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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 22. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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unter dem für entsprechend erachteten Normaletat stehen, auf diesen zu bringen, obgleich daraus nicht nothwcndig folge, daß augenblicklich in jeder Branche die betreffenden Beamten in den vollständigen Genuß des Normalgehattcs gelangen müssen. Es geschieht vielmehr schon gegenwärtig, daß jüngere Beamte zunächst mit einem niedriger» Gehalte angestcllt werden, und nur nach und nach in den Normal etat einrücken, und daraus entstehen die Ersparnisse, die aus dem Rechenschaftsberichte ersichtlich sind. Hier handelt sich's nun darum, ob bei der Zolldirection die bestehenden Gehalte zu erhöhen sind, um sie auf einen Normaletat zu bringen, und da werden die Herren mit mir übereinstimmen, daß man die Zolldirection als eine Landescentralstellc fin den wichtigsten Einkommenzweig nicht gegen andere Mittel behörden zurückstellen kann. Es kommt noch dazu, daß diese Beamten in neuerer Zeit eine sehr wesentliche Ge schäftsvermehrung erfahren haben, und cs scheint somit auch dadurch gerechtfertigt, sie den andern Mittelbehörden gleich zu stellen, keineswegs höher — ich wüßte wenigstens nicht, womit man das Gegentheil rechtfertigen wollte. Daß aber für einen -Beamten in dieser Stellung, der nicht mehr in dm jüngern Jahren stehen kann, auch wohl Fa milie hat und in der Residenz leben muß, der hier normirte Gehalt nicht allzugroß ist, scheint einleuchtend. Das sind die Gründe, warum man, wenn man einmal Normalgehalte aufzustellen beabsichtigt, auch die hier fraglichen soweit aufzubessern sich veranlaßt sehen mußte. Präsident vr. Haase: Wenn ich den Abg. Fahnauer recht verstanden habe, so bezieht sich seine Bemerkung aus Sekte 224 des Berichts, wo jetzt für den ersten Rath l,700 Thaler, für den zweiten Nach 1,500 Thlr. statt 1,400 Thlr., für den dritten Rath l,300 Thlr. statt 1,200 Thlr. und für den vierten Rath 1,200 Khlr. statt 1,000 Thlr. gefordert worden sind. Derselbe wünscht, daß auf jede dieser vier Posten und resp. Erhöhung eine besondere Frage gestellt werde? Abg. Fahnauer: Ja. Präsident vr. Haase: Ich bemerke, daß bei der frühem Bewilligung der erste Rath 1,800 Thlr. mol. 200 Thlr. transitorisch bezog. Wünscht noch Jemand über diese Po sition zu sprechen? Abg. Jung nickel: Der Bericht liefert den Beweis für meine unlängst ausgesprochene Behauptung, daß, wenn einmal eine Zulage transitorisch auf das Budget gebracht worden ist, sie in der Regel, nachdem sie wiederholt als transitorisch bezeichnet wurde, schließlich etatmäßig fest-gestellt wird. Es ist meiner Ansicht nach bei Erhöhung der Ge halte im vorliegenden Falle der Grundsatz, der von der Kammer ausgestellt worden ist, daß die Zulagen nur bis zu 500 Thalern und- nur ausnahmsweise bei höher Ge stellten in Anwendung kommen sollen, nicht inne gehalten worden. Der vom Herrn Referenten in Bezug auf die etatmäßige Zulage von 400 Thalern für den Director ab gegebenen Erklärung, daß der in seiner Stellung erforder liche Repräsentationsaufwand derartige Erhöhung erheische, will ich weiter nichts entgegcnhalten, auch gegen die Er höhung von je 100 Thalern für den ersten und zweiten Rath will ich keinen Einwand erheben, bezüglich der dritten Rathsstelle scheint mir aber doch die Zulage von ZOO THlrn. etwas zu hoch. Es ist zwar von Seiten der hohen Staats regierung eingehalten worden, daß man eine gewisse Gleich stellung herbeiführen wolle; ich sollte aber meinen, daß das Aufrücken der Beamten in der Regel nach der Anciennetal erfolge, und demnach auch der dritte Rath bei weniger Dicnstjahren mit weniger Gehalt sich begnügen könne, als der erste und zweite Rath. Ich möchte daher Seiten des Herrn Referenten oder der Regierung über diese Zulage von ZOO Thalern für den dritten Rath mir eine Austunfl erbitten. Referent Abg. vr. Hermann: Die Zulage von ZM Thalern rechtfertigt eben die von der Deputation in Betreff der Aufstellung eines Normaletats gefaßte Ansicht. Wollen wir zu einem Normaletat gelangen, so muß eine Scala stattft'nden. Die Scala für die Kreisdirectionon ist der maßen festgestellt, daß von dem höchsten NathSgehalte ab wärts immer jede Rathsstelle um 200 Thaler sich mindert. Wenn also hier bei der Zoll- und Steuerdirection die erste Rathssteltc mit 1,700 Thalern, die andern um 200 Thaler weniger, die letzte aber mit 1,200 Thalern angesetzt wird, so rechtfertigt sich dies durch die dadurch erlangte zweck mäßige Scala, und kann auch hierbei von einer auffallen den Erhöhung gar nicht die Rede sein, als zeither der erste Rath 1,800 Thaler, also noch 100 Thaler mehr bezog, und der wirkliche Mehraufwand für diese Erhöhungen überhaupt nur 300 Thaler beträgt. Präsident vr. Haase: Es scheint nicht, daß Jemand noch über diese Position zu sprechen wünsche. Es sind also blos die vier Gehaltsveränderungen und beziehendlich Aufbesserungen des ersten, zweiten, dritten und vierten Raths in Frage, welche im Ganzen 700 Thaler betragen, aber nach der Bemerkung der Deputation Seite 221 deö Berichts durch Ersparniß von 100 Thlm. sich auf 300 Lhlr. reduciren. Zunächst frage ich, ob die Kammer »all dem Anträge der Deputation für den ersten Rath etatmäßig 1,700 Thaler als Gehalt be willige? — Gegen 1 Stimme. Ferner: Ist die Kammer mit der Deputation einverstanden, daß der zweite Rath statt oeü zeither von ihm bezogenen Gehalts von >,4W Thalern, nunmehr solchen mit 1,500 Thalern be ziehe? — Gegen 1 Stimme. Ferner: daß für den dritten Rath nach An- rathen der Deputation ein etatmäßiger Gehalt
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