Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 22. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
ganzen Berggebäude eingehen lassen. Sie erscheinen als eine Art Versorgungsanstalten, Unterstützungsanstalten für Bergbeamte und Bergoffkcianten, wenn nicht die Aussicht ist, daß sie jemals dem Staate eine Rente abwerfen. Der Herr Referent würde mich sehr verbinden, wenn er mir Das mittheilte, was die Regierung für gut befunden hat, der Deputation über diesen Gegenstand mitzutheilen oder was die Deputation, um sich besser zu instruiren, als ich es vermocht habe, für gut befunden hat, von der Regierung zu verlangen. Referent Abg. vr. Hermann: Zuvörderst habe ich zu bemerken, daß im Berichte nicht gesagt ist, daß das ge- sammte Postulat Summen enthalte, welche der Ablösung unterworfen werden können. Es sind dies vielmehr fest stehende Unterstützungen, welche fortwährend in unserm Bud get vorkommen und auch von dem königlichen Commissar als solche bezeichnet wurden. Geht man mehrere Finanzperio- den im Budget zurück, so findet man immer dieselben Summen aufgeführt. Warum aber diese Summen bei der Einnahme -cs Bergbaues nicht gleich mit in Ausgabe gebracht wer den, dies liegt wohl hauptsächlich in der Organisation der Rechnungen, wohl auch mit darin, weil einzelne Zweige des Bergbaues, wenigstens zur Zeit, keine Einnahmen ha ben und deshalb besonderer Unterstützung noch bedürftig sind. Der Herr königliche Commissar wird noch nähere Auskunft hierüber geben können. Wenn der letzte geehrte Sprecher vor mir sagte, wenn der Bergbau keine Renten abwärfe, so solle man ihn lieber aufgeben, so habe ich nur darauf aufmerksam zu machen, daß doch nach den neuen Budgetvorlagen unser Bergbau sehr erfreuliche Resultate in Aussicht stellt, daß schon in der vorigen Finanzperiode der Bergbau, wenn man die Kosten für den tiefen Stölln nicht mit in Abrechnung bringt, einen Reinertrag giebt, der zu 48,915 Thaler sich veranschlagt, wogegen er sich für die gegenwärtige Finanzperiode auf 67,355 Thaler heraus stellt nach Abzug sammtlicher Kosten für das Oberbergamt, die Bergakademie und Bergschule und die vorliegenden be sonder« Unterstützungen des Berg- und Hüttenwesens. Aen- dern lassen sich diese Summen nur durch eine genaue Or ganisation des gesammten Rechnungswesens beim Bergbau; es fragt sich aber, ob wir dann nicht noch weniger klar sehen, als jetzt. Königlicher Commissar Freiesleben: Von den drei in Erwähnung gebrachten Posten war die erste die von 19,527 Thalern für den sogenannten Communbergbau. Diese ist allerdings rechtlich feststehend. Diese 19,725 Tha- ler (oder 19,000 Thaler Conventionsgeld) finden ihre Begründung in dem Gesetze, verschiedene Bestimmungen wegen Befreiungen von indirekten Abgaben betreffend, vom December 1834. Vor jener Zeit genossen verschiedene Ort schaften Befreiung von der halben Land- und Tranksteuer, hatten aber dafür -den Steuererlaß auf Bergbaubetrieb zu verwenden. Bei Aufhebung der Steuerbefreiung wurde durch das erwähnte Gesetz von 1834 ein Quantum von 19,000 Thalern zur Disposition des Finanzministeriums zur Betreibung von Bergbau im Interesse jener Ortschaften ausgesetzt. Diese Summe ist hiernach, so lange sie als jährlicher Zuschuß vorkommt, unveränderlich. Ob statt ihrer einmal ein Ablösungscapital aus der Staatskasse ge geben werden könne, was zwar bereits in Frage, ist aber im Augenblicke noch nicht entschieden und ich kann daher eine bestimmte Auskunft hierüber jetzt nicht geben. Recht lich nicht so feststehend wie jene Summe sind die beiden andern, von denen die erste im Betrag von 12,625 Tha lern für den Betrieb und die Unterhaltung einiger siscali- schen Stölln ausgesetzt ist. Es befinden sich in den ober- erzgebirgischen Refieren Marienberg, Annaberg und Jo hanngeorgenstadt tiefe Stölln, die wesentlich auf fiscalische Kosten erhalten werden, um den Bergbau in jenen Resie- ren, der zwar bisher nicht von großer Bedeutung war, aber der doch Hoffnung auf wesentliche Erhebung in sich tragt, möglich zu machen und zu erleichtern. Der Fiscus hatte in ähnlicher Weise auch in Freiberg und Schneeberg vor her Nesierstolln; diese letzter» sind durch das Berggesetz in Privateigenthum übergegangen. Mit den obererzgcbir- gischen Nesierstolln ist das Nämliche nicht geschehen, weil diese Refiere nicht reich genug waren, um den Aufwand für Erhaltung der fraglichen Stölln zu übernehmen. So wie sich aber der Regierung eine Gelegenheeit darbieten wird, einzelne dieser Stölln in Privateigenthum übergehen zu lassen, resp. in anderer Weise etwas an dem bisherigen Postulate abzumindern, wird es geschehen. In formeller Beziehung habe ich nur noch zu erwähnen, daß Einnah men der in Frage gestellten Art, die etwa an anderer Stelle verschrieben waren und mit den hier erwähnten Ausgaben in Compensation gebracht werden könnten, nicht existircn, daß vielmehr der hier postulirte Aufwand von 12,625 Tha lern schon das Nettoergebniß des betreffenden Bctrlcbsctats ist, nachdem die verfassungsmäßige Einnahme an Stölln- abgaben in Gegenrechnung gekommen ist. Die dritte Post, die zu erwähnen ist, sind 1,300 Thaler für fiskalischen Bergbau. Sie sind auch keineswegs feststehend, sic betref fen hauptsächlich das fiskalische Berggebaude „Kurprinz Friedrich August," ein Berggebäudc, das seine Hauptaus gaben durch die Einnahmen für ausgebrachte Erze bestrei tet, in der Summe von 40, 60, 70 Tausend Thalern jähr lich, je nachdem die augenblicklichen Verhältnisse es gestat ten. Allein die Einnahmen für die Erzproduction sind jetzt nicht hinreichend, um davon den Betrieb des Bergge- baudes zu bestreiten, es erwachst daher einiges Ausgaben übermaß und dieserhalb ist die Summe von 1,300 Thalern, die hier in Frage kommt, angesetzt; leider hat auch sie in neuerer Zeit nicht ausgereicht, so daß man noch Vorschüsse
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder