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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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bringen müssen, hat in dieser Beziehung bis dahin ruhig zugeschen. Nun möchte ich fragen, ist denn der Deutsche Bund etwa blos darum da, um die Rechte der Dynastien im Innern Deutschlands in Schutz zu nehmen, und die Rechte der Völker außer Acht zu lassen oder gar zu be schranken? Oder ist er blos darum da, um, wenn wir unsre durch Gesetz erlangten Rechte wieder mit neuen Opfern erkaufen sollen, uns als Schreckbild, als Popanz entgegen gestellt zu werden und uns in die Angst zu ver setzen, daß, wenn wir cs nicht thun, uns unsre Rechte wieder verloren gehen? Wenn dies der Fall sein sollte, würde ich gar nichts bewilligen, denn ich glaube in allen diesen Beziehungen brauchen wir gar keine deutsche Cen- Iralgewalt. Es wird da jede Regierungschon das Ihrigethun. Nun ist zwar am Schluffe des Berichtes Seite 271 in Bezug auf die Herzogthümer Holstein und Lauenburg ein Wunsch ausgesprochen worden und zwar in Folgendem: „Die Deputation hat am Schluffe ihrer Berichter stattung, welche mehr die allgemein deutschen als die spe- cisisch sächsischen Interessen berührt, aus innerster Ueberzeugung dankend der Worte zu gedenken, welche Se. Majestät der König bei Eröffnung des gegen wärtigen Landtages, bezüglich der Verfassungsverhältnisse der Herzogthümer Holstein und Lauenburg sprach, und die von Seiten Oesterreichs und Preußens der deutschen Bundesversammlung gemachte darauf bezügliche Vor lage als eine solche bezeichnete, welche einem von Aller höchst Dero Regierung wiederholt ausgesprochenen Wunsch nachgekommen sei. Diese Auffassung theilt gewiß jeder Deutsche mit dem innigen Wunsche, daß der Deutsche Bund die deutsch-dänische Angelegenheit nachdrücklich und würde voll zur baldigen Erledigung bringen möge, so wie es deutsches Recht und deutsche Ehre zu fordern berech tigt sind." Allein, meine Herren, es ist dies immer blos wieder ein Wunsch, und ich hatte gewünscht, die Deputation wäre mit einem weitergehenden Anträge vor die Kammer getreten; er würde gewiß Beifall gefunden haben und mit Freuden ausgenommen worden sein. Ich meines Theils werde von einem solchen Anträge absehen, denn ich möchte nicht das Glück haben, wie es die Deputation gehabt haben würde, ich bedaure daher blos, daß sie es nicht gethan hat. Abg. Iungnickel: Bei Berathung dieses Gegen standes muß ich auf einen Antrag zurückkommen, den die Finanzdeputation auf dem Landtage vom Jahre 1850/51 gestellt hat und der bei der Berathung zum Kammerbcschluß erhoben wurde. Er lautet: „die hohe Staatsregierung möge bei Mitwirkung zu Schaffung einer kräftigen, das gesammte Deutschland umfassenden Centralgewalt für gleichzeitige Herstellung einer zweckmäßigen allgemeinen Vertretung des deutschen Volkes Sorge tragen." Bei Berathung dieses Gegenstandes in den Kammern erklärte die Regierung, daß sie allerdings, sobald die De ¬ putation nicht eine derartige Volksvertretung, wie das im Jahre 1848 aus allgemeinen Volkswahlen hervorgegangene Parlament darunter verstehe, sondern vielmehr eine Ver tretung der deutschen Ständekammern beim Bunde wünsche, vollständig mit diesem Intrage einverstanden sei. Bei der Berichterstattung über denselben Gegenstand auf dem Land tage 1851/52 nahm die damalige Deputation Gelegenheit, nochmals auf diesen Gegenstand zurückzukommen und ver anlaßte die Regierung über den Erfolg dieses Antrags Auskunft zu ertheilen, worauf auch die hohe Staatsregie- rung der Deputation laut Protokoll nachgewiesen hat, daß sie bei den damaligen Ministerconferenzen in Dresden be müht gewesen sei, dem Anträge möglichsten Eingang zu verschaffen, jedoch ohne Erfolg. Bei Berathung dieses Be richtes in der Kammer war der Abg. Oehmichen Derjenige, welcher den Wunsch aussprach, daß von Seiten der De putation dieser Antrag in dem Bericht erneuert worden wäre, um durch eine wiederholte Aussprache solcher Ge sinnungen in dieser Angelegenheit Seiten der Kammer der Regierung kundzugeben» daß Sie noch dieselben An sichten hege. Der damalige Referent, Abg. Rittner, hielt ihm allerdings ein, daß cs der Deputation keineswegs noth- wendig erschienen sei, einen früher von der Kammer gestell ten Antrag zu wiederholen. Ein Antrag sei fort und fort als zu Recht bestehend zu betrachten, so lange derselbe erstens nicht seine Erledigung gefunden habe, oder aber zweitens durch ein königliches Decrct nachgewiesen werden könne, daß derselbe nicht als mehr bestehend zu betrachten sei, vorausgesetzt, daß die Regierung dem Anträge ihre Zu stimmung gegeben und mittelst königlichen Dekrets am Schluffe des Landtags ihr Einverständniß ausgesprochen habe. Der betreffende Referent fügte noch hinzu, daß durch eine derartige Wiederholung dieses Antrages dem Herrn Staatsminister der auswärtigen Angelegenheiten gegenüber ein gewisses Mißtrauen kundgegeben werde, weil damit aus gesprochen würde, er wäre seinen eingegangenen Verpflich tungen nicht nachgekommen, was im Widerspruche stehe mit den nachgewiesenen Protokollen. Auf die Gefahr hin, daß mir gegenwärtig dieselbe Zurechtweisung, wie dem Abg. Oehmichen, von Seiten des Herrn Referenten zu Theil werde, kann ich doch nicht umhin, nochmals diese Angele genheit in der Kammer zur Sprache zu bringen, und auf diesen Antrag zurückzukommen, weil ich der Ansicht bin, daß die gegenwärtige Sachlage bezüglich der Centralgewalt gegen die damalige doch eine sehr verschiedene ist. Der da zumal gestellte Antrag erfolgte zu einer Zeit, wo der im Jahre 1848 aufgelöste Bundestag noch nicht wieder ins Leben getreten war, sondern die deutschen Regierungen sich bemühten, im Schooß der in Dresden abgehaltenen Mini sterconferenzen eine anderweite Centralgewalt für Deutsch land und zwar in einer andern Form ins Leben zu rufen- Daß der Erfolg bis jetzt resultatlos geblieben ist, trotzdem- daß die Regierung bemüht gewesen ist, bei dm Conferenzeu 86*
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