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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 26. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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Der Bericht sagt: ' Was nun den Tarif unter -j- detrifft, so hat sich die Deputation rücksichtlich seiner Sätze weiter oben gutachtlich geäußert und rathet zu deren unveränderter Annahme. Präsident vr. Haase: Ich frage, ob Jemand über diese soeben vorgetragenen Tarifsätze sprechen wolle? Abg. Heyn: Ich weiß nicht, ob ich auf meinen An trag zurückkommen darf oder nicht. Präsident vr. Haase: Es gehört dies zu Nummer 4 des Berichts. Diese beiden Anträge bleiben für Nummer 4 offen. Will der Abgeordnete sonst jetzt sprechen? Abg. Heyn: Ich wollte nur hinsichtlich meines An trags sprechen. Präsident vr. Haase: Bei Nummer 4 werde ich dem Abg. Heyn das Wort geben. Ueber die Sätze, welche bei 'j, 2 und 3 des Tarifs aufgestellt sind, hat Niemand wei ter zu sprechen gewünscht, daher frage ich, ob die Kam mer sich mit Nummer 1, 2 und 3 des Tarifs ein verstanden erkläre? — Einstimmig Ja. Was Nummer 4 anlangt, so sind zwei Anträge gestellt, nämlich zuerst ein Antrag des Abg. Fahnauer, der keinen Unterschied zwischen Haus- und Bankschlachten gemacht wissen will. Sein unterstützter Antrag geht dahin: „Die hohe Kammer wolle beantragen, daß der Tarifsatz für Schweine sowohl beim Bank- als beim Hausschlachten nach gleicher Höhe im Verhaltniß zum Gesammteinbringen dieses Tarifsatzes normirt werde." Dahingegen begründet der andere Antrag, nämlich der des Abg. Heyn, einen Unterschied zwischen großen und kleinen Schweinen, und es verlangt der Antragsteller einen Unterschied zwischen beiden bei der Besteuerung. Ich gebe jetzt dem Abg. Heyn das Wort. Abg. Heyn: Wenn von dem Herrn Referenten mir errrgehalten worden ist, daß durch die Verwiegung der Schweine eine größere Controls nothwendig sei, so muß ich daraus verweisen, daß die Verwiegung bei den Rindern ebenfalls statlsinden soll und also auch bei den Schweinen stattsinden kann. Ich habe auch schon vorhin darauf hin gewiesen, daß namentlich im ober» Erzgebirge eine Menge kleiner Schweine herangezogen werden, die nur weit unter IM Pfund enthalten. Ich halte es daher für eine Un billigkeit, wenn der Fleischer, der ein solches kleines Schwein schlachtet, ebenfalls Das bezahlt, was der bezahlt, der ein Schwein von 2 Centnern und mehr schlachtet und dafür 1 Thaler Schlachtsteuer bezahlen soll. Also sollte ich glauben, daß hier ein ganz anderer Satz angenommen werden könnte. Den Antrag des Abg. Fahnauer habe ich nicht unterstützt, weil, wie der Herr Referent sehr richtig bemerkt hat, eine Menge arme, Leute, sowohl in Städten ! wie auf dem Lande, sich solche junge Schweine heranziehen und es in der That beklagenswerth wäre, wenn sie für so ein kleines Stück eine so hohe Summe Schlachtsteuer zahlen sollten. In Bezug auf Das jedoch, was über 100 Pfund hinausgeht, bin ich mit der geehrten Deputation einverstanden, daß 1 Thaler gezahlt werde. Referent Abg. Georgi: Ich kann nur bei den Ein wendungen stehen bleiben, die ich gegen die kleine Abände rung erhoben habe, welche von dem geehrten Abgeordneten beantragt wird. Wenn bei den Schweinen eine besondere Verwiegung eingeführt werden soll, so wird sie lästiger sein, als bei dem größer» Vieh, weil die Zahl der Schlachtstücke unendlich größer ist. Man kann diesen Satz nur als Durchschnittssatz betrachten, der ein sehr mäßiger ist, wenn man damit in Vergleich zieht, was bis jetzt gezahlt worden ist. Ich sollte wohl glauben, daß auch die andere Ein wendung, nämlich daß das finanzielle Ergebniß des Amen dements des Abgeordneten nicht zu übersehen ist, und die Regierung in ihren Erklärungen rücksichtlich der Höhe der Schlachtsteucr sehr bestimmt gewesen ist, auch dazu dienen sollte, die Kammer zu veranlassen, von dieser Unterscheidung, die bereits beim Landtage 1852 in Frage kam und discutirt worden ist, abzusehen. Präsident vr. Haase: Ich gehe zur Fragstellung üben Beim Tarifsätze 4) wird nicht unterschieden zwischen dem Gewichte, sondern blos unterschieden zwischen Bankschlachten und Hausschlachten. Für Schweine, welche zur Bank ge schlachtet werden, soll 1 Thaler Schlachtsteuer gegeben wer den, beim Hausschlachten 12 Neugroschen; dahingegen will der Abg. Heyn unterschieden wissen beim Bankschlachten, ob das Schwein bis zu 100 Zollpfund wiege oder darüber, im letztem Falle will er den Satz von 1 Thaler beibchalten wissen, sobald es aber nur bis 100 Pfund wiegt, soll ein niedrigerer Satz, von 20 Neugroschen, erhoben werden. Da der Antrag vom Vorschläge der Regierung und auch von dem der Deputation abweichr, so werde ich diesen Antrag zuerst zur Abstimmung bringen, und frage, ob die Kammer dem Anträge des Abg. Heyn beitrete und beschließe, daß künftighin bei den Schweinen bis zu 100 Zoll pfund die Schlachtsteuer auf 20 Neugroschen er mäßigt werde? — Der Antrag wird abgelchnt. Der Abg. Fahnauer will in seinem Anträge blos den Unterschied zwischen Bankschlachten und Hausschlachten bei Nr. 4 aufgehoben wissen, in Bezug des Tarifsatzes hat er aber eine Aenderung nicht vorgeschlagen. Wenn nun hier im Tarif allerdings unterschieden wird zwischen den Sätzen von 1 Thaler und von 12 Neugroschen, je nachdem Bank oder Hausschlachten stattsindct, so muß ich deshalb dm Herr» Referenten um eine bestimmte Erklärung ersuchen. Referent Abg. Georgi: Ich habe den Antrag so »er-
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