Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- Beilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten Kammer.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Richtigstellung von Normalgewichten und Maßen muß der Vorstand anwesend sein; er vollzieht die darüber auszu stellenden Zeugnisse mit dem technischen Mitglieds Der Vorstand führt die Aufsicht über das Expeditions personal und die Rechnungsführung und vollzieht alle Be richte an das Ministerium des Innern und alle Erlasse an die Aichämter. 8- 12. Das technische Mitglied der Commission hat: die Anfertigung der Gewichte, Maße, Stempel, Waagen und Apparate in der angeordneten Maße zu überwachen, etwaige Liefcrungscontracte bis zum Abschluß vorzube reiten, die fertigen Gegenstände zu übernehmen, die letzte Prüfung auf die Nichtigkeit und die Stempelung selbst auszuführen, die Zeugnisse über abgegebene Gewichte und Maße mit zu vollziehen, auch alle Vergleichungen mit den Urgewichten und Urmaßen vorzunehmen, das In ventar unter seinen Verschluß zu nehmen und die Auf sicht über dessen Instandhaltung zu führen, Revisionen der Aichämrer und Prüfungen des Personals auf An ordnung des Vorstandes abzuhalten und die darüber aufgenommenen Protokolle dem Vorstands vorzulegen, auch die Ausantwortung von Gewichten, Maßen, Waagen und Stempeln an Aichämter und an Privatleute zu be sorgen. >3. Der Mechaniker der Normalaichungscommiffion ist in allen Stücken Stellvertreter des technischen Mitgliedes für Behinderungsfälle. Liefert er Gewichte, Maße, Waagen, Stempel und Apparate für die Commission selbst, so hat er dieselben unbedingt bis zu Vornahme der letzten Prüfung fertig zu stellen. Von Andern gefertigte Gegenstände über nimmt er von den Fertigern mit dem technischen Commis- sionsmitgliede und justirt sie vorläufig bis zu Vornahme der letzten Prüfung. Bei allen Justirungen und Vergleich ungen der Commission hat er zu assistiren und die nöthige Hilfe zu leisten. So weit dazu noch Arbeiter verschiedener Art nöthig sind, hat er dieselben anzunehmen und zu ver treten. 8. l4. Mit Ausnahme des Verkaufs an Private und der Justirungen für Private, für welche die taxmäßigen Preise und Gebühren erhoben werden, expedirt die Normalaichungs- commission kostenfrei. Ihre Mitglieder werden vom Staate remunerirt und erhalten für auswärtige Geschäfte die bei ihrer Anstellung bestimmten Diäten neben Restitution der Reisekosten. Mit dem Mechaniker ist ein besonderes Abkommen zu treffen. §. 15. Außer den oben angegebenen regelmäßigen Geschäften hat sich die Normalaichungscommission auf Anordnung des Ministeriums des Innern der ihr bei Einführung des neuen Gcwichtssystems und Einrichtung der Aichämter, sowie bei etwaigen spätem neuen Einrichtungen aufzutra genden Mitwirkung zu unterziehen und sind die Aichämter verbunden, allen in Ausführung solcher Anträge an sie er gehenden Anordnungen der Normalaichungscommission nach- zukommen. v. Die Aichämter betreffend. 8. 16. Jedes Aichamt wird durch die Normalaichungscom- Mission gegen Erstattung der Kosten versehen: 1) An Normalgewichten mit einem H Centner, einem H Centner, einem Centner, einem 20 Pfundstück, einem 10 Pfundstück, einem 5 Pfundstück, einem 3 Pfund stück in Gußeisen; ferner mit zwei gleichen Gewichtssätzen in Holzkästen, enthaltend: ein f Pfund, ein j Pfund, ein H Pfund, ein H Pfund, ein Pfund, ein 5 Lothstück, ein 3 Lothstück, ein 2 Lothstück, ein 1 Lothstück, ein 5 Quent- stück, zwei 2 Quentstücke und ein 1 Quentstück, ein 5 Cent stück, zwei 2 Centstücke, ein 1 Centstück, ein 5 Kornstück, zwei 2 Kornstücke, ein I Kornstück. Von diesen beiden Gewichtssätzen ist der eine zum täglichen Gebrauch bestimmt und enthält die Stücke bis zu 1 Quent herab in Messing, die kleinern in Neusilber; der andere, zur Aufbewahrung und zu Controlirung des im Gebrauche befindlichen be stimmt, enthält die Gewichte bis zu 1 Quent herab in vergoldetem Messing, die kleinern in Platin. Ferner einen Satz Proportionalgewichte für Brückenwaagen, von Messing, enthaltend die Stücke zu 0,8 0,2, 0,i, Pfund, 1,s, 1,o o,c., 0,a und 0,i Loth, in einem Holzkästchen, und als Muster einen halbpfündigcn Satz Einfatzgewichte- 2) An Normallängenmaßen: mit 2 gleichen Fußmaßen von Messing, duodecimal getheilt; das eine da von zum täglichen Gebrauch, das andere, auf der andern Seite dreimal gctheilte, zur Aufbewahrung und Controle bestimmt; ferner mit einem Ellenmaße, einer halben Feld- messerruthe (7 Fuß 7 Zoll) und einer halben Straßen ruthe (8 Fuß). 3) An Normalyohlmaßen: mit einem Kannen maße, einem halben, einem viertel, einem achtel und einem sechszehntel Kannsnmaße; mit einem halben Scheffel, einem viertel Scheffel, einer Metze Scheffel), einem Mäßchcn (s/x Scheffel), einem halben und einem viertel Mäßchcn, sämmtlich cylindrisch von Metall. ' 4) Mit vier Waagen verschiedener Größe zum Justiren der Gewichte. 5) Mit den erforderlichen Apparaten zum Aichen der Hohlmaße für trockene Substanzen und Flüssigkeiten. 6) Mit der erforderlichen Anzahl von Stempeln. Alle sonst zum Aichen und Justiren nöthigen Werk zeuge und Geräthschaften, sowie die bei starkem Verkehr etwa nöthige Vermehrung der zum täglichen Gebrauche nöthigen Normalgewichte und Normalmaße haben die Aich- amter selbst anzuschaffen. Es ist frei gestellt, wegen deren Lieferung und nach Befinden Beschaffung des Aichlocales mit dem Mechaniker des Aichamtes ein Abkommen zu treffen. 8- >7. Die Aichämter find verpflichtet, die ihnen übergebenen Normalgcwichtc, Maße und Waagen stets in gutem Zu stande zu erhalten, die zum täglichen Gebrauch bestimmten öfter zu vergleichen, die Normalgcwichtc und Normalmaße aller drei Jahre an die Normalaichungscommission zur Ver gleichung einzusenden, außerdem aber jeden wegen der Rich tigkeit eines Nvrmalgewichts oder Normalmaßes auftauch enden Zweifel sofort der Normalaichungscommission unter Einsendung des zweifelhaften Stückes anzuzeigcn. Unrich tige oder schadhafte Normale können nur durch die Normal aichungscommission durch neue und richtige ersetzt werden.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder