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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 25. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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steinröstung, so daß die Beantwortung der Frage: ob man später die Nachthelle, welche aus der Röstung hervorgehen, vermindern oder beibehalten will, lediglich von dem Preise des Brennmaterials abhängt. Ich habe noch eine Be merkung, welche der Abg. Oehmichen machte, zu bespre chen, nämlich: daß die aus den Steinkohlen entweichende Schwefelsäure nachtheilig auf die Landwirthschaft wirken müsse, weil sich mit dem Mehrverbrauch durch Kohlen auch mehr durch schwefelige Säure bewirkter Schaden zeigte. Dieses ist aber nur in sehr geringem Maße der Fall, weil die hier in Frage kommenden Kohlen des Plauenfchen Grundes zwar Schwefel, aber auch das Bindemittel dafür, den Kalk und das sich beim Verbrennen entwickelnde Am moniak enthalten. Die sich mit entwickelnde freie schweflige Säure ist deshalb unbeträchtlicher, als man nach dem Schwcfelgehalt der Kohlen schließen sollte. Daß übrigens das schwefclsaure Ammoniak, welches bekanntlich für die Pflanzen ein vortreffliches Düngemittel ist, sobald es deren Wurzeln zugeführt wird, für einige in Blüthe stehende Bäume und Getrcidearten nachtheilig wirkt, ist richtig; dasselbe wirkt auch auf Nadelhölzer schädlich. Ich wollte dies nur erwähnen, um einer Befürchtung vorzubeugen, ein neuer Nachtheil entstehe, wenn ein vermehrter Ver brauch von Kohlen nicht zu vermeiden ist. Der Abg. v. König hat auch noch die Frage aufgeworfen, ob es nicht möglich sei, die nachtheiligen Wirkungen der Hüttenwerke da durch zu beseitigen, daß man sehr hohe Schornsteine baue. Darüber habe ich einige Erfahrungen im Auslände einge sammelt. Man hat in England Schornsteine bis zu einer Höhe von 400 Fuß gebaut und da gefunden, daß, wenn auch die nachtheiligen Substanzen in einer großem Höhe verdünnt werden und ihre schädliche Wirkung in der Nähe sich nicht sehr bemerklich, mache, sie dagegen auf eine größere Entfernung hinauswirken, so daß die Fabrikanten gezwun gen worden sind, sich in größerer Entfernung in unfrucht baren Ländereien anzusiedeln. Es kommt hier lediglich auf die-Quantitäten der schädlichen Dämpfe an, welche in die Luft austreten, wenn ein hoher Schornstein nützen soll. Bei hunderttausenden von Centnern hilft der höchste Schornstein nichts. Auf eine weitere Frage, ob es über haupt möglich fei, die nachtheiligen Folgen der Hüttenwerke wenigstens auf ihr früheres Maß zurückzuführen, glaube ich bereits geantwortet zu haben; es ist nicht nur möglich, sondern wahrscheinlich. Referent vr. Loth: Ich, bin dem letzten geehrten Sprecher in hohem Grade dankbar, daß er durch die tief eingehende technische Erläuterung des Gegenstandes die Ansichten des Berichts unterstützt und erweitert hat, und daß er mehrere Fragen, welche rpr Laufe der Debatte auf- gctaucht sind, wie mir scheint zugleich genügend beantwor tet hat. Eben so dankbar bm ich den Abgg. v. König und v. Erregern für die Beleuchtung der rechtlichen Seite des Gegenstandes und zwar um so dankbarer als sie in dieser Beziehung mit dem Berichte übereinstimmen. Zwei der geehrten Redner, die Abgg. v. Welck und Oemichen, haben sich mit dem größten Interesse für die bei diesem Gegenstände stark betheiligtc Landwirthschaft ausgesprochen. Ich glaube, daß dasselbe Interesse für die Landwirthschaft die Deputation und den Berichterstatter bei Nicderschrei- bung des Berichtes geleitet hat, nur mit dem Unterschiede von unsrer Seite, daß wir zugleich billige Rücksicht auf den Betrieb der Hüttenwerke genommen haben. Ich will nicht sagen, daß diese geehrten Sprecher keine Rücksicht dar auf genommen hätten, sie betonten nur die Rücksicht auf die Landwirthschaft kräftiger als wir es thun zu müssen glaubten. Ich wende mich nun zunächst zu den von dem Abg. Oehmichen gestellten Anträge. Er wünscht zuerst, daß die Worte aus dem Anträge der Deputation genom men werden möchten, welche das erste Petitum der Grunde stücksbesitzcr zu Conradsdorf als erledigt bezeichnet. Nach meiner Ansicht besteht das ganze Petitum der Conradsdor- fer Petition aus zwei Theilen, es bittet in dem ersten und zweiten Punkte um indirekte, in dem dritten und vierten Punkte um direkte Abhilfe ihrer Beschwerden. Wenn beide erste Punkte sich auf eine qualitative Abhilfe bezögen, das heißt darauf, daß die jetzige Betriebsweise der Hüttenwerke eine andere würde als früher und in beiden die Herstellung des frühem Betriebes beantragt wäre, so würden die bei den Punkte 1 und 2 zusammcnfallcn. Die Berichter stattung konnte aber die ersten beiden Punkte nicht an ders auffassen als so, daß der erste Punkt sich auf die Ver minderung des Betriebs, auf das Quantum, der «zweite Theil aber sich auf die Betriebsweise bezöge. Da nun in dieser Hinsicht der Betrieb der Halsbrückner Hütten aufdas frühere Quantum zurückgebracht worden ist, wie die Pe tenten wünschen, so glaubte die Berichterstattung annehmeu zu müssen, daß dem crstern Petitum wegen der Halsbrück ner Hütten ein Genüge geschehen wäre, indem dieses nm auf das Quantum des Betriebs sich bezieht. Sollte der geehrte Abg. Oehmichen hiermit nicht einverstanden sein, so will ich mit ihm nicht darüber streiten, daß das erste Peti tum ein unter dieselbe Beurtheklung fallendes ist als das zweite. Versteht nämlich der geehrte Abgeordnete unter Einstellung des gegenwärtigen Betriebes die Betriebsweise, nicht die Betriebsmcnge, so wird das erste Petitum nur so zu beurtheilen sein wie das zweite. Die Berichterstattung wird aber dann nichts Anderes thun können, als dies zur Befürwortung nicht geeignet zu bezeichnen. Es kann de» Petenten einerlei sein, ob es als ein zur Befürwortung un geeignetes Petitum oder als erledigt bezeichnet wird, im Effect ist es gleich. Ich glaube auch der geehrte Abgeord nete kann von diesem Lheile seines Antrags zurücktreten,, ohne der Sache, welche er vertheidigt, ins Licht zu treten, denn von der Deputation ist nirgends in dem ganzen Be richte die Ansicht ausgesprochen, der von der Staatsregie- rung ausgesprochenen Behauptung, daß wegen der Schä-
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