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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 27. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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Mißgeschick erfahren. Es ist nämlich eine Frage auf geworfen worden, die früher nicht berührt worden war, ob nicht die ganze Untersuchung zu cassiren wäre wegen der eigenen Theilnahme des Gerichtsamtmanns Hau schild, als des Verletzten, an den Untersuchungshandlungen. Von diesem Gesichtspunkte ausgehend, ist die Sache noch einmal zur Begutachtung zurückgegeben worden, um sich genau zu überzeugen, in wiefern in einzelnen Aktenstücken und Verhandlungen eine Concurrenz des Amtmanns Hau schild stattgefunden habe. Dadurch ist abermals eine be deutende Verzögerung eingetreten, wie denn auch schließlich es nicht hat fehlen können, daß die Ausarbeitung des Er kenntnisses und der umfänglichen Entscheidungsgründe wie derum eine lange Zeit in Anspruch genommen hat. Will ich auch mit alle Diesem nicht nachweisen, daß der Gang der Sache ein völlig normaler gewesen wäre, so glaube ich doch, daß sie nach dem von mir Mitgetheilten in einem weit mildern Lichte erscheint, und daß man die Ueberzeu- gung gewonnen haben wird, daß ein Zusammentreffen un glücklicher Umstände mitgewirkt habe, um diesen immerhin beklagenswerthen Verzug herbeizusühren. Es ist dabei nicht unerwähnt zu lassen, daß der Verspruch dieser Sache in die Uebergangsperiode gefallen, ist, wo das Dberappellati- onsgericht durch umfängliche, noch unerledigte, nach dem älteren Verfahren zu behandelnde und gleichzeitig durch den Zudrang vieler und dringlicher nach dem neuen Verfahren behandelter Untersuchungssachen sehr in Anspruch genommen gewesen ist. Ich kann in Bezug hierauf gleich jetzt eine Bemerkung anschließen, die ich mir außerdem bei der speciellen Berathung anzubringen erlaubt hätte, daß näm lich, wenn die Anzahl der Mitglieder des Oberappellations- gerichts an sich groß erscheinen mag, sie sich doch sehr we sentlich vermindert, wenn man erwägt, daß nicht wenige Mitglieder durch Nebengeschäfte, die auch zum Theil im Berichte der Deputation erwähnt sind, außerordentlich in Anspruch genommen werden. Ich will nur erwähnen, daß drei Mitglieder, die auf dem Etat stehen, zur Zeit für das Collegium fast gar nicht zu rechnen sind, indem das eine mit der Ausarbeitung eines umfänglichen Gesetzes, der neuen Proceßordnung, beschäftigt ist, das zweite mit dem Referate über den Entwurf des Civilgesetzbuches beauftragt und da durch gänzlich in Anspruch genommen ist, und das dritte, welches so eben zu Ihnen redet, auch als Mitglied der Commission für das Civilgesetzbuch seine Zeit, abgesehen von der Beschäftigung während der Landtage, auf den ge nannten Gegenstand vorzugsweise mit verwenden muß; ganz ungerechnet, daß viele Mitglieder des Lberappellati- onsgerichts zugleich bei der Prüfungscommisston, bei dem Oberkriegsgerichte, bei den Behörden zur Entscheidung von Competenzzweifeln und zu Administrativjustizsachen bei den verschiedenen Ministerien sehr in Anspruch genommen sind. Das habe ich geglaubt, zur richtigem Beurtheilung der in Rede stehenden Angelegenheit beitragen zu müssen. Abg. v. Nostitz-Wallwitz: Nur zwei Worte zur Verständigung mit dem Abg. Iungnickel. Ich bin voll kommen mit ihm einverstanden, daß, wenn eine Ortschaft in der glücklichen Lage ist einen besonders angestellten Po lizeibeamten zu besitzen, es bei öffentlichen Belustigungen Behufs der Aufsichtsführung der Concurrenz der Ortsge- richtspersonen nicht schlechterdings bedarf. Ick bezweifle auch nicht, daß im Gerichtsamtsbezirke Pirna die dort ein- einbezirkten Ortschaften in dieser glücklichen Lage sich be finden. In dem Landestheile, dem ich angehöre, ist das aber nicht der Fall und ich weiß doch nicht, auf wen man sonst sein Augenmerk richten soll, als auf die Gerichtsper- sonen. Ferner bin ich in der Hauptsache mit ihm auch darüber einverstanden, daß die Verwaltungsbehörden viel leicht noch mehr als seither geschehen, dahin wirken sollten, daß die Regulirung der öffentlichen Zustände in den Ge meinden mehr aus der freien Selbstthätigkeit der letztem hervorgeh'e. Allein so lange in einer Gemeinde die Ueber- zeugung noch nicht zur Geltung gelangt, daß es bei Ver anlassungen, wie der vorhin erwähnten, einer Aufsicht be dürfe, so lange muß in dieser Beziehung in diesen Gemein den die obrigkeitliche Autorität noch an die Stelle des Seist govemments treten. Abg. Mai: Wenn der geehrte Abg. v. Nostitz-Wall witz vorhin erwähnte, es sei in der von mir erwähnten Generalverfügung des Gerichtsamts Pirna manches Gute und Nützliche neben manchem Unnützen enthalten, so stelle ich das nicht in Abrede, im Gegentheil, ich erkenne das gern an, es ist manches Nützliche in der Verfügung ent halten, allein das setzt nicht voraus, daß damit auch zu gleicher Zeit das Unnütze und Unpraktische gut geheißen werden müsse. Es ist zum Beispiel unter Punkt 2 in jener Generalverfügung gesagt, daß im Sommer um zehn, im Winter um neun Uhr die Schenkstätten geschlossen sein sollen. Meine Herren! Ich rede keineswegs den Bummlern das Wort, welche bis spät in die Nacht hinein zu trinken pflegen, das sei mir fern; allein der Herr Amtmann, wel cher jene Verfügung erlassen hat, hätte doch bedenken sollen, daß ein sehr großer Theil seiner Gerichtsbefohlnen nicht in der glücklichen Lage ist, wie er selbst, schon um sechs Uhr Abends mit der Arbeit schließen zu können und dann die etwa nöthigen Töpfchen zu trinken und um neun Uhr zu Bette zu gehen. Bei dem Handwerksmann und dem Land mann ist das ganz anders, er muß oft bis acht, ja bis neun Uhr arbeiten, und wenn er sich dann nach vollbrachter Ar beit ein Gütliches thun und ein Glas Bier trinken will, so soll er dann die Schenkstätten geschlossen finden? Meine Herren, das finde ich denn doch ganz ungerecht. Wenn ferner unter Punkt 4 jener Verfügung in Bezug auf das Tabak- und Cigarrenrauchen gesagt ist, daß dies blos Mannspersonen im Alter von 18 Jahren gestattet sein soll, so möchte ich doch wissen, wer dies controliren soll, man kann doch einem Raucher nicht gleich im Gesichte an-
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