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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 26. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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steuer, sondern eine Productionssteucr; denn die Falle, wo der Landwirth durch den Fleischer gedrückt wird, und wo das Wort „Steuer" den Ausschlag zu seinem Rachtheil giebt, werden die häufiger» sein, und ich kann mich daher, nach meinen Erfahrungen hierüber mit dem Abg. Oehnüchen nichr einverstanden erklären. Abg. Reiche-Eisenstuck: Ich werde die Kammer nichr mit einer langen Rede belästigen. Der Gegenstand ist mir überhaupt zu unliebsam, ich wünschte, es gäbe gar keine Fleifchsteuer, denn ein Volk, was so entkräftet ist, daß es nicht einmal seine Necrutcn mehr schaffen kann, das be darf Fleisch, um sich zu kräftigen, von Cichorienwurzel und Kartoffelsuppe geschieht das nicht. Es ist ihm also der Fleischgenuß nicht zu vercheuern. Was aber die Fixations frage anlangt,, die so viele Befürwortung gefunden hat, so äußere ich mich ganz praktisch dahin, daß, wenn ein Flei scher in den großen Städten 100 Stück geschlachtet hat und also von dem 101 an steuerfrei ist — wie soll dann ein Fleischer in der Provinz concurriren bei den leichten Transportmitteln und den Vortheilen, die die großen Städte dem Fleischer bieten? Es kann durch die Fixation dahin kommen, daß nur zwei bis drei große Fleischbänke im ganzen Lande bestehen, nämlich in den größern Städ ten, die die Consumenten in der Provinz hauptsächlich mit Fleisch versorgen können, so daß nicht allein eine Herrschaft des Capitals eintritt, sondern eine Tyrannei des Capitals eintreten möchte. Ich bin daher der Meinung, daß auch die Consumenten darunter leiden könnten, wenn einmal der Zugang aus den großen Städten auf das Land auf hören möchte. Ich kenne noch die Nachtheile der frü her» Fixation bei der Generalaccise. In jener Periode war es die größte Landesbeschwerdc, daß die Fixation die großen Gewerbtreibenden wie die kleinen unterdrückte. So war es auch früher mit der Fleischsteuer, wo sie ver pachtet wurde und ich kann in dieser Beziehung aus Er fahrung sprechen. Ich bin der Meinung, man sagt zum Fleischer wie zu jedem andern Contribunenten, gieb dem Kaiser, was des Kaisers ist, nicht mehr und nicht weniger. Abg- vr. Hertel: Ich glaube, der geehrte Abg. v. Nostitz-Drzewiecki stellt sich die Fixation in ihrer Ausführung leichter vor, als sie wirklich ist. Er ist sich wohl nicht ganz klar über die bestehende Gesetzgebung in Betreff der Fixation. Es ist mir nur ein Fall bekannt, wo ein ähnliches Ver- hältniß existirt, das ist die Bestimmung der Gesetze über die Ausmittelung der Gewerbe- und Personalsteuer der Kaufleute in den Städten Dresden, Leipzig und in den Mittelstädten. Hinsichtlich der Städte Dresden und Leipzig und der Mittelstädte hat das Gesetz bestimmte Summen angegeben, welche auf jedes Handelsgeschäft gerechnet werden sollen. Hier in Dresden beträgt diese Summe für jedes Geschäft 16 Thaler jährlich und die Gesammt- summe, die daraus herauskommt, daß man sammtliche Han delsgeschäfte mit 16 Thalern in Ansatz bringt, bildet die Steuerquote, welche die Kaufmannschaft Dresdens aufzu bringen und unter sich zu rcpartiren hat. Wollte man ein ähnliches Verfahren in Bezug auf die Fleischer ein schlagen, so würde bezüglich der Einschätzung jedes Ein zelnen immer nur dessen Geschäftsbetrieb in den Vorjahren zum Maßstabe dienen können. Alles, was ich vorhin hier gegen einzuwcnden hatte, spricht aber gegen eine solche Feststellung der Schlachtsteuer. Andere Gewerbtreibende, auf die sich der geehrte Abg. v. Nostitz bezog, wie z. B. die Gastwirthe, sind in keiner Hinsicht sixirt, sie schätzen sich auch nicht selbst ab. Er meint vielleicht das Verfahren, welches bei der Einschätzung der Gewerbtreibenden Seiten der Abschätzungscommissionen insofern beobachtet wird, als Gewerbsgenoffen zu Abgabe ihrer Gutachten zugezogen werden, aber von einem Fixum ist dabei nicht die Rede. Ich wende mich nun noch zu einigen Bemerkungen des geehrten Abg. Seiler. Er entgegnete in Bezug auf Das, was ich gesagt habe, eine Grundlage, um den Geschäfts betrieb der Fleischer zu bemessen, sei schon hinreichend in den bisher von ihnen entrichteten Steuerbeträgen angegeben, bei deren Festhaltung würden die Fleischer nichts verlieren. Denn nach einer Berechnung, ich weiß nicht, auf welcher Grundlage sie beruht, sei bisher nur allein bei der Steuer für das kleine Vieh eine Summe, die er sehr hoch veran- schlägt, der Staatskasse verloren gegangen. Ich lasse die Richtigkeit dieser Berechnung dahingestellt, aber die An wendung, die er davon macht, möchte ich bestreiten. Ist es wahr, daß die von ihm genannte, oder auch eine geringere Summe nicht versteuert, daß sie der Staatskasse entzogen werde, so beruht dies auf Hinterziehungen; diesen Hin terziehungen zu begegnen, muß das Bestreben sein, auch wenn Fixation stattsindct. Das Verhältniß bleibt sich hierbei ganz gleich. Denn sowie es unrecht ist, wenn jetzt bei der Versteurung im Einzelnen durch Hinterziehung der Staatskasse ein Theil der Steuer entgeht, so ist es un recht, wenn bei der Fixation die Staatskasse dadurch beein trächtigt wird, daß das Fixum Seiten der Behörde aus Mangel an Kenntniß zu niedrig veranschlagt wird; der Gewinn bleibt in beiden Fällen für die betreffenden Ge werbtreibenden ein unlauter. In Bezug auf die Fleisch taxe wurde von dem geehrten Abgeordneten noch erwidert, man möge nur z. B. in Dresden die Sache versuchen, man werde sich von dem guten Erfolge der Aufhebung der Fleischtaxe überzeugen. Wie in manchen andern polizeilichen Angelegenheiten, ist es auch hier sehr leicht, solche Vor schläge zu machen, wenn man für die Folgen davon nicht verantwortlich ist. In Leipzig ist der Versuch gemacht worden, die dortigen Erfahrungen sind aber nicht der Art, daß man in Dresden sich hat veranlaßt finden können, ein Gleiches zu thun. Abg. Heyn: Die geehrte Deputation hat auf Seite 130 des Berichts bei den Rindern allenthalben zwei ver-
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