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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 22. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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. 6,711,621 Lhlr. 5 Ngr. 5 Pf., jährlichen Durchschnitt 2,237,207 Lhlr. Die in der letzten Finanzperiode ausgeprägten Mün zen zerfallen in 80,399 Lhlr. 15 Ngr. - Pf. Goldmünzen, 2,816,960 ----- 2 lhaler. 2,868,274 ----- * 275,342 - 10 - — . 339,895 - 15 - - - Z 203,151 - 14 - - - 76,490 - 2 - — - - 19,282 - 6 - - - - 18,114 - 2 - - - - .13,712 - 1 - 5 - - 8s. 6,711,621 Lhlr. 5 Ngr. 5 Pf. Ms. die Deputation empfiehlt Pos. 33 § mit 2,200 Lhlr. zur Bewilligung. Abg. v. Nostitz-Drzewiecki: Ich wollte mir nur eine Auskunft erbitten. Es ist bei der Position 897 Lha- ler 13 Neugroschen 3 Pfennige gesagt: „Weil nach Aus weis des Specialetats der -Bruttoertrag um soviel niedriger sich berechnet" und derselbe Passus kommt auch auf Seite 230 vor: „Weil der Bruttoertrag um soviel niedriger sich berechnet." Ich glaube doch, da hätte man das von der Einnahme abziehen müssen, aber nicht in der Ausgabe hier mit berechnen. Ich kann mich in diese Rechnung nicht finden, ich gestehe das offen und erbitte mir deshalb vom Herrn Referenten Auskunft darüber. Referent Abg. vr. Hermann: Es ist bei der Münze, wie auch bei den frühem Vorlagen geschehen, der ganze Etat be rechnet worden, von den hierbei sich herausgestellten Einnah men sind die Ausgaben abgezogen, wodurch man auf den Bruttoertrag gelangt, gegen letzter» kommen die Administra tion »kosten in Ansatz, und da diese diesmal den Bruttoertrag um 2,200 Lhaler übersteigen, so stellt sich diesmal die Aus gabe für die Münze auf 2,200 Lhaler heraus. In Wirk lichkeit hat in der letzten Finanzperiode die Münzverwalt ung eine Ausgabe nicht in Anspruch genommen, im Ge- gentheil sind noch beträchtliche Einnahmen durch sie erzielt worden, insbesondere infolge billiger Einkäufe von Silber. Das vorliegende Postulat ist eine Folge der Berechnung. Zu wünschen ist, daß dieses Postulat in der neuesten Fi nanzperiode ebenfalls nicht gebraucht wird. Die Berech nung wird allemal in Bezug auf das Bergsilber gemacht, nach dem Verhältnis,, wie sich dies durch Ausmünzung ver- verwerthet. Kann man Silber billiger kaufen, so macht man ein besseres Geschäft dabei. Woher die 2,200 Lha- ler kommen, das ist aus den einzelnen Sätzen im Special etat genau ersichtlich. Königlicher Commiffar Freiesleben: Nur zwei Worte! Unter Bruttoertrag ist hier die Differenz zu ver stehen zwischen der Einnahme für ausgeprägtes Geld und der Ausgabe, die für den Einkauf der Metalle zu machen ist. Die letztere ist stabil, die Einnahme aber verschieden, da es in manchen Jahrgängen durch Ausbringung von Scheidemünze möglich wird, dem ausgeprägten Gelde einen höher» Werth zu geben. Man prägte zeither die Scheide münze zu 16 Lhalern pro Mark, das Courantgeld aber zu 14 Lhalern pro Mark, und wird künftig die Scheidemünze zu 34V- Lhalern pro Pfund, das Courantgeld dagegen zu 30 Lhalern pro Pfund prägen. Je nachdem nun mehr oder weniger Scheidemünze ausgeprägt wird, gestaltet sich hiernach der Bruttoertrag verschieden. Im vorliegenden Etat ist auf Ausprägung von Scheidemünze gar nicht ge rechnet und mithin der Bruttoertrag um 897 Lhaler nie driger angesetzt worden, als im früher». Präsident vr. Haase: Beruhigt sich der Abg. v. Nostitz bei dieser Erklärung? (Derselbe erklärt sich befriedigt.) Ich würde nun zur Fragstcllung übergehen. Be willigt die Kammer die bei Pos. 33 g- geforder ten 2,200 Lhaler etatmäßig? — Einstimmig Ja. Referent Abg. vr. Hermann: Pos. 34. Für gemeinnützige Zwecke a. Für die Forstakademie und das landwirthschaft- liche Institut in Lharand werden postulirt 10,830 Lhlr. etatmäßig, welche Summe jener gleich ist, welche für letzte Finanzpe riode bewilligt und in derselben auch vollständig verwendet wurde. Die Budgetvorlage weist zwar eine Mehreinnahme von 735 Lhlr. insbesondere an Honoraren, Jnscriptionsgel- dern und Vergütungen für die chemischen kravUea, sowie von 50 - wegen Ermäßigung der Jnsgemeinausgaben, 785 Lhlr. 8a. nach. Es dürfte aber wohl um diese Mehreinnahme das Postulat nicht gekürzt werden, weil die Bedürfnisse der Akademie die Verwendung derselben in folgender Weise nöthig erscheinen lassen, nämlich mit: 300 Lhlr. Zuschuß zu der früher auf 200 Lhlr. ange setzten Remuneration für einen Assistenten bei dem chemischen Laboratorium, um infolge dessen mit der Gesammtsumme von 500 Lhlr. 2 Assistenten für dieses Laboratorium an stellen zu können; 50 - Zuschuß zu der für Unterhaltung und Ver mehrung der akademischen Bibliothek und der übrigen naturhistorischen und technischen Sammlungen und Apparate früher bewillig ten Summe von 900 Lhlr.; 300 - Zuschuß zu der für Erhaltung des chemischen Laboratoriums, der dazu gehörigen chemischen Apparate und technischen Sammlung, sowie ! 650 Lhlr. VaMs.
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