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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 22. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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des Centralkassenwesens, die Einziehung und weitere Ver wendung sämmtlicher Staatseinnahmen übertragen sei. Die Deputation empfiehlt Pos. 30 o. mit 10,450 Thlr. etatmäßig, 50 - transitorisch zur Bewilligung. Präsident vr. Haase: Bewilligt die Kammer die bei dieser Position 30e geforderten 10,450 Thaler etatmäßig und 50 Thaler transitorisch? — Bewilligt. Referent Abg. vr. Hermann: 5. Für das Finanzzahlamt werden postulirr: 5,300 Thlr. — Ngr. — Pf. etatmäßig, 630 - 16 - 7 - transitorisch, während für die letzte Finanzperiode 5,700 Thlr. — Ngr. — Pf. etatmäßig, 986 - 3 - 4 - transitorisch bewilligt wurden. Es soll demnach ein Abgang von 755 Thlr. 16 Ngr. 7 Pf. (mol. 355 Thlr. 16 Ngr. 7 Pf. transitorisch) eintretcn, welcher sich ergiebt aus dem Wegfall von 600 Thlr. — Ngr. — Pf. etatmäßig und 50 > — - — - transitorisch f. 2 Kanzlisten durch Uebertragung derselben auf Ab teilung b. dieser Position. 305 - 16 - 7 - transitorisch für den 2. Aufwarter, dessen Stelle ganz eingezogen wird, 8a 955 Thlr. 16 Ngr. 7 Pf.(inol. 355 Thlr. 16 Ngr. 7 Pf. transitorisch), wogegen zuwachsen sollen 100 Thlr. zur Erhöhung des Gehaltes für den Finanz zahlmeister von 1,300 auf 1,400 Thlr. 100 - zur Erhöhung des Gehaltes für den Aufwär ter von 200 auf 300 Thlr. 8a. 200 Khl^ Die Deputation hat sich mit nurbemerkter Gehaltser höhung für den Finanzzahlmeister einverstanden, nachdem ihr dieselbe von dem Herrn Staatsminister selbst als drin gend nöthig für diese Stelle nachgewiesen worden, welcher, nach der neuen Organisation des Centralkassenwesens, die Bestreitung sämmtlicher im ordentlichen.und außerordent lichen Budget festgestellten Staatsausgaben, mit Ausnahme derjenigen, welche von der Finanzhauptkasse unmittelbar zu bewirken, die Erhebung der für diese Ausgaben nöthigen Zahlmittel aus der Finanzhauptkaffe, und die Rechnungs führung über diese Erhebung und Ausgaben übertragen sind. Mit der Gehaltserhöhung für den Aufwärter hat die Deputation sich ebenfalls einverstanden, eines Theils, weil die Aufwärterstelle im Finanzzahlamte nur mit einem ganz zuverlässigen Mann besetzt werden kann, andern Theils, weil diese Erhöhung durch Einziehung der 2. Aufwärter stelle ermöglicht worden ist. Die Deputation empfiehlt Pos. 30 k. mit 5,300 Thlr. — Ngr. — Pf. etatmäßig und 630 - 16 - 7 - transitorisch zur Bewilligung. II. K. (2. Abonnement.) Zu e und k. Dem Ministerium selbst waren früher folgende Kassen untergeordnet. 1) die Hauptstaatskaffe, 2) die Hauptauswechselungs-, Depositen- und Cautions- kaffe, 3) die Fmanzcentralkasse, 4) das Landeszahlamt, 5) das Pensionszahlamt, 6) das Bauzahlamt. Infolge ständischer Anträge sind in der Finanzperiode 1852/54 diese Kassen in die vorstehend unter e und 1 be merkten zwei Kassen die Finanzhauptkaffe und das Finanzzahlamt vereinigt worden, wobei man die Cautionen und Depositen, als fremdes Eigenthum, ausgeschieden und für solches die nachstehend unter aufgeführte Depositenhauptkaffe, als besondere Verwaltungsbehörde, errichtet hat. Nach Bericht der Finanzdeputation vom 25. Marz 1855 (S. 271 der Landtagsacten 1854/55, 2. Bd.) stellt sich das dadurch erlangte Ersparniß auf 4,303 Thlr. Bei Vortrag hierüber nahm die zweite Kammer gegen eine Stimme den Antrag an: die Staatsregierung wolle in sorgältige Erwägung ziehen, ob nicht die Vereinigung des Finanzzahlamts mit der Finanzhauptkasse thunlich sei, um dadurch noch weitere Ersparnisse zu ermöglichen, und das Resultat dieser Untersuchung der nächsten Standeversammlung vorlegen. (S. 722 der Mittheilungen von 1855, n. K. 2. Bd.) Dieser Antrag gelangte nicht an die Regierung, weil die erste Kammer ihn abwarf, nachdem der königliche Com- miffar die Unrathlichkeit einer Verschmelzung vorbemerkter zwei Kassen dargethan. Die Deputation glaubte diese Frage nochmals erwägen zu müssen und zog dieselbe in weitere ausführliche Ver handlung. Die Deputation sieht infolge derselben von einer Wie deraufnahme gedachten Antrags ab, nachdem der königliche Commissar auf das Bestimmteste erklärt: daß das Ministerium auf eine Vereinigung dieser der malen im Finanzministerium bestehenden zwei Kaffen nicht eingehen könne. Die über diese Fragei m Ministerium selbst ange- stellten gründlichen Erörterungen seien erschöpft und habe sich hierbei herausgestellt, daß man den betreffenden Beamten weitere Geschäfte, als ihnen bereits obliegen, nicht aufbürden könne, ohne Gefahr für die Möglichkeit ihrer Verantwortlichkeit. Die Verantwortlichkeit des Fi- nanzhauptcassirers sei bereits so groß, daß man ihn nicht zugleich auch für das Detail der Ausgaben verantwort lich machen könne, welche dem Finanzzahlamt zugewie sen sind. Präsident vr. Haase: Wünscht Jemand in Bezug auf den eben vorgetragenen Theil des Berichts das Wort? —- Da dies nicht der Fall ist, so frage ich die Kammer, ob Sie die bei dieser Position geforderten Sum men, nämlich: 5,300 Thaler etatmäßig und 636 77 .
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