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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 25. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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von dort weggewiesen werden und sie hat den dort von Hüttenrauch betroffenen Grundstücksbesitzern auf das Be- stimmteste erklären lassen, daß eine Entschädigung von ihr durchaus nicht mehr gewährt werden würde. Eine Frage der Billigkeit haben wir heute zu besprechen; es scheint mir aber nicht billig, daß man einen Schaden, der nach wirkt, nur nach dem Jahresschaden der Ernte berechnet, wie das hier geschehen ist. Denn nach dem uns vorlie genden Gutachten müssen wir amiehmen, daß nicht blos alljährlich ein gewisses Quantum der Ernte auf den nahe gelegenen Gütern vernichtet wird, sondern, daß der ganze Boden, wenn ich so sagen soll, vergiftet oder versauert wird, so daß er für eine lange Zeit hin nicht mehr so er tragsfähig bleibt, wie er früher seiner Natur nach gewesen ist. Die Viehstämme, die mir dem dort gewonnenen Futter gefüttert morden sind, sind erkrankt, nicht an vor übergehenden Krankheiten, sondern ganze Stamme haben den Keim der Verkümmerung in sich, und daß diese Leute, wenn überhaupt der Betrieb auf den Halsbrückner Hütten nicht verstärkt worden wäre, keine Ansprüche auf Entschä digung, auf billige Entschädigung hätten, auch dem kann ich nicht beistimmen. Es ist früher von der hohen Staats regierung anerkannt worden, daß diese Leute selbst bei dem frühern Betriebe Anspruch auf billige Entschädigung hatten, denn man erließ ihnen einen Theil der Steuern. Das ist nach der neuen Einrichtung der Grundsteuern weggefallen. Dann erklärt die hohe Staatsregierung, daß sic den Betrieb von den Halsbrückner Hütten, soweit er haupt sächlich schädlich einwirkt, auf die nahegelegenen Wirth- schaften, auf die Muldner Hütten verlegt hätte. Es sollten Vorkehrungen getroffen werden, um den Hütten rauch auf das Gründlichste zu beseitigen; bis dies geschehen sei, sollte der erwachsende Schaden ermittelt und dafür eine billige Entschädigung gegeben werden. In Bezug auf Das, was als billig gilt und von Seiten der Staatsregierung als eine billige Entschädigung angesehen werden wird, verweise ich auf die im Berichte vorkommende Bemerkung, daß die hohe Staatsregierung und die mir der Ermittelung der Schäden betraut gewesenen Beamten selbst erklärt haben, daß die gebotene Entschädigung eine vollständig ungenü gende gewesen sei. Aber ich muß auch Dem beistimmen, was der geehrte Abg. Oehmichen bezüglich des Dankes der Leute erwähnte, für Das, was gewährt worden ist. Weng Jemand in großer Kalamität sich befindet und ihm nach jahrelangem Harren und Bitten Etwas gewährt wird, so ist Das, was ihm unter solchen Umständen geboten wird, und mit der Andeutung, daß er nicht mehr werde erlangen können, für ihn wohl eine Veranlassung, sich momentan erleichtert zu fühlen und es ist möglich, daß sie sich dankbar dafür haben aussprechen wollen, es ist auch möglich, daß sie zu diesem Danke inducirt worden sind. — Es ist ferner im Bericht gesagt worden, die Leute würden mit mehr In telligenz die schädlichen Einwirkungen haben beseitigen kön nen. Ich glaube, daß die Intelligenz in dieser Beziehung auch Anspruch darauf hat, daß sie eine höhere Bodenrente erlange, und nicht damit allein sich begnügen solle, den von außen her ihr zugefügten Schaden mit aller Anstrengung nur wieder möglichst auszugleichen. — Ferner wird im Berichte darauf hingewiesen, daß die hohe Staatsregierung es in Zweifel gestellt hat, ob die in dem Gutachten er wähnten schädlichen Einflüsse auch reine Ausflüsse des Hüt tenrauches seien und nicht vielmehr von andern Ursachen herrühren könnten. Ich glaube, in dieser Beziehung würde die Vergleichung mit Grundstücken, die nicht von Hütten rauch betroffen werden, sehr leicht den Nachweis führen, ob man die Ursache davon dem Hüttenrauchc zuzuschreiben habe, da als vom Hüttenrauch verursachte Schäden die werden anzusehen sein, die in concentrirter Weise auf mehrern Grund stücken gleichmäßig Vorkommen. Wenn der Herr Staats minister erwähnte, es sei Jedem bekannt gewesen, der sich vort niedergelassen und angekauft habe, daß in den Hütten ein Gewerbe betrieben werde, wodurch Nachtheil für die nahegelegenen Grundstücke erwachsen könnte, so glaube ich, wäre das richtig, wenn die Art und Weise der Production und des chemischen Betriebes sich immer gleich bliebe. Es ist aber der Grund der Beschwerde der Petenten der, daß in neuerer Zeit die Produktionsweise und der technische Be trieb ein anderer geworden ist als früher und ein anderer, als den die Leute noch vor wenigen Jahren voraussehcn konnten; es hat sich also in dieser Beziehung der Status wesentlich verändert. Ob das Recht feststehe, darum, glaube ich, handelt es sich hier nicht. Es ist eben eine Frage der Billigkeit und ich hatte gewünscht, daß der Billigkeit etwas mehr Rechnung getragen worden wäre, vorzüglich da die Nachweise, die uns die Petenten geben, zeigen und da aus den Tabellen, die über die ausgeworfeuen Entschädigungen vorhanden sind, hervorgeht, daß die letztem ungenügende waren, und da zugleich der hohen Staatsregierung Anträge der frühern Ständeversammlungen zur Seite stehen. Schließ lich muß ich von meinem Standpunkte aus auch wünschen, daß es in dieser Frage nicht nüthig werde, eine Entscheidung auf dem Rechtswege zu erhalten. Es ist eine ganz andere Sache, nach meiner Ansicht wenigstens, ob man Privatleute auf den Rechtsweg verweist, oder einen Unterthan auf diesen Rechtsweg gegen die eigene Staatsregierung. Ich halte den Standpunkt fest, daß Staatsregiernng und Unterthanen ein Ganzes sind. Es gilt mir hier das Bild der Familie und nie mag ich dazu rathen, daß mau innerhalb einer solchen Bereinigung anrathet, eine solche Frage auf dem Proceßwege entscheiden zu lassen. Ich werde daher dem Anträge der Deputation beistimmen, insoweit er darauf ge richtet ist, der hohen Staatsregierung diese Petition zur Berücksichtigung zu empfehlen, indem ich hoffe, daß nach Dem, was heute hier gesprochen worden ist und nach ge-
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