Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 26. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Bewerb treibenden werden die Einzelveesteuerung verziehen, die größern aber, welche mit einem stärker» Capital ar beiten, die Fixation, bei der sie allerdings mehr ihren Vor- theil finden werden. Es würden aber, wenn wir eine verschiedene Besteuerungsweise neben einander haben sollten, Vielerlei Uebelstände eintreten, die nur zum Nachtheile der Steuerkasse gereichen würden. Es laßt sich z. B der Fall denken, daß ein Fleischer, der sixirt ist, mit einem nicht- fixirten Fleischer in Verbindung tritt, daß der nichtsixirte seine Schlachtstücke bei dem andern schlachten laßt, und auf diese Weise die Steuer hinterzieht. Dem Allen zufolge hat die Regierung Anstand nehmen zu müssen geglaubt, diese Angelegenheit weiter zu verfolgen, und sie tragt daher auch Bedenken, dieses Institut zur Annahme und Einfüh rung zu empfehlen. Abg. Hoffmann: Obschon Das, was ich mir zu sagen rrlauben will, schon vom Abg. Seiler berührt worden ist, so ist doch der Gegenstand, um welchen es sich handelt wichtig genug, um daß es sich rechtfertigen wird wenn sich Mehrere darüber aussprechen und dabei nach verschiedenen Seiten in Betracht ziehen, welche große Verbesserung durch die Fixation herbeigeführt werden könnte. Ich bedaure deshalb, daß unsre geehrte zweite Deputation, der ich übrigens alle die Anerkennung zolle, die ihr für ihre viel fachen mühevollen Arbeiten gebührt, sich nicht zu einem desfallsigen Anträge an die Kammer hat vereinigen können. Das heute zur Berathung vorliegende Gesetz, worüber sich der Bericht verbreitet, stellt fest, daß die bisher nothwendig gewesenen Zuschläge bei der Schlachtsteuer als solche, sowie die Schlachtsteuer für das kleine Vieh wegfallen sollen. Da dies eine Folge unsrer glücklichen Finanzverhältnisse ist, so muß uns dies gewiß mit Freude erfüllen und wird auch von allen Betheiligten so ausgenommen werden. Einen eben so hohen Werth hat dies aber gewiß noch deshalb, weil damit auch alle mit der nothwendig gewesenen Con- Äole verbundenen Belästigungen wegfallen. Die dem Berichte bekgegebene Labelle über die Contraventionspro- resse giebt ein betrübendes Zeugniß, welchen nachtheiligen Einfluß die Schlachtsteuer auf das kleine Schlachtvieh, seitdem diese eingeführt worden ist, ausgeübt hat, so daß sich selbst die Deputation zu dem Ausdrucke bewogen gc- gefunden hat, daß im Interesse der öffentlichen Moral die Beseitigung dieses Uebelstandes ein wahres Bedürfniß sei. Ebenso im Interesse der öffentlichen Moral liegt es auch, Laß das für die noch fortbestehende Schlachtsteuer angewen- dere System aufgegeben werde. Wenn alle Gewerbtrei- beneeu im Lande die Freiheir genießen, die sie in ihrem Gewcrbbettiebe zu beanspruchen haben, so ist dies bei Denen, welche das Schlachten gewerbmäßig betreiben, nicht der Fall. Sie sind in ihrem Gewerbbetriebe so eingeengt und wenn sie auch noch so ehrlich sind, allen mit der Con trols verbundenen Belästigungen unterworfen und können bei ven kleinsten Abweichungen von den gegebenen Vor schriften wenigstens in Ordnungsstrafe verfallen. In größern Städten mag das vielleicht weniger fühlbar werden, weil der Absatz regelmäßiger und viel größer ist, weshalb auch das Schlachten viel regelmäßiger betrieben werden kann, als in kleinen Städten, auch wird wohl ein kleiner Verlust nicht so beachtet und gefühlt. In kleinern Städten aber, wo der Ersatz der Vorräthe genau nach dem oft sehr zufälligen Absätze bemessen werden muß und oft erst durch zufällige Umstände nach Schluß der festgesetzten Expedi tionsstunden unerwartet eintritt und vor Eröffnung der Expeditionsstunden des folgenden Kages beschafft werden soll, liegt die Versuchung zur Hinterziehung gewiß sehr nahe. Wenn ich nun auch dabei der Aussicht auf Gewinn nicht allen Einfluß absprechen will, so kann man aber doch annehmen, daß dem jetzt bestehenden Steuersystem ein großer Theil der Schuld zuzuschreiben ist. Es wäre daher wohl zu wünschen, daß die Fixation eingeführt würde, um die großen Belästigungen zu beseitigen, die mit dem jetzigen System verbunden sind. Man könnte vielleicht einwenden, daß bei der Branntwein- und Biersteuer dasselbe System stattsindet, und daß sich Diejenigen, die diese Gewerbe be treiben, auch hineinzufügen hätten, allein ich unterscheide diese Gewerbe der Branntweinbrennerei und Bierbrauerei sehr wesentlich, indem sie in ihrer Mehrheit nicht als selbst ständige Gewerbe, sondern nur als Nebengewerbe betrieben werden. Auch ist bei der Branntwein- und Biersteuer, — doch muß ich bemerken, daß vielleicht schon ein Theil von Dem, was ich sage, im Voraus von dem Herrn Regierungs- commissar beantwortet worden ist, worauf ich aber nicht ein gehen kann, weil ich verschiedener nachtheiliger Einwirkung wegen es im Zusammenhangs nicht habe verstehen können,— ich wollte also sagen, daß bei der Branntwein- und Bier steuer die Regierung durch Verträge mit den angrenzenden Vereinsstaaten gebunden ist, denen sie sich nicht entziehen kann. Allein bei der Schlachtfteuer ist dies nicht der Fall denn es besteht ja im Königreich Preußen selbst, unserm nächsten Nachbarstaate, ein anderes System, wodurch nach dem Urtheile Sachverständiger der Umstand herbeigeführt wird, daß in den Grenzorten das Fleisch gewöhnlich etwas billiger ist, als bei uns in Sachsen, indem die Fleischer dort durch lebhaftem und größern Umsatz die Steuer auf die einzelnen Stücke Schlachtvieh zu ermäßigen suchen. Dies wirkt auch auf unser Land sehr nachtheilig zurück Die Diskretion verbietet mir naher darauf einzugehen und alle Nachtheile zu schildern, die es mit sich führt. Ich muß aber hinzufügen, daß vielleicht die Staatsregierung dem kleinern praktischen Gewerbsbetrieb zu entfernt steht, um Alles so zu durchschauen, wie es die allen Ständen an gehörenden Kammermitglieder vermögen, und weshalb ich mich für verpflichtet hielt, mich in diesem Sinne auszusprechen .. Ein Antrag, den ich mir zu stellen vorgenommen hatte, ist
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder