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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 21. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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Referent Abg Koch: , Zu §. 18 wurde vom königlichen Commissar eine noch bestimmtere Fassung in Aussicht gestellt, um keinen Zweifel darüber aufkommen zu lassen, daß die öfter» Revisionen im öffentlichen und gewerblichen Verkehr nur als eine all gemeine, gleichzeitig alle betreffenden Geschäftsinhaber tref fende Maßregel gegenüber den Revisionen in einzelnen Ge schäften oder bei einzelnen Personen als einer beson der«, lediglich auf Grund bestimmten Verdachts vorzu nehmenden Maßregel zu verstehen sei. Präsident vr. Haase: Hat Jemand zu §. 18 etwas zu bemerken? — Es scheint nicht so. Hat Jemand bei 19, bei Z. 20, bei Z. 21, 22, 23, und endlich bei dem letzten tz. 24 etwas zu erinnern? — Da dies nicht der Fall ist, so würden wir übergehen auf den Entwurf der Aichordnung. Ich erlaube mir vorzuschlagen in Hinsicht darauf, daß dieselbe sehr umfänglich ist, zur Ersparung der Zeit nur den Be richt der Deputation darüber bis zum Schlußantrage vor zutragen, worauf ich im Allgemeinen an die Mitglieder der Kammer die Frage richten werde, ob sie in Bezug auf den einen oder die andern Paragraphen etwas zu bemerken haben. Es würde dabei die Reihenfolge der Paragraphen innezu halten sein. Ich ersuche den Herrn Referenten diesen Theil des Berichtes vorzutragen Referent Abg. Koch: b) Zur Aichordnung. 8- 1. Nach Mittheilung des königlichen Commissars ist man in neuerer Zeit Seiten der Staatsregierung zu dem Entschlüsse gelangt, statt des halben Scheffelmaßes unter 3, ein Viertelmaß als Urmaß zu wählen, was die Deputation uach den bestehenden Verhältnissen nur zweckmäßig fin den kann. 3. Der Preis, um welchen von der Normalaich- rrngscommission Maße und Gewichte an Privatleute ab gelassen werden, soll nach Versicherung des königlichen Com missars ebenfalls nur die der Commission durch die An schaffung erwachsenden Kosten, mit Zuschlag natürlich der Kosten der Justirung, betragen. Zu §° 5 soll nach gleicher Versicherung noch etwas deutlicher hervorgehoben werden, daß bei Zurückbehaltung der unrichtigen Gegenstände den Eigenthümern der Mate rialwerth zu erstatten ist. Zu §° 14 bemerkte der königliche Commissar, daß es nicht in der Absicht der Staatsregierung liege, besondere Beamte als Mitglieder der Normalaichungscommission und lediglich als solche anzustellen, daß dazu, abgesehen vom Mechaniker, vielmehr ein bereits bei dem Ministerium des Innern fungirender Beamter als Vorstand, und zwei eben falls bereits in höher» Functionen stehende Techniker ver wendet werden würden. Bei tz. 26 ist zu Rechtfertigung des hier angenomme nen absoluten Strafmaßes, sowie des Mangels einer Straf bestimmung für den Wiederholungsfall auf die Natur der Strafe als einer Maßregel reinen Disciplinarverfahrens, welches auch von selbst weitere Maßregeln für den Wieder holungsfall an die Hand giebt, zu verweisen. Zu 34 ist, um etwaigem Einwande zu begegnen, hervorzuhcben, daß geringere Stücke, als Pfunde, in Eisen mit der erforderlichen Genauigkeit nicht hergestellt werden können. Zu §. 44 sind der obigen Bemerkung zu §. 14 der Ausführungsverdnung gemäß die Worte Kanne" mit den Worten „4 Kanne" zu vertauschen. Präsident vr. Haase: Dieser Entwurf einer Aichord nung und Instruction für die Normalaichungscommission und die Aichamter enthält 52 Paragraphen *). Sie haben, meine Herren, aus dem Bericht ersehen, welche Bemerkun gen die Deputation dazu gemacht hat, und ich frage nun, ob Jemand von Ihnen in Bezug auf einen oder den andern Paragraphen dieser Aichordnung etwas zu bemerken habe. (Die Abgg. Reiche-Eisenstuck und Meinert bitten ums Wort.) Der Abg. Reiche-Eisenstuck hat das Wort. Abg. Reiche-Eisenstuck: Seite 559, §. 2 wird es nachgelassen, daß der der Aichcommission bcigegebene Mecha niker diese Anlieferung selbst übernimmt. Die frühem Stände, was ich damit in Verbindung bringen muß, hatten nach Seite 580 der Motiven in ihrer Schrift vom 20. Juni 1840 auch den Antrag gestellt: „Die Einführung des neuen Gewichts durch Ver- thcilung von Normalgcwichten an möglichst viele solide, mit der Anfertigung von Gewichten sich befassende und dazu eingerichtete Gewerbsleute, denen dabei die öffent liche Bekanntmachung ihrer Verkaufspreise zur Bedingung zu machen sei, zu erleichtern." Meine Anfrage und mein Bedenken reducirt sich aus zweierlei. Nämlich, ich habe zu fragen, ob cs zweckmäßig sei, daß man dem bei der Commission selbst beschäftigten Mechaniker auch die Anlieferung auf seine Kosten überlasse? Er ist zu gleicher Zeit Lieferant und auch Mitprüfender. Es kann das in mancher Beziehung Etwas für sich haben und bequem für das Publicum sein, auf der andern Seite aber kann ich doch das bereits bemerkte Bedenken nicht unterdrücken. Ich wünsche nämlich, daß der Antrag der Stände vollständig in Erfüllung gehen möge. Wenn zu wünschen ist, daß die möglichste Concurrenz eintrete, wenn dadurch das Publicum nur gewinnen kann, durch freie Concurrenz, so könnte doch (Ein Abgeordneter bittet ums Wort.) es leicht hindernd in den Weg treten und stören, wenn der Privatlieferant, wie ich cs nennen will, genöthigt ist, seinem Concurrenten, dem Mechaniker in der Aichcommission, seine Gewichte und die Prüfung seiner Maße zu unterwerfen. Ich will als Beispiel angcben die Anlieferung von eisernen Gewichten durch die Hammerwerke. Bei der Intelligenz, mit welcher viele Hammerwerke jetzt betrieben werden, steht wohl zu hoffen und zu erwarten, daß man sich der Privat- speculation unterziehen werde, um in größer» Massen der- *) Den Abdruck dieser Aichordnung s. am Schluffe dieser Nummer-.
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