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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 5. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857-12-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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SS gendes Bebürfniß in einer oder der andern Beziehung vor liegen, wenn wir in den gegenwärtigen Verhältnissen, wo der Erlaß eines bürgerlichen Gesetzbuches und einer neuen bürgerlichen Proceßordnung in Aussicht sieht, einen einzel nen Punkt aus der Gesetzgebung herausnehmen und durch ein specielles Gesetz reguliren wollten. Ein solcher Antrag erscheint schon, wie mir däucht, aus formellen Gründen durchaus nicht gerechtfertigt. Wenn aber die geehrte De putation im Berichte selbst materiell auf die Sache tiefer skilgegangen ist, so will ich mir nur eine einzige Bemer kung gestatten aus dem Grunde, damit man nicht vielleicht für irgend eine Zukunft sich gewissermaßen schon die Hände zu binden scheine. Ich gebe nämlich sehr gern zu, daß die Frage wegen der unbedingten Vorzugsrechte des Lied lohns eine solche ist, wo das bestehende Recht auf den ersten Anblick sehr viel für sich hat; muß aber auf der andern Seite auch Das bestätigen und zwar aus eigener Erfahrung im Geschäftsleben, was in der Petition erwähnt worden ist, daß nämlich mit diesem Vorzugsrechte in vielen Fällen ein grober Mißbrauch getrieben worden ist. Nun weiß ich recht wohl, daß einzelne Mißbräuche den Gebrauch noch nicht verwerflich machen können, aber es folgt hieraus we nigstens soviel, daß die Frage bei der künftigen Gesetzge bung aus diesem Gesichtspunkte noch einer sehr reiflichen Erwägung bedürfen wird. Im Berichte ist hinsichtlich des Mißbrauches ein Punkt herausgehoben worden, den derselbe mit Recht als weniger erheblich bezeichnet. Denn ich gebe gern zu, daß der Fall sehr selten eintreten wird, wo sich Dienstboten nach beendigtem Dienstverhältnisse, blos zum Vortheile ihrer früher» Herrschaft, zu einer Lüge hergeben. Allein ein andrer Fall der Simulation, wo der Vortheil des Liquidanten mit dem des Gemeinschuldners zusammen fällt, kommt öfter vor und bietet bei der Beurtheilung mehr Schwierigkeit dar. EH betrifft das das Verhältniß der Haus kinder nach ausgebrochenem Concurse, die dann oft als Knechte und Mägde, namentlich als sogenannte Weber mägde gelten wollen. Nicht selten haben nämlich erwach sene Söhne und, Wächter lange Zeit im älterlichen Hause gegen Kost gearbeitet, es ist aber nicht daran gedacht wor den, daß sie als eigentliche Dienstboten anzusehen sind. Wenn nun der Concurs ausbricht, so wird eine Rechnung hinsichtlich der letzten drei Jahre gemacht, und es sind Fälle vorgekommen, wo die Concursmasse nicht ausreichte, das Liedlohn zu bezahlen. Allerdings entsteht dann die Frage, ob das Liedlohn wirklich verdient worden sei, diese Frage hat aber dann und wann zu großen Zweifeln Anlaß gege ben, und dieses Verhältniß dürfte daher doch noch einer gründlichen Erwägung bedürfen. Dabei wird namentlich ein Punkt, der in der bisherigen Gesetzgebung Geltung hat, anderweit in Erwägung zu ziehen sein, ob nämlich nach den neuerdings eingetretenen Verhältnissen die Dauer von drei Jahren hinsichtlich der Rückstände nicht zu lang sei. Sie hat in der früher» Gesetzgebung ihren Ursprung jedenfalls zugleich einem Umstande verdankt, der auch von der geehrten Deputation im Berichte erwähnt worden ist, daß nämlich der nicht gebrauchte Lohn sehr oft von den Dienstleuten der Dienstherrschaft zur Aufbewahrung über lassen ward, die so gewissermaßen eine Sparbank für ihre Leute bildete. Dieses Verhältniß ist jetzt ein ganz andres geworden; ordentliche Dienstboten legen jetzt ihre Erspar nisse in den nächsten Sparkassen nieder. Wenn also in einzelnen Fällen über Jahresfrist hinaus das Dienstlohn in Rückstand gelassen worden ist, so ist in der Regel ein ano males Verhältniß im Spiele, was eigentlich gegen das Vor zugsrecht spricht. Ich glaube daher, daß die künftige Ge setzgebung ins Auge zu fassen haben wird, ob nicht drei Jahre ein zu langer Zeitraum sind. Ich habe mir diese Bemerkung blos gestattet, um mir nicht hinsichtlich des künftigen Urtheils über das Materielle des Verhältnisses ge wissermaßen die Hände zu binden. Uebrkgens bin ich mit dem Anträge der geehrten Deputation ganz einverstanden. Abg. Falcke: Der Petent ist mein Freund und hat mir nach Einsendung der heute beurtheilten Eingabe einige Mittheilungen darüber gemacht. Ich habe ihm sofort den Vorwurf zurückgegeben, daß er sich bei der Kammer nicht deutlich genug ausgesprochen habe, und muß allerdings be stätigen , daß der. geehrte Abg. v. Criegern den Petenten richtiger verstanden, als die geehrte Deputation die Eingabe beurtheilt hat. Der Mißbrauch, der mit den Liedlöhnen getrieben wird, ist in einigen Theilen des Landes ein so bedeutender, daß ich mich heute wahrhaft freue, von erfah renen Sachwaltern, die in der vierten Deputation eine Stimme haben, zu erfahren, daß er in andern Theilen des Landes nicht so betrübend vorwaltet. Der Petent hat mir die Versicherung gegeben, daß die Justizämter Glauchau, Waldenburg und Lichtenstein nicht wenige, sondern außer ordentlich viele Beispiele herbeiführen könnten, daß weniger gewissenhafte Glieder.des Sachwalterstandes kleine Grundbe sitzer, die Capitale auf ihre Grundstücke schuldeten, gewisser maßen veranlaßt hatten, den Concurs einzugeben, wenn sie erwachsene Kinder hatten, indem sie gesagt haben: Berech net das Liedlohn dafür, ihr werdet die Schuld durch Con curs dann los, und behaltet dann vielleicht selbst noch Etwas für euch übrig! Es sind mir eine Anzahl von Fällen mit- getheilt worden, und es hat sich jetzt in vielen, den von mir genannten Justizämtern unterworfenen Orten der Ge brauch gebildet, daß, wenn kleine Capitalisten auf Grund stücke gewisse Capitalien ausgeliehen haben, sie diese Capi talien kündigen, so wie die Kinder des Schuldners heran wachsen, aus Furcht vor dem Mißbrauche der Liedlöhne. Erst vor acht Tagen ist mir ein derartiger Kündigungsfall bekannt geworden. Ich selbst bin glücklicherweise noch ver schont geblieben von Verlusten, aber einige Freunde von mir haben sie ganz entschieden gehabt und sich vorgenom-
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