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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 22. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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den 4 Procent, noch mit einem besondern Zuschlag von 5 Procent jährlich zur Tilgung des darin angelegten Capitals. Die letztgedachte Summe von 3,700 Lhlr. dagegen werde hauptsächlich auf Ufer- und Wasserbaue, auf Baue und Unterhaltung der Wege, auf Bestreitung der Communal-, Parochial- und Schullasten, sowie auf Gerichtskosten verwendet. Da in beiderlei Beziehung die nicht zurückzuweisenden Bedürfnisse und Ansprüche zeither erfahrungsmäßig von Jahr zu Jahr gestiegen, so fei kaum zu erwarten, daß die angesetzten Beträge, auch wenn der eine zur Aus hilfe für den andern mit verwendet werde, zur Deckung und Befriedigung derselben immer ausreichen würden. Man habe jedoch die diesfallsr'gen Ansätze nicht erhöhen wollen, da in der neuen Finanzperiode die fraglichen Be dürfnisse später vielleicht auch in vermindertem Maße eintreten könnten. Zugleich erhielt die Deputation eine Uebersicht des Aufwandes unter dieser Posttionsabtheilung in letzter Fi nanzperiode, wonach derselbe 13,092 Lhlr. 9Ngr. 8 Pf. im Jahre 1855, 21,807 - 8 - 2 - - - 1856, 11,765 - 23 - — - - - 1857, bis u!t.Novbr. 2,800 - — - — - noch muthmaßlich bis ult. De- cember 1857 49,465 Lhlr. 11 Ngr. — Pf. in 8s. beträgt, wovon nach Abzug bezahlter Ausgaberester ausderfrühern Finanzperiode von 2,945 - 7 - 5 - 46,520 Lhlr. 3 Ngr. 5 Pf. in 8s. als Ausgabe verblieben. Es verursachte demnach bei einer Bewilligung von im Ganzen 33,600 Lhlr. diese Posttionsabtheilung einen Mehr aufwand von 12,920 Lhlr. 3 Ngr. 5 Pf. Nach diesen Mittheilungen war die Deputation mit dem Postulat einverstanden und empfiehlt Pos. 33 b mit 11,200 Lhlr. etatmäßig zur Bewilligung. (Geh. Finanzrath Freiesleben tritt ein.) Präsident vr. Haase: Wünscht Jemand in Bezug auf diese Position 33 b das Wort? Abg. Jungnickel: Ich bitte um's Wort. Ich wollte mir nur bei der hohen Staatsregierung eine Erklärung darüber ausbitten, aus welchen Gründen dieselbe die Do mäne Lohmen noch gegenwärtig einer besondern Verwalt ung unterstellt, und nicht wie andere Kammergüter pacht weise an Privatpersonen überlaßt? Ich weiß sehr wohl, daß man in früherer Zeit die Domäne deshalb in der Hand behalten hat, um durch die auf derselben befindliche Schä ferei die Schafzucht in Sachsen zu heben; allein ich glaube, dieser Zweck hat sich jetzt erledigt, indem unsre Schäfereien auf einzelnen Gütern die zu Lohmen überragen. Es be steht nun allerdings noch die Bestimmung, daß die Pacht inhaber königlicher Domänen verpflichtet sind, die Stähre von der Domäne Lohmen zu entnehmen und nur solche zu verwenden. Allein dies geschieht praktisch nicht; denn man kommt allerdings wohl der Vorschrift nach und bezieht die Stähre dorther, bringt jedoch dieselben nicht zur Ver wendung, indem man zu diesem Zwecke Stähre von bessern Schäfereien bezieht. Da demnach der frühere Zweck voll ständig dadurch aufgehoben ist, so frage ich die Staatsrc- gierung: Weshalb die Domäne Lohmen allein noch beson ders verwaltet wird? indem doch durch Verpachtung eine höhere Rente erzielt werden würde. Staatsminister Behr: Es ist bekannt, daß auf dem Kammergute Lohmen die ursprünglich aus dem Auslande eingeführten Schafstämme noch fortgezüchtet werden. Ob das nothwendig sei oder nicht, darüber will ich mir kein Urtheil beimessen, da ich nicht Sachverständiger bin; das aber kann ich versichern, es steht diese Verwaltung, abge sehen von der Administration an Ort und Stelle, zugleich unter der Oberaufsicht eines der anerkannt besten Schaf züchter, eines Rittergutsbesitzers, dessen Autorität die hier anwesenden Landwirthe gewiß anerkennen. Und auf dessen Gutachten hin, daß es allerdings zweckmäßig sei, die Stamm schäfereien zu Lohmen in bisheriger Weise noch fortzufüh ren, sind sie nun auch beibehalten worden. Es finden übri gens in Lohmen andere Verhältnisse statt, als es früher bei einem andern Kammergute, Rennersdorf, wo ebenfalls Stamm schäfereien bestanden, der Fall war; die letzter« sind mit denen zu Lohmen vereinigt worden. Im Interesse der Landwirthschast überhaupt und der Schafzucht im Beson dern scheint es daher räthlich zu sein, die fraglichen Stamm schäfereien noch ferner beizubehalten und zwar auf Grund sachverständigen Gutachtens. Abg. Seiler: Die meisten Landwirthe von Profession sind, glaube ich, mit dem Fortbestehen der Stammschäferei einverstanden, und es ist dankbar anzuerkennen, daß das Ministerium nicht aus eigenem Ermessen gehandelt hat, sondern das Urtheil Sachverständiger sucht und auf dasselbe etwas giebt, und es wäre nur zu wünschen, daß das noch mehr geschähe, als bisher. Gewiß bei allen praktischen Fragen wird die Zuziehung von Leuten von Profession nur dankbar anzuerkenncn sein. Eine andere Frage stößt mir bei dieser Position auf. Es ist nämlich unter d offenbar größtentheils von Capitalvcrwendung zu Herstellung blei bender Meliorationen die Rede und da wäre nun eben die Frage, ob eine solche Verwendung von Capitalien zu Me liorationen, welche einen bleibenden Mehrertrag von den Domänen versprechen, nicht aus dem Domänenfond selbst bestritten werden solle. Ich möchte mir daher die Frage gestatten, ob das Staatsministerium ein bestimmtes Princip verfolgt, nach welchem es theils aus dem Domanenfond, theils aus den currenten Staatsmitteln die Beträge ent nimmt, die es auf Meliorationen des Staatsgutes ver wendet?
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