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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 26. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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Berichte Seite 126 ersichtlich ist, anzunehmen; sie lautet statt der in der Vorlage unter 1- aufgestellten: „Ms steuerfreie Kalber (im Gegensatz der Kalben und Stiere) sind diejenigen Thiere anzusehen, welche im ausgeschlachteten Zustande, jedoch einschließlich des Kopfes, des Geschlinges, des Gekröses und der Leber, nicht über 100 Zollpfünd wiegen." Nimmt die Kammer diese Erläuterung und Bestimmung in der von der Deputation anem pfohlenen Fassung an?—Einstimmig Za. Referent Abg. Georgi: ä) Span-und Saugferkel sind steuerfrei, wenn sie nicht mehr als 20 Zollpfund wiegen. Der Bericht sagt: Die Erläuterung unter ä. enthält die veränderte Be stimmung, daß Span - und Saugferkel steuerfrei bleiben sollen, wenn sie nicht mehr als 20 Pfund wiegen, während nach dem Tarif vom 25. Mai 1852 ein Alter unter 6 Wo chen hierfür maßgebend war. Aus dem weiter oben ange gebenen Grunde erscheint auch hier die Bestimmung der Grenze nach dem Gewicht zweckmäßiger und da der Depu tation auch gegen die Höhe der Feststellung hier kein Be denken beiging, so empfiehlt sie unveränderte Annahme. Präsident vr. Haase: Nimmt die Kammer die Bestimmung unter cl. an? — Einstimmig Ja. Referent Abg. Georgi: s) Eingeschmolzenes Fett von Rindern und Schafen, sowie die nachweislich nur zum Gewerbegebrauche bestimmten Fettsorten unterliegen der Uebergangsab- gabe nicht. Das Deputationsgutachten hierzu lautet: Die Erläuterung unter o. entspricht einer ganz glei chen Bestimmung im Tarif unter L. des Gesetzes vom 25. Mai 1852 und die Deputation kann nur zu deren An nahme rathen. Abg. v. Nostitz-Drzewiecki: Ich weiß nicht, wie ich den Widerspruch in Einklang bringen soll. Hier steht im Tarif unter L. 2: „rc. Fett und Insekt 1 Lhaler 20Ngr.", und hier unter e steht wieder: „Eingeschmolzenes Fett von Rindern und Schafen, sowie die nachweislich nur zum Gewerbegebrauche bestimmten Fettsorten unterliegen der Uebergangsabgabe nicht." Vorn ist die Steuer ausgesprochen und hinten geradezu das Entgegengesetzte gesagt. Referent Abg. Georgi: Der Ansnahmeunterschied be zieht sich auf eingeschmolzenes Fett, eine Beschränkung, die unter Nummer 2 nicht stattsindet, es ist also eine Dif ferenz zwischen geräuchertem Fett und zwischen eingeschmolze nem Mt. Es ist das jedenfalls ein Unterschied, der auch für die Steuerbehörde erkennbar sein wird. Abg. Rittner: Ich erlaube mir kurz den Abg. V. Röstitz auf Seite 128 des Berichts zu verweisen, da ist unter L. ausdrücklich der Unterschied gemacht: „Uebergangs abgabe von zollvereinsländischem Fleischwerke."' DaS ist aus dem alten Tarif, und da ist die Ausnahme besonders erwähnt: „Fett (einschließlich des Jnselts, jedoch ausschließ lich des eingeschmolzenen Fettes von Rind- und Schafvieh, sowie der nur zum Gewerbegebrauche bestimmten Fettfor- ten rc.)" Abg. v. Nostitz-Drzewiecki: Ich weiß das wohl, ich sehe nur keinen Grund ein, warum, diese Steuerbe freiung? Referent Abg. Georgi: Die Bestimmung ist. ganz die frühere, sie scheint also bis jetzt zu einem Zweifel ckern« Veranlassung gegeben zu haben. Präsident Vr. Haase: Die Erläuterung unter tz. lautet: Eingeschmolzenes Fett von Rindern und Schafen, sowie die nachweislich nur zum Gewerbegebrauche bestimmten Fettsorten unterliegen der Uebergangsabgabe nicht. Nimmt die Kammer diese Erläuterung an? — Einstimmig Ja. Referent Abg. Georgi: Nach allem Vorstehenden beantragt die Deputation die Annahme des vorstehend begutachteten Gesetzes und des Tarifs unter mit den etwa beschlossenen Modifikationen. Präsident vr. Haase: Bevor ich auf die Schlußfrage komme, habe ich noch eine Frage auf den Seilerschen An trag zu richten, der Antrag lautet so: „Die Staatsregierung wolle weitere Erörterungen über Ai'lässigkeit der Fixation der Schlachtsteuer anstelle^ und " Resultat wo möglich noch an diesem Landtage den iden vorlegen." Wird dieser Antrag von der Kammer angenommen? — Wird mit 35 gegen 32 Stimmen abgelehnt. Referent Abg. Georgi: Ich habe noch einer Petition zu gedenken, die bei der Kammer von einer Anzahl Land fleischer, Karl August Schärfe in Merbitz und Genossen, eingegangen ist, welche an die Standeversammlung unter ausführlicher Motivirung die Bitte richten: „Höchstdieselbe wolle bei der hohen Staatsrcgierung um gänzlichen Wegfall der Steuer beim kleinen Vieh, und die Versteuerung des großen Viehes nach dem Stücke, nicht-nach dem Gewichte beantragen." Die Deputation ist der Meinung, daß durch die ge faßten Beschlüsse sich der Wunsch der Petenten erledige. Die Steuer vom kleinen Vieh soll wegfallen und die Be steuerung des großen Viehes nach dem Stück wird M der Regel auch stattsinden, wenn auch mit einigen Unter- scheidungen rücksichtlich des größer» und des minder gro ßen Rindviehes. Die Petenten verwenden sich allerdings in ihrer Motivirung noch für die Fixation, allein ein An trag auf Fixation ist nicht angenommen worden, die. Depu tation schlagt daher in Gemäßheit der gefaßten Beschlüsse- vor, diese Petition für erledigt zu erklären, jedoch noch an die erste Kammer abzugeben.
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