Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 22. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Die Erhöhung des Gehaltes des Fknanzbuchhalters von 1,500 auf 1,600 Thlr. wurde von dem Herrn Staats minister mvtivirt durch den großen Umfang und die große Wichtigkeit der diesem Beamten durch die neue Organisa tion des Centralkassenwesens zugetheilten Geschäfte. Im Uebrigen verlange diese Stelle eine so hohe geistige und körperliche Rüstigkeit, daß sie nur mit einem in dieser Hinsicht ausgezeichneten Manne, wie man sich eines solchen jetzt erfreue, besetzt werden könne und habe man auch bei dessen Anstellung bereits diese Gehaltsaufbesserung ins Auge fassen müssen, zumal da diese Stelle früher, bei weit geringerm Geschäftsumfang, besser als jetzt dotirt ge wesen. Die Deputation hat sich hierauf, und in Anerken nung der außerordentlichen Wichtigkeit dieser Stelle, mit dieser Gehaltserhöhung einverstanden und empfiehlt Pos. 30 v mit 5,200 Thlr. etatmäßig zur Bewilligung. Präsident vr. Haase: Begehrt Jemand das Wort? — Bewilligt die Kammer die bei dieser Unter position 30o geforderten 5,200 Thaler etatmä ßig? — Bewilligt. Referent Abg. vr. Hermann: ä. Für die Finanzrechnungsexpedition werden postulirt: 10,000 Thlr. etatmäßig, 500 - transitorisch, während für die letzte Finanzperiode 14,150 Thlr—Ngr. — Pf etatmäßig, 1,606 - 28 - 4 - transitorisch bewilligt wurden. Es soll demnach hier ein Abgang von 5,256 Thlr. 28 Ngr. 4 Pf. (incl. 1,1-06 -Thlr. 28 Ngr. 4 Pf. transitorisch) eintreten, welcher sich aus Folgendem ergiebt. Es fallen weg: 2,400Khlr.—Ngr. — Pf, etatmäßig und )durch Ueber- 50 ----- transitorisch f.8Rech-ftr°gung der- nungskanzlisten, iAbchMu?u. 1,200 ----- transtt. f.4Dlatlsten-dieftrPosition. 1,500 - — - — - etatmäßig für die eingezogene Landrentmeisterstelle, 83 - 10 - — - transitorisch Agio bei beiden Landrentmeisterstellen, 650 - — - — - etatmäßig für das eingezogene 8. Rechnungssecretariat, 73 - 18 - 4 - transitorisch persönliche Zulage und Agiovergütung des vorma- ligen 2. Rechnungsseeretärs 5,956 Thlr. 28Ngr. 4 Pf. 8». (incl. 1,406 Thlr. 28 Ngr. ' 4 Pf. transitorisch.) Dagegen sollen zuwachsen: 300 Thlr. transitorisch dem verbliebenen Landrent meister, , . . 200 - Gehaltserhöhung dem Rechnungssecretar ber den directen und Stempelsteuern von 800 auf 1,000 Thlr., 200 - dergleichen für 2 Mechnungssecretäre von 700 auf 800 Thlr. 700 Thlr., 8s. incl. 300 Thlr. transitorisch. Die Deputation hat mit nurbemerkter Gehaltserhö hung für den verbliebenen Landrentmeister, welche nur eine transitorische ist und nach Wegfall des früher bezogenen Agios und sonstiger Remuneration auf 208 Thlr. 10 Ngr. sich reducirt, sowie mit den Gehaltserhöhungen für nurbe merkte 3 Secretare, um so mehr sich einverstanden, als dieselben lediglich als Folge stattgehabter Einziehung von Stellen und Wertheilung eines Theils ihrer Gehalte an die im Amt Verbliebenen, wegen Uebertragung anderweiter Geschäfte sich Herausstellen. Die Deputation empfiehlt Pos. 30 <1 mit 10,000 Thlr. etatmäßig, und 500 - transitorisch zur Bewilligung. Präsident vr. Haase: Der Abg. Herr v. Schönberg hat das Wort. Abg. v. Schönberg: Es sind hier bei dieser Position die Gehaltsaufbesserungen in einer höher» Scala vorge nommen, als die Deputation in dem Berichte vom 3. De- cember mitgetheilt hat. Es konnte also hier nur ein präg nanter Fall vorliegen. Aus dem Berichte kann ich nun die Prägnanz nicht erkennen, ich ersuche daher den Herrn Referenten, mir die Gründe mitzutheilen, die die Deputa tion bewogen haben, diese Gehaltsaufbesserungen vorzuschla gen, dieselben betragen von 800 auf 1000 Thaler und von 700 auf 800 Thaler. In ihrem frühern Berichte hat die Deputation erklärt, wie das auch in der Vorlage der hohen Staatsregierung war, daß die Gehaltsaufbesserungen blos bis auf 500 Thaler gehen sollten. Ich finde in dem ganzen Berichte, daß dies nicht festgehalten worden ist und wir werden später finden, daß wir mit der Summe, die wir vorläufig bewilligt haben, sehr in die Enge kommen werden, wenn wir die höhern Gehalte so sehr berücksichtigen und die wirklich niedrigen Gehalte, die wie die Vorlage sagte, besonders berücksichtigen müssen, nicht berücksichtigen können. Referent Abg. vr. Hermann: Wenn der geehrte Abg- v. Schönberg zuvörderst sein Ausfallen darüber zu erkennen giebt, daß die Gehaltsaufbesserungen bei den Unterbcamten, also bis mit 500 Thaler Gehalt, nicht immer nach 10pro- centigem Satze geschehen sind, so erlaube ich mir, auf die Seite 169 flg. der Budgetvorlage in Betreff dieser Gehalts aufbesserungen aufgestellten Satze hinzuwcifen. Danach hat man für jedes Ministerium nach den Gesammtsummen der bei demselben vorkommenden Gehalte bis mit 500 Tha ler eine Summe von 10 Procent ausgeworfen zur Aufbes serung dieser Gehalte. Es ist aber ganz, wie es diese sich nach diesen 10 Procent herausstellenden Summen jedes Ministeriums an die einzelnen Beamten Vertheilen will, dem Ermessen des Ministeriums überlassen werden. Man hat hierbei hauptsächlich das Bedürfnis eines Theils, an dern Theils aber auch die Herstellung einer angemessenen
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder