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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 26. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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Präsident vr. Haase: Ich muß den Antrag so nehmen, wie er mir übergeben worden ist. Der Abg. Seiler hatte einen Antrag übergeben, welcher so lautete: „Die königliche Finanzverwaltung möge künftighin Fixation der Fleischer in Bezug auf die Schlachtsteuer als Grundprincip annehmen." Dieser Antrag ist unterstützt und jetzt Eigenthum der Kammer geworden. Der Abg. Seiler will denselben nun zurücknehmen, ist die Kammer damit einverstanden, daß die ser Antrag zurück gezogen wird? — Einverstanden. An dessen Stelle hat nun der Abg. Seiler einen an dern Antrag eingebracht, welcher so lautet: „Die Staatsregierung wolle weitere Erörterungen über Zulässigkeit der Fixation der Schlachtsteucr anstellen und das Resultat womöglich noch an diesem Landtage den Ständen vorlegen." Wird dieser Antrag unterstützt? — Es ist zahlreich unterstützt. Es hat gegenwärtig der Abg. Eisenstuck das Wort. Abg. Eisenstuck: Ich habe nur den Herrn Abgeord neten aus der Residenz bitten wollen zu glauben, daß das Bild, was ich ihm von dem gemeinen Manne aus der Provinz vorgcführt habe, kein carikirtes gewesen ist. Er steht wirklich sehr auf der Grenze der Fleischesser mit einer starken Hinneigung nach der Klasse von Wesen, für deren Classisicirung nach Nahrung die Wissenschaft einen Namen gar nicht geschaffen hat. Was den Herrn Referenten an betrifft, vermag ich allerdings seiner Deduction nicht zu folgen, daß indirect für den gemeinen Mann, für den ich nun einmal die Lanze eingelegt habe, nicht etwas zu Gute gehe, dagegen bin ich vollkommen seiner Meinung, daß durch Fixirung der Schlachtstcuer das Fleisch sich nicht ver- wohlfeilern würde, weil bei der schwankenden Berechnung seiner Schlachtsteuersumme auf die Zahl der Pfunde, welche der Gewerbtreibende ausschlachtet, er im Zweifelsfalle gewiß allemal die möglicherweise es austragenden mehrern Pfennige lieber darauf schlagt, als die ebenso möglicherweise wenigern. Abg. Fah nauer: Ich bin im Allgemeinen mir vielen der Vorredner einverstanden, hätte jedoch gewünscht, daß der letzte Antrag von dem Abg. Seiler in der Kammer An nahme gefunden hätte. Meine Herren, man will den Ar men billigeres Fleisch schaffen; ich kann aber nicht richtig finden, daß der Arme, welcher sein Fleisch pfundweise holt, 2 Pf. mehr Steuer zahlen soll als der Reiche. Der An trag des Abg. Seiler hätte dies ausgeglichen. Man ver anschlagt von Schweinen 128,000 Thlr., bei 15 Ngr. kämen nur 114,000 Thlr. heraus, bei 17 Ngr. aber etwas mehr als das Veranschlagte. Präsident vr. Haase: Ich muß dem geehrten Ab geordneten bemerklich machen, daß über diesen, mit Geneh migung der Kammer zurückgezogenen Antrag nicht mehr gesprochen werden kann, es wäre denn, daß der Abg. Fah- nauer die Absicht hätte, einen Antrag einzubringen, wel cher eine Abänderung desselben enthielte, wodurch sein An trag als ein dem Inhalt nach von jenem abweichenden sich darstellte. Abg. Fah nauer: Ja! ich wollte nur erst sagen, was ich zu sagen habe. Es kommt noch hinzu, der Reiche schlachtet ein ganzes Schwein allein, der Arme nur, wo vier und mehr zusammentreten. Nun sehe ich nicht ein, warum gerade der reiche Bauer vorgezogen werden soll. Das ist nicht recht und ich würde mir erlauben den Antrag zu stellen: „Die hohe Kammer wolle beantragen, daß der Ta rifsatz für Schweine sowohl beim Bank- als beim Haus schlachten nach gleicher Höhe im Verhältniß zum Ge- sammteinbringen dieses Tarifsatzes normirt werde." Und ich bitte den Herrn Präsidenten, diesen Antrag zur Unterstützung zu bringen. Präsident I)i. Haase: Meine Herren, der Antrag des Abg. Fahnamr geht dahin: „Die hohe Kammer wolle beantragen, daß der Ta rifsatz für Schweine sowohl beim Bank- als beim Haus schlachten nach gleicher Höhe im Verhältniß zum Ge- sammteinbringen dieses Tarifsatzes normirt werde." Unterstützt die Kammer diesen Antrag? — Hinreichend unterstützt. Abg. Haberkorn: Nachdem der Abg. Seiler seinen ursprünglichen Antrag zurückgenommen und modisicirt hat, so glaube ich, ist nun die Frage, ob Fixation? ob nicht? in das richtige Gleis gebracht worden. Die Staatsregierung wird gewiß, vorausgesetzt, daß der Antrag von der Kammer an genommen wird, Veranlassung nehmen, nach allen Seiten hin die nöthigen Erörterungen anzustellen. Insbesondere wäre es ungemein wünschenswerth, wenn die Staatsregie rung die genauesten Erkundigungen darüber einzöge, wie es denn namentlich in Preußen mit dieser Steuer gehalten wird? Denn sind auch hie und da allgemeine Andeutun gen über die dort herrschenden Grundsätze erfolgt, so fehlt es doch noch gänzlich an einer übersichtlichen Zusammen stellung der allgemeinen Principien des dort herrschenden Systems der Schlachtsteuererhebung und noch mehr an Specialitäten namentlich darüber, in wieweit und ob überhaupt eine solche Eontrole dort ausgeübt werde, welche der königliche Commiffar auch nach erfolgter Fixation für unumgänglich nöthig hielt. Die Frage, ob Fixation? ob keine? verdient es gewiß, wenigstens erörtert zu werden, denn weil in der Kammer und außerhalb derselben über die Fixation ganz verschiedene Ansichten herrschen, deshalb ist ein tieferes Eingehen auf dieselbe nöthig. Ich meinerseits
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