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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 27. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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infolge der langen Verzögerung ist Corrcurs eingetreten und der Klager hat nicht nur nichts erhalten, sondern hat auch die Kosten noch zahlen muffen, solche Verhältnisse sind doch auch zu beachten. Uebrigens freut es mich, daß der Ab geordnete erklärte, daß die Ursachen der langem Verzöger ungen vielfach noch aus der Vergangenheit herrührten und daß es für die Folgezeit besser und schneller gehen werde; ich bin dadurch einigermaßen befriedigt, erkläre aber auch, daß, wenn es etwa bei demjenigen Gange der Sache an Arbeits kräften bei den Appellationsgerichten fehlen sollte, ich gewiß die Mittel nicht versagen würde, um schnellere Beendigung der Proteste zu erlangen, denn wie lange dauert da jetzt ein Proceß, ehe in allen Instanzen entschieden wird, wenn die Sachen in einem Orte so lange liegen bleiben. Abg. v. Nostitz-Wallwitz: Ich theile die Ansicht eines Vorredners, daß den mancherlei Befürchtungen ge genüber, die sich wohl auch in pecuniarer Beziehung auf An laß der neuen Gerichtsorganisation aufgedrängt haben, das Budget des Justizministeriums, welches uns heute vorliegt, als eine erfreuliche Erscheinung zu begrüßen ist; ich theile aber auch die Ansicht eines andern Vorredners, daß die Gehaltsaufbesserungen, die in Vorschlag gebracht sind, zum Theil eher etwas zu karg bemessen, als zu weit gegriffen erscheinen; es gilt dies nach meinem Dafürhalten nament lich in Bezug auf die heute zwar vielfach, aber ich glaube mit Unrecht geschmähten Gerichtsamtleute. Wir haben aus der Uebersicht, die dem Deputationsberichte beiliegt, ge sehen, daß ein Theil der Gerichtamtmannsstellen, obgleich, wie mir bekannt ist, in der letzten Zeit Etwas zu ihrer Aufbesserung geschehen ist, noch mit 700 Thalern dotirt ist. Ich bekenne offen, daß ich diesen Gehalt für eine Stelle, welche eine so vielseitige Bildung und so tüchtige Bewährung verlangt, als die eines Gerichtsamtmanns, für unzureichend halte', und ich hoffe daher, daß, wenn in Zu kunft durch die Aufhebung einzelner Bezirksgerichte, oder sonst noch Erleichterungen für das Budget des Justizmini steriums herbeigeführt werden sollten, dasselbe wohl auch darauf Bedacht nehmen werde, die Gehaltsstellung der Ge richtsamtleute noch einigermaßen günstiger zu gestalten. Ich würhe es namentlich für wünschenswerth ansehen, wenn dem Justizministerium ein Fond zu Gebote gestellt werden könnte, wodurch es in die Möglichkeit versetzt würde, den Gerichtsamtleuten, welche sich schon län gere Zeit an einem Orte mit Erfolg bewährt und ihrem Amte tüchtig vorgestanden haben, eine Gehaltszulage zu bewilligen, weil ich glaube, daß gerade bei diesen Stellen es vorzugsweise darauf ankommt, daß nicht ein zu häu figer Personenwechsel eintritt und nichr bei den betreffenden Beamten, nachdem sie eine Zeit lang an einem Ort fungirt, der Wunsch erregt wird, an einen andern, blos weil sie dort besser bezahlt würden, versetzt zu werden. Wenn von einer andern Seite darüber geklagt worden ist, daß in den Gerichtsämtern die Beamten nicht genug beschäftigt seien, so sind diese Falle, wenn sie überhaupt bestehen, jedenfalls nur sehr vereinzelte. Einzelne Beispiele von allzugroßem Eifer, wie sie zur Sprache gebracht worden sind, werden sich immer finden, mag die Beschäftigung groß oder gering sein. Was ferner die Beschwerden anlangt, zu denen eine heute viel genannte Generalverfügung Veranlassung gegeben hat, so stelle ich nicht in Abrede, daß diese Verfügung in manchen Punkten zu weit gegangen sein wird, und es würde sich den betreffenden Gemeinden ein einfaches Mittel der Abhilfe geboten haben, wenn sie den gesetzlich vorge schriebenen Weg eingeschlagen und an die vorgesetzte Be hörde sich gewendet hätten. Ich bin überzeugt, es würde ihr in der kürzesten Frist Abhilfe geworden sein. Es scheint mir in den Beschwerden, die erhoben worden sind, aber doch auch Begründetes mit Unbegründetem vermischt zu sein. Wenn ich nicht irre, wurde unter Andern als ein Beschwerdepunkt herausgehoben, daß den Ortsgerichts personen zur Pflicht gemacht worden sei, öffentlichen Tanz vergnügungen beizuwohnen. Nun meine Herren, eine Aufsicht muß dabei sein. Ich ziehe nicht in Zweifel, daß in dem Gerichtsamtsbezirke Pirna der sittliche Zustand der Bevölkerung der Art sein mag, daß Ausschreitungen und Excesse selten vorkommen, aber so lange sie nicht so viel Gendarmen anstellen, daß bei jeder derartigen Veranlassung einer gegenwärtig sein könne, muß die Pflicht der Aufsichts führung und Erhaltung der Autorität von den sonstigen polizeilichen Organen übernommen werden, und das sind eben die Ortsgerichtspersonen. Wenn endlich derAbg. Seiler sich noch über die dermalige Lage der Ortsgerichtspersonen verbreitet hat, so trete ich Dem, was er in dieser Beziehung angeführt hat, allenthalben bei. Die Ortsgerichtspersonen wurden früher durch den Theil, den sie durch die Assessur- gebühren und die Jurisdictionsnutzungen gezogen, zugleich für diejenigen Mühwaltungen entschädigt, die ihnen als Organe der Polizei oblagen. Diese letztere Pflicht haben sie behalten und müssen sie behalten, weil wir keine andern Organe in den Landgemeinden haben, aber sie haben jede Entschädigung dafür verloren und ich habe mich gefreut, daß der Abg. Seiler diesen Gegenstand, der jedenfalls Berück sichtigung verdient, zur Sprache gebracht und der hohen Staatsregierung ans Herz gelegt har. Ich theile voll kommen seine Ansicht, daß es wünschenswerth ist, daß bei Abschluß namentlich von Realcontracten nicht blos der Amts- scabin, sondern die Landgerichtspersonen aus den betreffen den Orten zugezogen werden; denn auch mir sind aus einer kurzen amtlichen Erfahrung mehrfache Fälle bekannt, daß eben der Umstand, daß nicht orts- und sachkundige Personen bei derartigen Contracten zur Mitwirkung gezogen worden sind, zu vielfachen Unzuträglichkeiten Veranlassung gege ben hat. Abg. Jungnickel: Ich habe durch meine Darstellung
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