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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 25. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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willige Abfindung und ohne jede Consequenz, aus den Hüt tenkassen auszahlen zu lassen. Es hat sich aber bei den mehrerwähnten Erörterungen und bei den sonst im Verlaufe der Zeit mehrfach angestell ten Beobachtungen herausgestellt, daß neben denjenigen Landwirthen, welche in der Achat, unerachtet aller ihrerseits zu Abwehr derselben angewendeten Bemühungen, Schäden der angegebenen Art durch den Hüttenrauch leiden, auch solche mit unter den Beschwerdeführern auftreten mögen, welche entweder aus Mangel an Sachkcnntniß oder aus Trägheit-oder aus andern unrichtigen Gründen es unterlas sen, solche Maßregeln im Betriebe ihrer Wirthschaften zu ergreifen, durch welche sie die beklagten Schäden abzu wenden oder wenigstens zu vermindern vermöchten. Wahr nehmungen dieser Art gewinnen um so mehr an Gewicht, je sicherer nach sachverständigem Gutachten anzunehmen ist, daß insbesondere die Verluste am Rindvieh durch sorg fältige Abwartung, kräftige Fütterung, Abwechselung des insicirten Futters mit Kartoffeln, Rüben, Kleie, Schrot und dergleichen, Abspülen oder Dampfen des schädlichen Futters, Erzielung mehliger Futterstoffe in größer» Quan titäten, öfteres Auswechseln des erkrankenden Viehes gegen gesundes rc. re., sehr wesentlich zu vermindern sind und daß überhaupt eine so vollständige Unverträglichkeit der Land- wirthschaft mit dem benachbarten Hüttenbetriebe, wie sie manchmal behauptet werden will, keineswegs besteht. Ein Beispiel ziemlich befriedigender Art bietet in dieser Be ziehung unter Andern das vormals Wirthgen'sche Gut zu Hilbersdorf, welches im Jahre 1855 von der General schmelzadministration acquirirt worden ist und welches, ob gleich es unmittelbar an das Areal der Muldener Hütte grenzt und dem dasigen Rauche mehr als alle übrigen Hil bersdorfer Fluren exponirt, übrigens auch in ziemlich ge ringem Zustande übernommen worden ist, sich doch bis jetzt in seinem Ertrage ganz leidlich gehalten hat. Aus diesen Rücksichten erachtet es das Finanzministe rium für geboten, vvn jetzt an, dafern überhaupt bis zu Beendigung der oben erwähnten Abhilfsbaue bei der Mul dener Hütte nochmals wegen der von dieser Hütte verur sachten Nauchschäden eine Vergütung zu geben sein wird, bei deren Ermittelung mit geschärfter Strenge zu verfahren und hierbei nur diejenigen Schäden mit in Anrechnung bringen zu lassen, von denen ganz unzweifelhaft und nach all- seitiger Anerkennung fest steht, daß sie wirklich durch den Hüttenrauch verursacht sind und daß es aller von den Be troffenen in Bezug auf die Bewirthschaftung ihrer Grund stücke und auf die Pflege und Abwartung ihres Viehes an gewendeten Mühe und Sorgfalt doch nicht gelungen sei, die Größe des Schadens weiter herabzuziehen. Es ist auch der Commiffar veranlaßt worden, in diesem Sinne den Bethciligten bei der vorjährigen Expedition Eröffnung zu machen. Dagegen wird in den Umgebungen der Halsbrückner Hütten eine nochmalige Vergütung von jetzt an überhaupt nicht mehr zu geben sein, weil hier, wie eben bemerkt, die Rauchenuvickelung auf das frühere Maß und auf dasjenige Verhältnis zurückgeführt ist, welches die Adjacenten bei Er werbung ihres dortigen Grundbesitzes bereits vorfanden. Demgemäß ist behusige Eröffnung an die Betreffenden an geordnet worden. Dieser Erklärung hat der Herr Commiffar in Hinsicht der zunächst bei den Muldener Hütten ins Werk zu rich tenden Vorkehrungen zu Unschädlichmachung deS Hütten rauchs erläuternd hinzugefügt, daß das bisher auf offnen Röststätten bewerkstelligte Rösten der Erze künftig in ge schloffenen Muffeln vorgenommen werden solle, daß die Canäle, in welche der Rauch aus diesen Muffeln, sowie aus den Röst, und Flammenöfen zu leiten sein werde, be reits weit im Baue vorgeschritten seien, daß die Hütten verwaltung auf eine künftige Gewinnung von 50,000 Ctr. Schwefelsäure jährlich rechne und mithin dann der größte Lheil der Bestandtheile des Hüttenrauchs, welcher der be nachbarten Landwirthschaft Schaden verursache, zurückge- halren und zu Gute gemacht werden würde, und daß end lich die Oesse, welche die nicht aufgefangenen Dünste aus sämmtlichen Canälen in eine hohe Luftschicht zu führen be stimmt sei, sich bereits über den Grund erhebe. Hinsicht lich etwa künftig noch zu gewährender Vergütungen bemerkt derselbe, daß bei Ermittelung des Grades verkommender Schäden dasjenige Maß derselben, welches bereits vor der Einrichtung des gegenwärtigen Hüttenbetriebes vorhanden gewesen sei, darum nicht mit in Berechnung falle, weil für dasselbe niemals eine Entschädigung beansprucht wor den sei. Nach dem bisher Angeführten läßt sich nun wohl die Frage nach der thatsächlichen Begründung der vorliegenden Petitionen im Allgemeinen als eine unzweifelhafte bezeich nen. Daß die Petenten wesentlichen Schaden im Betriebe ihrer Landwirthschaft erleiden und daß dieser Schaden mit dem Betriebe der siscalischen Schmelzhütten in ursächlichem Zusammenhänge steht, geht aus den oben erwähnten Gut achten hervor und wird auch von der Staatsregierung nicht in Abrede gestellt, letzteres wenigstens in Betreff derjenigen Grundstücke, bei welchen eine den localen Verhältnissen ge nügend angepaßte Bewirthschaftung nicht zu vermifsrn ist. Eine Erörterung über den Umfang und die Höhe der Schäden, welche die Petenten erlitten zu haben behaupten, würde hier überflüssig sein, da sie auf die Entschließung der Kammer ohne Einfluß bleiben würde, da ferner die Pe titionen nur die etwa künftig entstehenden Verluste im Auge haben, und da endlich die Staatsregierung selbst die gewährten Entschädigungen als hinter dem Betrage der Schäden zurückblcibcnde bezeichnet. Die Deputation darf sich daher sogleich zur Begut achtung der Bitten um Abhilfe dieser'Schäden wenden. Sie glaubt hierbei, nachdem die vorige Ständeversamm lung bereits eine solche im Allgemeinen bevorwortet hat, nunmehr im Einzelnen auf die vvn den Petenten in Vor schlag gebrachten Abhilfemittel eingehen zu müssen. Die Vorfrage, ob Seiten der Hüttenverwaltung eine Verpflichtung, für die Schäden de?Landwirtschaft aufzu kommen, anzunehmen sei, bedarf einer Entscheidung, welche dieselbe an diesem Orte überhaupt nicht finden konnte, um so weniger, als die Staatsregierung, obschon sie dieselbe bezweifelt, doch aus Gründen der Billigkeit bereits Maß regeln zu direkter und indirekter Abhilfe getroffen hat uud weitere Maßnahmen in dieser Richtung in Aussicht stellt. Aus einer Vergleichung dieser Maßnahmen nun mit den in den Petitionen gethanen diesfallsigen Vorschlägen wird sich ermitteln lassen, in wiefern letztere einer Bevor wortung durch die Ständeversammlung noch bedürftig und darauf Anspruch zu machen berechtigt sind. Bei letzterer Erwägung wird zugleich der Gesichtspunkt festzuhalten sein, daß zwar der Betrieb der Landwirthschaft in dem in Frage stehenden Bezirke in den letzten 8 bis 10 Jahren die weftnt-
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