zu machen? Bei §. 12? Zu §. 13? Da Niemand zu den Genannten etwas bemerkt haf so können wir gleich übergehen zu §. 14. Referent Abg. Koch: Zu §. 14. Die Deputation hatte diese Bestimmung in Verbindung namentlich mit §. 44 der Aichordnung zu prüfen. Es erschien ihr die dort bezüglich der Gebinde nachgelassene Toleranz zu gering. Da aber der königliche Commissar die Erklärung abgab, daß einmal in §§. 44 vit. der Aichordnung ein Jrrthum zu berichtigen sei, indem da selbst nicht blos -i'g-, sondern H Kanne Abweichung auf die Tonne habe gestattet werden sollen, und sodann, daß über haupt die Bestimmungen in §§. 42 und 44 der Aichord nung nicht etwa so zu verstehen feien, als könnten oder sollten nur Tonnen, Eimer und Aichkannen, und nicht auch
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