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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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(Nr. 268.) Petition der Lehrer von Hohenstein, Ernstthal, Lichtenstein und Callnberg, des Knabenlehrers Friedrich Wilhelm Schulze in Ernstthal und Genossen, um Erhöhung ihres Diensteinkommens nach Maßgabe der Ge halte der Lehrer in Mittelstädten. Präsident vr. Haase: Würde an die erste Deputation gelangen. Ist die Kammer damit einverstanden? — Ein stimmig Ja. (Nr. 269.) Bericht der zweiten Deputätion über das Allerhöchste Decret, die zu Wien am 24. Januar 1857 ge troffenen Vereinbarungen über das Münzwesen und die zu deren Ausführung unterm 19. Mai 1857 auf Grund des §. 88 der Verfassungsurkunde zu erlassen gewesene ge setzliche Verordnung betr. Präsident vr. Haase: Es wird auch dieser Bericht dem Drucke übergeben und auf eine der nächsten Tages ordnungen gesetzt werden. Ich habe der geehrten Kammer mitzutheilen, daß die Abgg. Baumann und vr. Arnest, Ersterer wegen Unwohl sein, Letzterer wegen Geschäfte wenigstens für den Beginn der heutigen Sitzung sich entschuldigen lassen; ingleichen, daß die königl. sächsische Gesellschaft der Wissenschaften zu Leipzig ein Exemplar ihrer Abhandlungen und Berichte der ständischen Bibliothek übereignet hat, und ich schlage Ihnen vor, den Dank der Kammer dafür auszusprechen? Sind Sic damit einverstanden? — Einstimmig Ja. Wir können nun übergehen auf den ersten Gegenstand unsrer heutigen Tagesordnung, den Bericht über die Pof. 12 des außerordentlichen Ausgabebudgets. Inzwischen aber hat Herr Abg. v. Schönberg das Wort, um die von ihm bei dem Präsidium eingercichte Interpellation an das hohe Cultusministerium in der Kammer vorzubringen und zu motiviren. Abg. v. Schönberg: Als 1856 die Leipziger Credit- snstalt ins Leben gerufen wurde, hatte sich, wie allgemein bekannt, das Ministerium des Innern eine Million bei der Zeichnung reservirt. Ob dies überhaupt ohne die Geneh migung der Stände möglich war, will ich ganz unberück sichtigt lassen; es ist möglich, daß ich später darauf zurück komme. Von dieser Million hat das Ministerium des Innern sowohl den andern Ministerien, als auch der lausitzer Bank Summen zur Verfügung gestellt. Dem allgemeinen Gerede nach hat theilweise das hohe Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts von diesem Anerbieten Gebrauch gemacht. Schon damals verbreitete sich das Gerücht, das Ministerium des Cultus habe einen großen Eheil der durch Kündigung der auf 4 Procent stehenden und auf 4U Pro zent erhöhten guten Hypotheken erlangten Gelder zum An kauf von Creditactien verwendet und damit einen sehr großen Gewinn gemacht. Ich muß bekennen, ich habe diesem Gerede keinen Glauben geschenkt, aber zur Be ruhigung des Landes hielt ich es für nothwendig, in diesem Saale diese Anfrage zu stellen, um dem hohen Ministerium Gelegenheit zu geben, sich offen über diese Sache auszu sprechen; ich habe deshalb folgende Interpellation an das königliche Ministerium gestellt: „Es ist im Lande vielfach das Gerücht verbreitet, das hohe königliche Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts habe sich während der ab gelaufenen Finanzperiode mit einem großen Lheile der unter seiner Verwaltung sich befindenden Stif tungsgelder mit Spekulation in Jndustriepapieren befaßt. Da mir viel daran gelegen ist, diesem Gerüchte wider sprechen zu können, so ersuche ich das hohe königliche Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts, mir durch eine in diesem Saale gegebene Erklärung diese Ge legenheit zu verschaffen." Staatsminister vr. v. Falken stein: Ich bin bereit, sofort auf die Interpellation zu antworten und zwar mit möglichst wenigen Worten. Im Allgemeinen schicke ich voraus, daß wenn dieses Gerücht, was der Herr Inter pellant soeben bezeichnet hat, wirklich exisiirt, dies eine Bestätigung des alten Satzes ist, daß, wenn man gerade recht der Meinung ist, seine Pflicht erfüllt zu haben, man durch gute und böse Gerüchte gehen muß. Die außer ordentliche umfängliche Verwaltung der Stiftungen, die dem Ministerium des Cultus untergeben sind, ist mit einer so großen Verantwortlichkeit verknüpft und die Beurthei- lung der Verwaltung dieser Stiftungen hängt so wesent lich mit den Eigenthümlichkeiten der einzelnen Stiftungen zusammen, daß selbstverständlich hier nicht die Rede davon sein kann, in das Einzelne einzugehen; dagegen hoffe ich aber, dem geehrten Herrn Interpellanten durch meine Er klärung wenigstens die Gelegenheit zu geben, den Zweck zu erreichen, den er in seiner Interpellation selbst ange deutet hat; nämlich dem angeblichen Gerüchte von einer Speculation Seiten des Ministeriums in Jndustriepapieren entgenzutreten. Ich habe zuvörderst zu bemerken, daß das Ministerium, eingedenk seiner Pflicht für die Erhaltung der Stiftungscapitalien zu sorgen, diese ohne Ausnahme gegen landesübliche Zinsen mit vollständiger Sicherheit an gelegt hat, und daß es allerdings bei dem allgemeinen Steigen des Zinsfußes sich auch verpflichtet gehalten hat, den Zinsfuß für die ausgeliehenen Capitalien zu erhöhen. Ich muß dabei bemerken, daß mit sehr, sehr wenigen Aus nahmen von Allen, die Capitalien gehabt haben, auf diese Erhöhung auch eingegaugen worden ist, mithin die Capi talien nicht zurückgezahlt worden sind. Ich habe ferner zu bemerken, daß das Ministerium — ich habe selbst noch genaue Recherchen darüber anstellen lassen — in seinem gesammten Fond keinerlei Jndustriepapiere besitzt,
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