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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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deutende Opfer gekostet hat, abgesehen von der bedeutenden Entwerthung des städtischen und bürgerlichen Eigenthums hat dieselbe auch Staatseigenthum entwerthet und ist diese Dislocation ohne alle dringende Noch erfolgt, ja ohne von der Räthlichkeit geboten zu sein. Ich werde diese Behaup tung zu rechtfertigen suchen und darauf zurückkommen, wenn die Berathung des Budgets des 'Ministeriums des Kriegs auf der Tagesordnung stehen wird. Jetzt habe ich blos meine Abstimmung motiviren wollen. Präsident vr. Haase: Wünscht noch Jemand das Wort? Königlicher Commissar v. Ze schau: Der erste der bei den geehrten Sprecher hat mich wohl falsch verstanden. Ich habe geradezu gesagt, daß die Wohnhäuser nicht die Ursache wären, weshalb die Regierung das Grundstück zu erwerben wünsche, und habe nur geäußert, daß die Wohn häuser keine Last, sondern eine Wohlthat wären. Auf Das, was der zweite Herr Redner sagte, habe ich zu erwidern, daß das Urtheil über die Nothwendigkeit, eine Garnison an andere Orte zu verlegen, wohl hauptsächlich dem Kriegsmi nisterium zusteht. Diese Dislocation des ersten Reiterregi ments ist aus rein militärischen Rücksichten erfolgt, und hierüber hat das Kriegsministerium allein zu entscheiden. Abg. Sachße: Ich muß das Recht der Kammer wahren, in Angelegenheiten, wo der allgemeine Staatssäckel in Frage kommt, mitsprechen zu dürfen. Das, was mög licherweise das Kriegsministerium bewogen hat, die Garnison zu dislociren, ist in ein so mystisches Dunkel gehüllt, daß es sich wohl der Mühe lohnt, auf die Gründe, die dafür oder dagegen sprechen, einzugehen. Dieses mystische Dunkel, hoffe ich, werde bei der demnächst bevorstehenden Verhand lung über das Budget des Kriegsministeriums aufgeklärt werden. Soviel die Laien verstehen, über diese Angelegen heit zu urtheilen, ist das Urtheil dahin festgcstellt, daß eben eine Nvthwendigkeit nicht vorhanden ist. Alle die Fragen, die dabei in Betracht kommen, sind aber solcher Art, daß eben die Weisheit des Laien zu deren Beantwortung hin reicht, und nicht blos,die hohe Intelligenz des Kriegs ministeriums zur Beantwortung erforderlich ist. Präsident vr. Haase: Es scheint nicht, daß noch ein Abgeordneter über diese Frage zu sprechen wünscht. Ich würde solchenfalls die Debatte schließen und dem Herrn Referenten anheim geben, das Schlußwort zu nehmen. Referent Abg. Haberkorn: Gegen Kammermitglieder, welche gesprochen haben, brauche ich mich nicht zu wenden, sie haben sich nur beifällig über den Bericht ausgesprochen. Es bleibt mir daher nur noch übrig, auf Das, was der königliche Commissar gesprochen hat, Einiges zu erwidern. Im Allgemeinen gebe ich zu, daß die Militärverwaltung sich bestrebt, möglichst sparsam zu wirthschaften. Ich habe dieses Zeugniß in dem über das Krkegsdepartement bei dem letzten Landtage erstatteten Berichte ausdrücklich niedergelegt und keinen Grund, auch nach der Vorlegung des dies maligen Budgets dieses Departements km Allgemeinen dies wieder zu bestätigen. Daß aber zur Vertheuerung der Wirthschaft des Militärdepartements es gereichen werde, wenn die Kammer dieses Postulat ablehnt, das kann ich nicht zugeben. Der Herr Commissar hat zwar gegen einzelne Satze des Berichts angekämpft, allein ich muß ihm darauf Einiges, und zwar kn der Reihenfolge des Berichts, wie die Angriffe gegen denselben erfolgten, erwidern. Zuerst ist cs die Behauptung, daß im Berichte fälschlicher Weise bemerkt sei, das Militärmagazin in Zwickau könne nicht verkauft werden. Ich habe mich da zur Widerlegung ein fach nur auf die eigenen Motiven der Staatsregierung zu beziehen, denn Seite 258 heißt es wörtlich: „Das Militär magazin zu Zwickau kann für die Zukunft nur zu Auf bewahrung der jetzt vorhandenen Mehlvorrathe, aber nicht für den Einkauf benutzt werden." Also ist ausdrücklich auf die Zukunft hingewiesen, auch nach Erwerbung des hier fraglichen Magazingebäudes. Lediglich auf diese Worte hat sich der Bericht gestützt, und ist in demselben aus diesem Grunde am Schluffe erklärt worden, daß es überhaupt zweifelhaft erscheine, ob dieses Militärmagazin in Zwickau verkauft werden könnte. Der Herr Regierungscommkffar äußerte weiter, die Mittel, welche die Deputation vor geschlagen habe, um die Erkaufung des Militärmagazins vermieden zu sehen, seien nicht anwendbar, denn es könne nach dem Regulative das Getreide nicht höher als jetzt auf geschüttet werden. Nun, darüber zuverlässig zu urtheilen vermag ich von dieser Stelle aus nicht. Ich sollte aber doch meinen, daß in den großen Räumlichkeiten, welche der Militärverwaltung zu Gebote stehen, auch noch die fehlenden 3,30V Scheffel untergebracht werden könnten. Der Herr Commissar meinte hierbei, auf die Lieferungszeit Bezug nehmend, daß man sich auf Verschiebung derselben nach Abschluß eines bindenden Contractes nicht einlassen könne, und motivirte dies damit, die Regierung müßte sonst den Handlungshäusern oder großen Lieferanten in die Händ. fallen. Nun ist mir zwar bekannt, daß nicht alles Ge treide im Lande gekauft wird, sondern ein großer Theil auch außerhalb des Landes; die Deputation hatte aber auch nur die inländischen Verkäufer im Sinne. Diese Verkäufer werden es sich gewiß sehr gern gefallen lassen, daß mit ihnen nie bindende Contracte werden abgeschlossen werden, und sie werden gern gestatten, daß noch eine Zeit lang das Getreide bei ihnen unentgeltlich lagern bleibe. Es wird dann das Kriegsministerium weder Lieferanten in die Hands fallen, noch Lagergeld und sonstige Spesen zu bezahlen haben. Es kann dies auch bei dem Contracte sofort be dungen werden, und wird man sich einer solchen Bedingung um so lieber unterwerfen, als das Ministerium große Kauft
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