Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 26. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Dem weiter oben angeführten Nettobudgetsatze der Schlachtsteuer von 266,757 Thaler liegt, nach dem ordent lichen Budget auf die Finanzperiode 1858/60 (Landt.-Acten, l. Abth., S. 160, 161), ein Bruttoertrag von 312,600 Tha- ler zu Grunde und es sind darunter begriffen; zur Bank 142,700 Kälber ä 6 Ngr. — Pf. 28,540 Thlr. 67,100 Schöpfe ü 6 - — - 13,420 - Hausschlachten 15,600 Kälber ä 4 Ngr. 2 Pf. 2,184 Thlr. 17,700 Schöpse L 3 - — - 1,770 - 8a. 45,S14 Thlr., die ausfallen würden', falls die beabsichtigte Steuerbefrei ung für das kleine Vieh eintreten solle. Als Ersatz dafür wird vorgeschlagen', zu erheben von: Bankschlachten. 6,464 Ochsen über 400 Pfd. in Dresden, Leipzig und Chemnitz anstatt ü .... 4 Thlr. 6Ng 4,200 dergleichen in den übrigen Städten und auf dem platten Lande, anstatt ä . . . 3 - 18 - ZOO dergleichen unter 400 Pfd. anstatt L . 2 - 12 - 52,750 Kühe, Samenrinder und Jungvieh von 200 Pfd. und darüber anstatt ä . . 1 - 24 - 2,000 dergleichen unter 200 Pfd. anstatt ä — - 27 - 61,900 Schweine anstatt ä — - 24 - Hausschlachten. 490 Ochsen anstatt ä 2 - 12 - 10.600 Kühe, Samenrinder und Jungvieh anstatt ü — - 27 - 165.600 Schweine anstatt ä — - 9 - Hierzu Differenz in der Veranschlagung der Uebergangssteuer Differenz: .. zu 6 Thlr. — Ngr. 1 Lhlr. 24 Ngr. 11,635 Lhlr. 6 Ngr- - 4 - 15 - — - 27 - 3,780 - — - - z ----- 18 - 180 - — - -2- — - — - 6- 10,550 — - - 1 - - Z - 200 -—- - 1 - — . - — - 6 - 12,380 - — - - Z - — - — - 18 - 294 - — - . 1 ----- - 3 - 1,060 - — - - — - 12 - — - 3 - 16,560 - - - Sa. 56,639 Thlr. 6 Ngr. oiroa 1,580 - 12 - 8a. 58,219Thlr. 18 Ngr. ab obige 45,914 - — - bleiben Brutto 12,305 Thlr. 18 Ngr- die sich mehr Herausstellen würden, nicht gegen die Budget aufstellung für 1858/60, wohl aber gegen das Resultat, welches sich ergeben würde, wenn man von den Sätzen des Tarifs von 1852 gerade K in Abzug bringt. Die Re gierung hatte dieses Ergebniß, wie weiter oben bereits an gedeutet, ungefähr erzielen wollen, indem sie den Kammern einen etwas veränderten Tarif vvrzulegen beabsichtigte, auf welchem namentlich der Satz für Schweine beim Haus schlachten mit dem Zuschlag der Z fortbestehen sollte. Die Deputation hat nun in ihren Berathungen mit dem Herrn Regierungscommissar zunächst darauf angetra gen, daß von den beabsichtigten neuen Tarifsätzen eine weitere Ermäßigung insoweit stattfinde, als erforderlich sein würde, um die oben berechnete Erhöhung zu beseitigen. Allein es ist der Deputation nicht gelungen, hierzu eine zustimmende Erklärung zu erlangen. Der Herr Regierungscommissar berief sich darauf, daß, abgesehen davon, daß die neuen Tarifsätze in der That als sehr mäßige und angemessene zu bezeichnen wären, es auch bedenklich fallen müsse, Steuersätze einzuführen, welche vor aussichtlich den Gesammtertrag der ordentlichen Schlacht steuer noch niedriger Herausstellen würden, als er, unter Weglassung des Zuschlagspostulats, in dem Budget veran schlagt sei. Nachdem die Regierung ihre Bereitwilligkeit, den ständischen Wünschen rücksichtlich des Erlasses der außerordentlichen Steuern entgegenzukommen, in der Weise, wie geschehen, bewiesen habe, müsse sie allerdings wünschen, daß man nicht noch weiter gehen wolle, da sich nicht über setzen lasse, wie unter dem Eindrücke einer theilweise einge- tretenen fühlbaren Verkehrsstockung, je nach deren Dauer, weiterhin die Finanzergebnisse des Staates sich gestalten würden. Die Deputation vereinigte sich hierauf — und da in Wirklichkeit es sich um ein Object von verhältnißmäßig geringem Belang handelt — dahin ihren Widerspruch auf zugeben und hatte nur noch zu prüfen, ob die Erhöhungen, welche — in der Hauptsache als Ersatz für die Steuerbe freiung des kleinen Viehes — durch den dem allerhöchsten Decret beigegebenen Tarif eingeführt werden sollen, an sich und unter sich zu rechtfertigen sein würden. Verhältnißmäßig am Ansehnlichsten erscheinen dieselben bei den Banksätzen für Ochsen und jedenfalls würde die Deputation, wäre es ihr überhaupt gelungen, eine weitere Herabsetzung zu erlangen, gewünscht haben, sie auf diese Sätze zu erstrecken. Bei dem Satz für Dresden, Leipzig und Chemnitz beträgt die Ermäßigung gegen zeither nur 1 Thlr. pr. Stück, während sie nach K des seitherigen Satzes 2 Thlr. 24 Ngr. betragen würde; bei dem Satz für die größer» Viehstücke dieser Art in den andern Orten wird die Ermäßigung lij Lhlr. sein, während sie nach K 2 Thlr. 12 Ngr. betragen müßte. Der königliche Commiffar motivirte diese nicht unan sehnlichen Abweichungen damit, daß, ungeachtet derselben die Steuer für Ochsenfleisch noch sehr mäßig bleibe, und und daß ferner zeither schon infolge des Umstandes, daß in den größer» Städten des Landes weit mehr stärkere Schlachtstücke zur Bank kämen, die Steuer dort nicht ganz verhältnißmäßig gewesen sei, namentlich auch in Betracht des Umstandes, daß gerade diese stärker» Stücken ein besse res und deshalb wohl etwas höher zu besteuerndes Fleisch lieferten. Es sei ferner in Betracht zu ziehen, daß durch die Steuerbefreiung des kleinen Viehes der Fleischconsumtion in den großem Städten manche Erleichterung zugehe. So sei ermittelt, daß z. B. im vorigen Jahre 7 Fleischer in
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder