Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 22. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
von 1,300 Thalern in Ansatz komme? — Gegen 2 Stimmen. Und endlich: beim vierten Rathe, welcher seit her 1,000 Thaler bezog, eine Gehaltsaufbesse rung von 200 Thalern eintrete, so daß derselbe nunmehr 1,200 Thaler etatmäßig beziehe? — Gegen 1 Stimme. Da demnach eine Abminderung des in dieser Position Geforderten nicht beschlossen worden ist, so werde ich zur Fragstellung über die in dieser Position 33 o geforderte Totalsumme übergehen. Ich frage: bewilligt die Kam mer dem Anträge der Deputation gemäß die bei Pos. 33 o geforderten 29,930 Thaler, und zwar 29,275 Thaler etatmäßig und 655 Thaler tran sitorisch? — Gegen 1 Stimme. Referent Abg. vr. Hermann: k. Für die Grundfteuerverwaltung werden postulirt 15,050 Khlr. etatmäßig, während für die letzte Finanzperiode 13,750 THIr. etatmäßig, 400 - transitorisch, in 8a. 14,150 Thlr. bewilligt wurden. Es werden sonach 900 Thaler mehr postulirt. Dieses Mehrpostulat ergiebt sich aus einemZuwachs von 300 Thlr. Gehaltserhöhung für den Kreissteuerrath des 1. Steuerkreises von 1,200 Thlr. auf 1,500 Thlr., 800 - dergleichen für den Kreissteuerrath des 3. Steuer ¬ kreises von 1,200 auf 1,500 Thlr., 100 - dergleichen für den Kreissteuerrath des 4. Steuer ¬ kreises von 1,200 auf 1,300 Thlr., 200 r Remunerationsaufbesserung für die 4 ältern Steuerconducteure von 500 auf 580 Khlr. 900 Khlr. 8a. Hierüber sollen die 100 Thlr. bisher blos transitorisch geführte Zulage zum Aequivalent für Dienstaufwand des Kreis- steuerrathes des 1. Steuerkreises, ingleichen die 200 - bisherige transitorische Zulage zur Besoldung des Kreissteuerrathes im 2. Stcuerkreise, end lich die 100 - bisher blos transitorisch geführte Zulage zum Aequivalent für Dienstaufwand des Kreisstcuer- rathes des 3. Steuerkreises etatmäßig bewilligt werden. ES sollen demnach die 4 Kreisstcuerräthe künftig erhalten: Khlr. Khlr. im 1. Steuerkreis 1,500 Gehalt u. 700 Aequivalent zu Un terhaltung des Ex peditionspersonals, Reisekosten u. Expe- ditionsbedürfniffe,' - 2. - 1,400 - - 600 desgleichen, - 3. - 1,500 - - 700 desgleichen, - 4. » 1,300 - - 600 desgleichen, während dieselben früher: im 1. Steuerkreis 1,200 Thl. - 2. - 1,400 - - 3. - 1,200 - - 4. - 1,200 - u. 700 Thl., inel. 100 Thl. transit. - 600 - - 200 - - 700 - - 100 - - - 600 - - — , erhielten. Als Motive für diese poftulirte Gehaltserhöhung wurde vom königlichen Commissar Folgendes bemerkt: Die etatmäßige Besoldung der Kreissteuerräthe sei bei deren Einsetzung im Jahre 1833 auf 1,200 Thaler bestimmt und der Besoldung der jüngsten Räche in den Kreisdirectionen und Appellationsgerichten gleichgestellt worden. Seitdem sei hierunter nur insofern eine Ver änderung eingetreten, als dem Kreissteuerräthe in Leip zig eine zeither im Budget als transitorisch aufgeführte Gehaltszulage von 200 Thaler verwilligt worden, weil man ihm ein im dortigen Posthaus eingeräumtes billiges Mierhlogis wegen nothwendigcr Verwendung zu öffent lichen Zwecken habe entziehen müssen. Die "Kreissteuer räthe befänden sich nun aber den jüngsten Rächen ge nannter Mittelbehörden gegenüber in wesentlich ungün stigerer Lage, hauptsächlich, weil ketzere sichere Aussicht zum Aufrücken in besser besoldete Stellen hätten, welche den Kreissteuerräthen, als Einzelbeamten, verschlossen sei. Hierüber hätten sich die Arbeiten der Kreissteuer räthe wesentlich vermehrt und seien insbesondere wegen der vielen Dismenbrationsfalle noch fortwährend im Steigen begriffen, so daß es der angestrengtesten Thätig- kekt dieser Beamten bedürfe, um die zugcwiesenen Geschäfte mit der nöthigen Sorgfalt und Gründlichkeit zu erledigen, zumal, da dieselben keine Stellvertreter hätten, mithin bei ihrer Rückkehr von öftern Dienstreisen Alles allein nacharbeiten müßten. Hiernach erscheine wohl die im neuen Etat aufgc- nommene mäßige Gehaltserhöhung bei den Kreissteuer räthen des 1., 3- und 4. Steukreises unabweislich, und aus demselben Grunde sei bei dem Kreissteuerrath des 2. Steuerkreises die bis jetzt als transitorisch aufgeführte Gehaltszulage als etatmäßig postulirt worden. Im Uebri- gen seien die postulirten neuen Gehalte, damit auch bei diesen Beamten künftig ein allmähliches Aufrücken statt finden könne, nach Ausdehnung der einzelnen Steuer kreise und dem davon abhängigen Geschäftsumfang ab gestuft worden. Da endlich nach den vorliegende» Nach weisen die Kreissteuerräthe des 1. und 3. Steuerkreiscs den bei Zunahme ihrer Geschäfte gestiegenen Dienstauf wand mit einer geringem Summe als 700 Thlr. nicht zu bestreiten vermöchten, so sei der zeithcr unter dem lransitorischen Aufwand aufgeführte Zuschuß von 100 Thlr. zu ihren Dienstaquivalenten jetzt dem Normaletat zuzuweisen. Die Deputation wußte gegen diese Motiven begrün dete Einwendungen nicht aufzustellen, nnd erklärte sich demzufolge mit den postulirten Gehaltserhöhungen und der Umsetzung der zeitherigen transitorischen Zulagen zum Aequivalent für Dienstaufwand in etatmäßige einverstanden. Ebenso einverstanden war die Deputation mit den mehr postulirten 200 Thtrn. als Remunerationsaufbesser ung für die 4 ältern L-teuconducteure. Die 8 Steuer conducteure haben nämlich mit der ihnen ausgesetzten Re muneration, welche durchgängig für jeden 800 Thlr. pro Jahr betragen hat, auch den gefammten Dienst- und Reife-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder