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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 25. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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Verhältnisse stehen würde; erwägt man ferner, daß die an- derweitc direkte Abhilfe der Hüttenschäden durch die erwähn ten Veränderungen der Betriebseinrichtungen in Aussicht gestellt ist, welche, wenn von Erfolg, auch diesen Petenten künftig zu Gute kommen wird, so erscheint das von den selben vorgeschlagcnc radikale Abhilfemittel des Ankaufs ihrer Güter nicht zur Empfehlung geeignet. Da jedoch die Möglichkeit nicht ausgeschlossen ist, daß sich die Erfüllung der Wünsche dieser am härtesten von den Hüttenschaden getroffenen Petenten auf dem Vergleichswege darbiete, oder daß sie in die Lage zurückversetzt würden, eine Entschädigung für ihren wirklich erlittenen Verlust gleich den andern Grundstücksbesitzern und somit Abhilfe ihrer Verluste auf einem andern als dem von ihnen vorge schlagenen Wege, ähnlich wie die erstem Petenten erhalten könnten, so vermag die Deputation zwar nicht eine Bevor wortung dieser Petition bei der Staatsregierung der Kam mer zu empfehlen, sie beantragt jedoch: die Kammer wolle die Petition der Grundstücksbesitzer zu Hilbersdorf und Freiberg, Karl Gottlieb Tamm und Genossen, zur Kenntnißnahme an die Staatsregierung gelangen lassen. Beide Petitionen werden noch an die erste Kammer abzugeben sein. Präsident vr. Haase: Abg. Oehmichen hat das Wort. Abg. Oehmichen auf Choren: Der uns heute zur Berathung vorliegende höchst wichtige Gegenstand wird es wohl rechtfertigen, wenn ich mir erlaube, die geehrte Kam mer etwas länger als ich sonst gewohnt bin zu thun, mit meinem Vortrage zu belästigen. Ich halte mich dazu aus zwei Gründen für berechtigt, einmal weil ich die Bevonvor- tung der einen Petition übernommen und zweitens, weil mein Name mit im Berichte erwähnt ist. Ich will jedoch, um Sie nicht mit einer langen Vorrede zu belästigen, mich nur bemühen, dem vorliegenden Berichte einige Erläuterungen, einige Ergänzungen und resp. einige Berichtigungen hinzu zufügen. Es wird also gerathen sein, um der geehrten Kammer die Sache so anschaulich wie möglich zu machen, sogleich mit dem von mir im Berichte gefundenen Anstößig keiten zu beginnen und daran die erwähnten Erläuterungen und Berichtigungen anzuknüpfen. Ich komme zunächst zu der auf Seite 95 des Berichts erwähnten Schadenberech nung der einzelnen Grundstücksbesitzer. Ich schicke dem voraus, daß die hier angeführte Berechnung, soweit sie die Verluste bei dem Rindvieh betrifft, eine so vollkommen begründete, eine so vollkommen wahre ist, daß jeder Zweifel dabei ausgeschlossen ist. Es ist der Schaden attestirt durch den verpflichteten Lhierarzt und nachgewiesen durch das Gutachten sachverständiger und wissenschaftlich gebildeter Männer nach allen Richtungen hin, und es würde jeden falls sogar eine Beleidigung für die Petenten sein, wenn man annehmen wollte, daß die Angaben in Bezug auf die Verluste an Vieh unrichtig seien. Ich muß das entschie den verneinen. Namentlich dürfte die auf Seite 95 und 96 angeführte Berechnung des Gutsbesitzers und Gemeinde vorstands Liebscher als eine solche zu bezeichnen sein, welche in jeder Beziehung Anspruch auf völlige Wahrheit hat. Es könnte nun daraus hervorzugehen scheinen, als wenn in den übrigen angeführten Schädenrechnungen die Angaben der Petenten nicht ganz so richtig wären, allein auch das kann ich nicht zugeben. Der Procentsatz, welcher von der Hüt tenverwaltung als Entschädigung gegeben worden ist, be weist, daß man auch hier Schäden anerkennen muß. Für die Vkehschäden hat man, wie auf Seite 96 ersichtlich ist, in Conradsdorf das letzte Mal ein Fünftel gegeben; der selbe Procentsatz zeigt sich in Bezug auf die am Rindvieh gehabten Verluste in sämmtlichen petirenden Orten. Es ist dies zum Exempel in Hohentanne der Fall, als dort der Schaden beim Rindvieh auf 1,492 Thaler taxirt war, da für aber nur 510 Thaler gegeben worden ist, also nur circa ein Drittheil. Es ist hiernach anznnehmen, daß die Leute keineswegs zu hoch gegangen sind, sonst würden sie einen solchen Procentsatz nicht bekommen haben. Es ist dies der Fall in Tuttendorf, Krummhennersdorf rc. Ich würde das mit Zahlen belegen können, und wenn ein und das andere geehrte Mitglied der Kammer es wünscht, so bin ich spater noch dazu bereit; ich will es aber jetzt unterlassen, um nicht allzu weitläufig zu werden. Ich komme nun im weitern Verfolge des Berichts auf die Seite 99 angeführte Bemerkung, daß nur allein durch die im Jahre 1852 ver wendeten Kohlen 7,600 Centner Schwefelsäure in einem Jahre in die Luft geschickt worden sind und diese sich thcils dem Boden unmittelbar beigemischt haben, theils auf den Pflanzen haften geblieben sind. Männern, denen die Wissenschaft zu Seite steht, werden, wie ich erwarten darf, nach mir vielleicht das Wort ergreifen und näher darthun, wie groß diese Masse von Schwefelsäure sein muß, welche durch die zeither in den Hütten durchgesetzten geringen Erze in der Atmosphäre in einem Jahre sich verbreitet und auf die Grundstücke niedergeschlagen hat. Die Nachtheile durch die Schwefelsäure, denn diese ist es namentlich, welche die Calamität in Bezug auf die Rindviehbcstande herbeiführt, sind unvermeidlich. Die Schwefelsäure theilt sich den Futterkräutern mit und durch diese wird dieses Gift dem Biehe zugeführt. Die Leute besitzen nur Grund stücke, die unter dem Einflüsse des Hüttenrauchs liegen, je nachdem sie den Hütten näher liegen, desto schlimmer ist es. Ich habe aus eigener Anschauung gefunden, daß es in der Nähe der Hütten Accker giebt, die vor 10 Jahren noch fruchtbar waren und jetzt total wüst liegen bleiben müssen, weil sie einen so geringen Ertrag geben, daß die Grund stücksbesitzer sie jetzt geradezu brach liegen lassen. Ich sollte meinen, daß dies thatsachliche Beweise sind von den Nach theilen, die durch diesen Hüttenrauch entstehen. Die Gut achten der Landwirthe, namentlich des Herrn Wirthschafts- directors Stecher, des Herrn Professors Haubner und des Herrn Hofraths Stöckhardt u. s. w° beweisen das. Ich
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