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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 25. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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üir Herr Schaden wie früher verübten, so würde die Regierung auch diese Frage einer erneuerten Prüfung unterziehen, aber vorerst ist jedenfalls abzuwarten, ob sich nicht ihre bis herige Ansicht bestätigt. Noch will ich mit wenigen Worten einige andere Be merkungen zu berühren mir erlauben. Zunächst kann ich nicht zugebcn, was der geehrte Abg. v. Welck behauptete, daß die Negierung selbst die früher gegebene Entschädigung als vollkommen ungenügend bezeichnet habe. Es beruht jene Behauptung wohl auf der Stelle des vorliegenden Berichts, wo das Gutachten des Amtshauptmanns referirt wird, das so lautet: „der Amtshauptmann habe die Be hauptung, daß die ausgeworfenen Bergütungssummen mehr oder weniger weit hinter dem wahren Betrage der erlitte nen Verluste zurückgeblieben seien, bestätigt," also eine nicht völlig genügende, das kann die Regierung zugeben, aber nicht „eine völlig ungenügende" Entschädigung. Dann ist noch aufmerksam gemacht worden auf den früher« Steuer erlaß; in Bezug auf diese Bemerkung habe ich zu erwäh nen, daß von den sämmtlichen Perenren nur die beiden Gemeinden Rothenfurth und Tuttendorf den Steuererlaß und zwar nicht auf Grund einer rechtlichen Anerkennung der Entschädigungsansprüche, sondern nur aus ähnlichen Billigkeitsgründen, wie sie auch seht maßgebend gewesen sind, durch specielle ältere Rescripte bewilligt erhalten ha ben. Es kann also die rechtliche Consequenz, die aus die sem Steuerlast gezogen wird, kaum so weit reichen, als es beabsichtigt wird. Endlich habe ich drittens noch um die Erlaubniß zu bitten, zu der Besprechung darüber, ob es geeignet sei, daß der Staat die Unterthanen mit sich selbst in Rechtsstreit gerathen lasse, zu bemerken, daß in dem vor liegenden Falle sich der Staatssiscus in einer ganz eigen- chümlichen Lage in sofern befindet, als für die Entschädig ungssumme, die der Staatssiscus an die Petenten zahlt, nicht der allgemeine Staatssäckel, sondern die Hüttenkasse rinzustehen hat. Die Hüttenkasse aber ist responsabel gegen die Inhaber des Bergbaues. Die fiskalischen Hütten sind dazu da, die Erze von den Silbergruden aufzukaufen und zu verarbeiten, sie betrachten sich gewissermaßen als Ver mittler der Erz producirenden Gruben und haben im In teresse des Bergbaues eine Art von moralischer Verpflicht ung den Gruben gegenüber dergestalt, daß sie fortwährend den Erzlicferanten das möglichst Höchste bezahlen zu kön nen bemüht sind. Jede Ausgabe der Hüttenkasse wirkt also in sofern auch nachtheilig auf die Gruben zurück und diese eigenthümliche Stellung der siscalischen Hüttenkaffe wird es rechtfertigen, daß man sich auch den Processen mit Privatleuten nicht entziehe. Abg. Köhler: Herr Präsident, ich trage auf Schluß der Debatte an. Präsident vr. Haase? Es ist auf Schluß der Debatte H. K. (2° Abonnement-) angetragen worden, wird dieser Antrag unterstützt? — Geschieht zahlreich. Wünscht Jemand dagegen zu sprechen? Abg. Brann: Ich habe mich gegen den Schluß der Debatte zu erklären, indem ich noch einige Thatsachen in Bezug auf die Rede des Abg. Seiler zu berichtigen habe. Abg. Oehmichen auf Choren: Auch ich möchte noch Einiges darauf entgegnen, was Abg. Seiler gesagt hat. Präsident vr. Haase: Wünscht noch Jemand in dieser Beziehung das Wort? Abg. Seiler: Auch ich muß mich dagegen erklären, weil zwei Herren Abgeordnete mir noch Einiges zu ent gegnen haben. Präsident vr. Haase: Wenn Niemand weiter in Bezug auf die vorliegende Frage das Wort begehrt, so frage ich, od die Kammer dem Antrag des Abg. Kohler Statt geben und die Debatte schließen wolle. — Der Schluß der De batte wird mit großer Stimmenmehrheit beschlossen. Ich weiß nicht, ob der Herr Referent noch Etwas Hin zuzufügen har? Referent Abg. vr. Loth: Bei der ausgcsprochnen Er müdung der Kammer verzichte ich darauf. Präsident vr. Haase: Es würde nach Z. 67 der Land tagsordnung einzelnen Abgeordneten nur noch freistehen, Thatsachen zu berichtigen; wünscht Abg. Oehmichen eine Thatsache zu berichtigen ? Abg. Oehmichen auf Choren: Ich hatte um das Wort gebeten, um mich gegen eine persönliche Beleidigung des Abg. Seiler zu erklären. Präsident vr. Haase: Nach meiner Ansicht enthält das Angeführte keine Berichtigung einer Thatsache. Wenn Niemand weiter eine Thatsache zu berichtigen hat, so würde ich zur Abstimmung übergehen. Abg. Braun: Ich hatte bereits vorher, ehe der Schluß der Debatte beliebt wurde, ums Wort gebeten, und habe mich nun, da derselbe ausgesprochen, nur zu den be richtigenden Thatsachen gegen den Abg. Seiler zu wenden. Derselbe behauptete gn seiner Rede, daß es eine reine Un möglichkeit sei, bei einer Fütterung von täglich 27 Pfund Heuwerth pro Melkkuh 2,600 Kannen Milch zu erzielen! Ich erkläre ihm: daß, weil Erfahr ung, dies nicht nur eine Möglichkeit, sondern eine That sache ist. Ich erkläre ihm ferner, daß mir der Gemeinde vorstand Liebscher in Conradsdorf, als glaubwürdiger und bestrebsamer Landwirth bekannt ist, derselbe allerdings unter den ihn treffenden Hüttenrauchs-Calamitaten von einex Fütterung von 32 Pfund Heuwerth nur circa 1,500 Kannen Milch pro Jahr erzielen mag. Es liegt dies ja eben in diesen, wenn auch reichlichen, doch aber ungesunden Fütterungsmitteln. Sein Viehstand ist zwar, da er zukauft, 9Z
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