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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 27. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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welchem ich vorzustehen die Ehre habe, kommen stets außer den eigentlichen Spruchsachen zahlreiche Geschäfte vor, die ihrer Natur nach herausgehvben und besonders beschleunigt werden müssen, zum Beispiel alle Rechtsmittel, die im Ver fahren vorkommen, wo es noch nicht darauf ankommt, ein Urtheil in der Hauptsache zü sprechen, sondern im Laufe des Protestes, oder in andern Angelegenheiten Verfügungen z» treffen, die besonders den Zweck haben, für den Augen blick erforderliche Maßregeln zu treffen. Das sind Sachen, die den Vorzug verdienen, weil dabei noch vielmehr von der Beschleunigung abhängt. Es würde störend eingreifen, wenn hier nicht schnell expedirt würde. Ferner machen alle Angelegenheiten der Lehn- und Hypothekenbehörden in der Regel auch eine schnelle Erledigung nothwendig, und ich glaube, in diesen beiden Beziehungen werden wohl kaum auS der Lausitz gerechte Klagen vernommen worden sein. Nun komme ich zu den eigentlichen Spruchsachen. Unter diesen befindet sich wieder eine große Anzahl von Gegen ständen, die durchaus herausgehoben werden müssen. Ich rechne dahin die ganz geringfügigen Rechtssachen, wo es unbedingt nothwendig ist, daß man sie schnell fortschafft, die Wechselsachen und alle im Erecutionsproceß verhandelte § Sachen. Wenn man nun die Masse der Geschäfte ins Auge faßt, die vorzugsweise beschleunigt werden müssen, so wird man zu der Ueberzeugung gelangen, daß es auch bei der geregeltsten Rechtspflege kaum fehlen könne, daß andere, besonders die umfänglicher» Civilsachen Monate lang war ten müssen. Haben sich aber diese Fristen bisher nicht selten länger ausgedehnt, so ist das allerdings zu beklagen und eS wird künftig schneller gehen. Soll aber gründlich gearbeitet werden, so können nicht alle Proceßsachen in kür zester Frist erledigt werden. Das ist zugleich Folge des regelmäßigen Jnstanzenzuges. Abg. v. Nostitz-Drzewiecki: Die hohe Kammer wird sich Dessen wohl erinnern, daß ich mich für das Self government immer lebhaft interessirt habe, ich habe jeder zeit dafür gesprochen und bin fortwährend noch der Ueber zeugung, daß, wenn von oben, wie das in letzter Zeit mehrfach ausgesprochen und bestätigt worden ist, der gute Wille nach unten dringt, die Bevölkerung gewiß mit mög lichster Eile sich bestreben wird, dies Angebot anzunehmen. Nun ist von den Abgg. Mai und Jungnickel eine Ange legenheit zur Sprache gekommen, die auch mir genau be kannt ist. Ich will keineswegs die angezogene Generalver ordnung billigen; im Gegentheil man muß sagen, daß der betreffende Beamte viel zu weit gegangen ist, indessen ist er seiner Gesinnung, seiner Thatkraft, Arbeitsfähigkeit und seines Fleißes wegen, in den Kreisen noch sehr wohl be gannt, wo er früher wirkte und ich kann wenigstens ver sichern, daß ihn jene Gegend höchst ungern verloren hat. Daß er hikr vielleicht zu weit gegangen ist, möge seinem übergroßen Eifer zugeschrieben werden, nicht aber der un rechten Absicht. Ich glaube, daß cs wohl zweckmäßiger ge wesen wäre, einen sonst so tüchtigen Beamten nicht hier vor der öffentlichen Kammer blos zu stellen und glaube vielmehr, daß eine Beschwerde beim Ministerium gewiß ge eigneter gewesen wäre, um seinen Eifer, der, wie ich noch mals sage, ein zuweit gehender gewesen ist und über das Ziel hinausgeschossen hat, Schranken zu sehen. Abg. Seiler: Ich bite ums Wort. Abg. Mei nert: Auch ich werde nichts gegen das De. pmationsgutachten einwenden und auch nichts gegen das erhöhte Postulat, weil mirs klar ist, daß es erhöht werden mußte nach der neuen Organisation. Bezugnehmend auf den Vorredner, den übergroßen Eifer eines Beamten be treffend, von dem mein Freund Jungnickel schon gesprochen hat, so glaube ich bedarf cs immerhin einer rücksichtsvollen Rüge. Wenn wir solch ungesetzlichen Eifer zeigen, so treten uns die Manner des Gesetzes sofort entgegen, und wenn ein Mann des Gesetzes sich davon hinreißen läßt, ist es um so tadelnswerther. Auch ich bedauere, daß manche Gerichtsamtsleute in übergroßem Eifer ihre Functionen über schritten haben, den Gemeinden das freie Gebühren in ihren Angelegenheiten abschnciden und eine lästige Bevormun dung nach allen Richtungen eintreten lassen. Ich würde nicht darüber geklagt haben, glaube auch der Pfeil wird sich abstumpfen, der übergroße Eifer in die alte Lethargie zurück fallen und Alles den alten Weg gehen. Indessen wird es immer gut sein, wenn der anwesende Chef des Justizmi nisteriums solche Klagen hört, es schadet auch nicht, wenn sie öffentlich geschehen, es wird darum der geeignete Weg gefunden werden und derartige Klagen vielleicht künftig verstummen. So ist es auch eine lästige Maßregel der Gerichtsamtleute, daß sie die Gemeindevorstände, wenn auch nicht immer zwangsweise, wie der Vorredner behauptet, doch immer in ihrer Gesammtheit in einem Locale ver sammeln, dort ihre Meinung gefangen nehmen und hiermit Amtsbezirksbeschlüsse Hervorrufen, die allerdings gesetzliche Giltigkeit durch die Kreisdirectionen erhalten. Aber denken Sie sich, meine Herren, die Gemeindevorstände wie sie sind, nicht wie sie sein sollten, denken Sie sich diese von ihrem Gemeinderathe weggenommen und gezwungen vor der Menge einer großen Versammlung zu sprechen. Das kann aber nicht Jeder und viele geben dann nothgedrungen ihr „Ja", wo sie im Herzen „Nein" sprachen. Diese Maßregel möchte ich absonderlich beseitigt wissen, es wird hoffentlich genügen, daß sie hier zur Sprache gekommen ist. Auf den v. Nostitz'- schen Antrag werde ich spater zurückkommen. Abg. Seiler: Es gab eine Zeit, wo Die, welche die Patrimonialgerichte nicht gern hergeben wollten, die nicht wünschten, daß in der Hand der Regierung die sämmtlichen Gerichtsstellen des Landes vereinigt würden, für Reactionäre galten und ihnen ohne Unterschied eigennützige Ab-
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