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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 26. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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bin durch die Entgegnungen von meiner Ansicht nicht zu rückgebracht worden, ich halte die Fixation immer noch für möglich und ausführbar, will mich jedoch auf specielle Wi derlegung des vom Abg. vr. Hertel und ,'von dem Refe renten Ausgesprochenen jetzt nicht eknlassen, weil ich recht wohl fühle, daß die Frage hier wieder zur Sprache kommen muß und daß jetzt die richtige Zeit und der richtige Ort nicht ist, auf alle Einwendungen zu antworten. So halte ich es immer noch für eine wahre Behauptung von mir, daß nach Einführung der Fixation das Gewissen der Flei scher nicht mehr so mit der Steuer in Collission kommen werde, wie jetzt, denn nach der Fixation soll eben die Steuerbehörde wenig oder gar nichts mehr mit den Fleischern zu thun haben, sie werden sich unter einander controliren. Auch die angebliche Bevorzugung des Capitals schreckt mich nicht, sie ist gar nicht vorhanden. Ich glaube fort wie vor, daß die Fixation sehr viele Vorthelle hat, doch gehe ich nicht weiter darauf ein, nur eins erwähne ich noch. Man hob hervor, es sei ganz unklar, was man mit der Fixation und wie man sie wolle? Ich hatte mir die Sache so gedacht, daß der Nettoertrag der Schlachtsteuer von der Regierung und den Ständen auf drei Jahre festgestellt würde, also beispielsweise das Schlachtsteuernettoeinbringen auf 300,000 Thaler. Dieser Betrag würde auf die einzel nen Orte von der Steuerverwaltung repartirt und dann in den Orten selbst subrepartirt nach bestimmten im Vor aus gegebenen allgemeinen Grundsätzen. Ich wollte dies nur erwähnen, damit es nicht scheine, als spräche man über Etwas, von dem man auch nicht einmal eine Idee habe, wie es auszuführen sei. Gegen den Abg. v. Nostitz trage ich noch etwas nach; er kam immer wieder darauf zurück, daß die Schlachtsteuer eine Productwnssteuer sei. Die Abgg. Oehmichen und Georgi haben bereits das Nö- thige darüber gesagt und er wird mir nicht verargen, wenn auch ich die Schlachtsteuer für eine Consumtionssteuer er kläre; wie der Abg. Oehmichen schon bemerkte, ist jetzt so viel Absatz, daß sich der Landwirt!) von keinem Fleischer die Steuer abrechnen laßt, es wird auch schwerlich je wie der zu großem Ueberslusse, der Landwkrth also nicht kn die Verlegenheit kommen, sich die Schlachtsteuer abziehen las sen zu müssen. So viel steht aber fest, der Fleischer rech net die Schlachtsteuer dem Consumenten zu und dieser muß sie unter allen Umständen bezahlen, wenn ich sie also für eine Consumtionssteuer erkläre, so ist dies gewiß durch alle faktischen Verhältnisse gerechtfertigt. Abg. Schilbach: Ich habe den Antrag des Abg. Seiler unterstützt und würde ihn befürwortet haben, aber ich habe durch das Viele, was dagegen gesprochen worden ist, einsehen lernen, daß er unausführbar ist. Ich hatte auch die Idee des geehrten Vorredners, daß die Fixation nicht so gar schwer auszuführen sein möchte; ich bin aber auch davon zurückgekommen und habe beim Schluß der Debatte nur noch den einen Wunsch auszusprechen, daß die hohe Staatsregierung, um dieser Calamitat ein Ende zu machen, welche in diesem Saale schon so viele Debatten hervorrief, lieber die Schlachtsteuer ganz wegfallen lassen möchte. Präsident vr. Haase: Es würde nun wohl die De batte für geschlossen zu achten sein, und solchenfalls nur dem Herrn Referenten noch das Schlußwort zustehen. Referent Abg. Georgi: Ich wende mich zunächst noch zu einigen Aeußerungen des geehrten Abg. Seiler, welcher bei seiner Rüge, daß das hinreichende statistische Material nicht vorliege, hauptsächlich darauf hingedeutet, daß man nicht wisse, ob die Zahlen, welche hier zum Grunde gelegt sind, richtige seien, daß man darüber Angaben vermisse, wie viel vielleicht geschlachtet worden sein möchte, was hier nicht angegeben sei. Nun, das würde eine Statistik -er Defraudationen sein, welche wohl ziemlich schwierig und von der Regierung nicht beansprucht werden möchte. Was die Bemerkung über die Zeitgemäßheit des Deputationsguc- achtens betrifft, so sagte der Abgeordnete, daß man noch nicht klar sehe, ob die Steuer überhaupt nöthig sei, und daß es deshalb wohl besser gewesen sei, man habe noch An stand mit der Berichterstattung genommen. Ich erwidere darauf, daß die Deputation der Ansicht gewesen ist, es fei im Interesse des Landes, daß wenigstens die Ermäßigung der Schlachtsteuer recht bald ihm zu Gute komme. Wenn wir bei dem Einnahmebudget auf die Steuern kommen und es ergäbe sich da, es wäre nicht nöthig eine Schlacht? steuer fortzuerheben, dann würde die Kammer sie nicht bs willigen und sie von selbst wegfallen. Ich glaube aber nicht, daß eine solche Möglichkeit so nahe liegt, daß dage gen der Wunsch zurücktreten müßte, wenigstens diese Ermä ßigung recht bald ins Leben treten zu sehen. Was die Fixation anlagt, so hat der geehrte Abgeordnete seinen An trag in einer Weise modificirt, die dessen Annahme aller dings viel weniger bedenklich macht. Zn diesem Anträge ist von der Zulässigkeit der Fixation die Rede. Nun dar über, daß sie zulässig ist, wird kein Zweifel bestehen, es würde aber die Zweckmäßigkeit zu entscheiden haben und der geehrte Abgeordnete wird es wohl auch nicht anders gemeint haben. Es wird nun darauf ankommen, ob die Staatsregierung, welche erklärt hat, sie habe bereits Erör^ tcrungen vorgenommen, der Meinung ist, es sei mit Er folg eine weitere Erörterung anzustellen. Erklärt die Staats regierung es sei dies nicht möglich, sie habe bereits Alles erörtert, so weiß ich nicht, ob es zweckmäßig sein wird einen derartigen Antrag zu stellen, ich meinerseits werde dagegen stimmen. Ich habe übrigens der geehrten Kammer zu über lassen, was sie in dieser Beziehung beschließen will. Was nun die beiden Anträge betrifft, die die geehrten Abgg- Heyn und Fahnauer gestellt haben, so geht der Antrag des Abg. Heyn dahin, bei dem Steuersatz für Bankschlach- ten Unterscheidungen zu machen je nach dem Gewicht der
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