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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 21. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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wölbe habende Kaufmann würde den Verkauf an sich ziehen. Das ist das ganz natürliche Compelle für das Aichamt. Die Herren Abgeordneten können sich also völlig beruhigen, da gar kein Mißbrauch in dieser Beziehung entstehen kann. Referent Abg. Koch: Das Bedenken des Abg. Reiche-- Eisenstuck wird sich durch die Erklärung des Herrn könig lichen Kommissars wohl vollständig erledigt haben. Was aber den ersten Antrag in der ständischen Schrift vom .20. Juni 1840 betrifft, so glaubte die Deputation um so mehr sich eines Zurückkommens auf denselben enthalten zu können, als in den Motiven zum vorliegenden Gesetzent würfe Seite 598 ausdrücklich bemerkt worden ist: „daß man Seitens der Staatsregierung unvergessen sein werde, soweit irgend thunlich, auch diesen Antrag zur Aus führung zu bringen. Abg. Heyn: Ich bitte ums Wort, Herr Präsident! — Ich glaube wohl die beiden Herren beruhigen zu können, wenn ich hiermit erkläre, daß von Seiten des Herrn Re- gierungscommissars in der Deputationssitzung gleichsam die Erklärung abgegeben worden ist, daß die Gewichtsstücke viel leicht billiger herzustellen seien, als wir sie in unsrer Gegend haben können. Er bemerkte hierbei, daß Angebote gemacht worden seien, bei 20 Pfundstücken schon den Preis auf M Lhaler herabzustellen, die wir, nach meinem unmaßgeb lichen Dafürhalten in unsrer Gegend wohl kaum dafür er langen werden. Präsident vr. Haase: Ich frage, ob Jemand in Be zug auf den vorliegenden Entwurf 6. noch etwas zu be merken hat? Da das nicht der Fall ist, ersuche ich den Herrn Referenten uns den Schluß des Berichts zu geben. Referent Abg. Koch: Die Deputation wendet sich nun zu der durch das königliche Decret geforderten finanziellen Ermächtigung, welche sich zu erstrecken hat 1) auf den durch Errichtung der Aichbehörden erwach senden Aufwand, 2) aus die Aichgebühren für die neuen Gewichte. Der Aufwand unter 1, welcher lediglich die Kostender Einrichtung und Unterhaltung der Normalaichungscom- mission betrifft, wird in den Motiven mit dem Bemerken, daß es sich erst weiterhin übersehen lassen werde, wie weit der regelmäßige Aufwand die eignen Einnahmen der Com mission übersteige, auf nicht über 3,000 Thlr. in runder Summe im Laufe der ganzen Finanzperiode 1858/60 ver anschlagt. Die Deputation, welche sich wegen dieser Fragen mit der zweiten Deputation in Vernehmung zu setzen hatte, findet im Einverständnisse mit der letztem, insbesondere auch mit Rücksicht auf die oben zu §. 14 der Aichordnung hervorgehobene commissarische Versicherung, gegen die Ueber- nahme dieses nothwendigen Aufwandes auf die Staats kasse nichts einzuwenden. Der Aufwand unter 2 entsteht dadurch, daß nach Z. 22 der Ausführungsverordnung alle bis zum Einführ- H.K. (1. Abonnement.) ungstermine bei den Aichämtern vorgclegten neuen Ge wichtsstücke von letztem dann unengeltlich geaichr und gestempelt werden sollen, wenn gleichzeitig ältere, den frü hem gesetzlichen Bestimmungen entsprechende gestempelte und noch brauchbare Gewichte in entsprechender Zahl und Art vorgelegt werden. Der Gesammtbetrag der in dessen Folge aus Staats kassen zu bestreitenden, jeder sichern Vorausberechnung sich entziehenden Aichgebühren ist in den Motiven auf 5n,00v Thaler und darüber veranschlagt. Die Deputation hat in Uebereinstimmung mit der Finanzdeputatkon auch in dieser Hinsicht keinen Einwand zu machen beschlossen, weil die Anschaffung der neuen Ge wichte Denjenigen, welche dieselben gegen die bisher besesse nen gestempelten Gewichte eintauschen müssen, schon an sich Kosten verursacht, die Wohlthat des Gesetzes aber der Ge- sammtheit zu Lheil wird, und weil der in den Motiven erwähnte ständische Antrag vom 20. Juni 1840 ausdrück lich auf Uebertragung dieses Aufwandes aus Staatskassen gerichtet ist. Demnach allenthalben beantragt die Deputation schließlich: Die Kammer wolle dem vorliegenden Gesetzentwürfe mit den von der Deputation vorgeschlagenen Einschal tungen und Abänderungen die Genehmigung ertheilen; zugleich aber gegen die Staatsregierung erklären, daß ihr, abgesehen von den bei den einzelnen Paragraphen gemachten Bemerkungen, gegen den Inhalt der mirge- theilten Entwürfe einer Ausführungsverordnung und einer Aichordnung Bedenken nicht beigehen; und endlich der Staatsregierung zu Bestreitung des durch Einrich tung der Aichbehörden erwachsenden, bei Pos. 26 des ordentlichen Ausgabebudgets auf die laufende Finanz periode zu verschreibenden Aufwands, sowie zu Bestrei tung des durch die in Gemäßheit des frühem ständischen Antrags zugesicherte Uebertragung der Aichgebühren für die neuen Gewichte zu erwartenden und auf das außer ordentliche Budget der laufenden Finanzperiode zu über nehmenden Aufwands aus Staatskassen die geforderte Ermächtigung zu ertheilen. Präsident vr. Haase: Hat Jemand in Bezug auf den verlesenen Theil des Berichtes, namentlich in Bezug auf den darin erwähnten Kostenpunkt etwas zu bemerken? Abg. Rittner: Es taucht noch eine Anfrage an den königlichen Regierungscommissar auf, wenn auch etwas ver spätet. Nämlich auf Seite 578 der Vorlage ist von der Taxe für das Alchen die Rede, und da wünsche ich nur ganz einfach zu wissen, ob die Taxe, die sub G angezogen worden ist, gleichmäßig für alle Aichämter im Lande sein solle, oder was wir sonst noch zu erwarten haben? Ich glaubte anfänglich, sie wäre bereits bestimmt, sie steht aber nicht in der Vorlage und es möchte also gut sein, von dem Herrn Commissar ein paar Worte zu vernehmen über die Verhältnisse dieser Laxe. Königlicher Commissar vr. Weinlig: Die Laxe wird im Allgemeinen für das ganze Land bestimmt sein, sie ist für alle Aichämter völlig gleich. Diese Laxe enthält nichts? als die Gebühren für das Aichen und Stempeln. Soweit 72
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