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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 27. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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sehen, ob er 18, oder blos erst 16 oder 17 Jahre alt ist. Es wird hier eine Controle gar nicht anders möglich sein, als daß jeder Raucher in dem betreffenden Gerichtsamts- bezirke zu seiner Legitimation stets den Geburtsschein in der Lasche tragen muß. Präsident vr. Haase: Abg. Riedel wünscht zum dritten Male zu sprechen, und ich frage, ob die Kammer ihm das Wort gestattet wissen wolle? — Einstimmig Ja. Abg. Riedel: Ich will keineswegs in Abrede stellen, daß der Vorfall, der sich in Groitzsch im Mai 1849 ereig net hat, ein sehr bedauerlicher sein kann. Ich will auch keineswegs in Abrede stellen, daß die Untersuchung eine sehr umfangreiche gewesen ist; wenn mir aber der Abg. v. König einhielt, daß die Sache in einem etwas mildern Lichte hätte dargestellt werden mögen, so habe ihm darauf blos zu er widern, daß ich den Vorfall, wie ich ihn dargestellt, nur aus einem Zeitungsartikel entnommen habe. Ich habe auch lange gewartet, ob nicht eine Gegenerklärung oder eine Aufklärung in einem ministeriellen Blatte über die Sache erfolgen würde, allein, da dies nicht geschehen ist, so habe ich heute diese Gelegenheit wahrgenommen und um Aufklärung gebeten. Wenn der geehrte Abgeordnete ferner erwähnte, es hätten die betreffenden Acten dem vorherge henden Referenten entnommen und einem andern Referen ten übertragen werden müssen, der allerdings seine Neben arbeiten nicht habe vernachlässigen können, so kann ich Das immer nur als einen bedauerlichen Umstand ansehen, daß deswegen eine Untersuchung, wo vielleicht 17 Personen be straft werden, über acht Jahre dauern muß. Wenn der geehrte Abgeordnete erwähnte, die Sache hätte auch lange beim höchsten Gerichtshöfe gelegen,'so weiß ich immer noch nicht die Ursache, warum sie so lange dort gelegen hat, ich bin daher noch in keiner Beziehung befriedigt, es ist noch nicht erwiesen, an wem es eigentlich gelegen hat, und ich glaube, alles Das, was bis jetzt angeführt worden ist, ist die eigentliche Schuld der Verzögerung noch nicht gewesen. Ich betrachte diesen Vorfall umsomehr als sehr bedauerlich, weil die betreffenden Personen jetzt in ganz andern Ver hältnissen sind und die Wunden, die ihnen jetzt wieder ge schlagen werden, wären längst geheilt, sie hätten ihre Strafe längst verbüßt, wenn die Untersuchung einen schnellem Gang wie bei andern gegangen wäre; ich hätte daher ge wünscht, daß unter solchen Umständen diese Sache mit dem Mantel der Vergessenheit bedeckt worden wäre. Abg. Koch aus Buchholz: Nur eine kurze allgemeine Bemerkung wollte ich mir nur noch zu machen erlauben. Der Abg. Seiler hat den aufgehobenen Patrimonialgerichten eine Lobrede gehalten. Es ist ihm dies von seinem Standpunkte aus gewiß nicht zu verargen; wenn und insoweit er es aber auf Kosten der Justizorganisation bei den Untcrgerich- ten gethan, wenn er die Gerichtsamtsbehörden als solche angegriffen hat, so bedaure ich zwar ebenfalls den übertrie benen, die freie Bewegung der Gerichtsunterthanen hem menden, übel angewendeten Amtseifer einiger Gerichtsamt- leute in der Berwaltungssphäre, wie solcher nach den von einigen Seiten gemachten Andeutungen sich hier und da geltend macht. Allein Aehnliches wird gewiß auch unter den früher» Patrimonialgerichtsdirectoren vorgekommen sein, ohne daß deshalb das Institut der Patrimonialgerichte selbst angegriffen zu werden verdient hätte. Was Einzelne verschulden, ist nimmermehr der Gesammtheit zur Last zu legen. Es dürfte dies wohl zu beobachten und somit der indirecte Ladel, welcher aus den Uebergriffen Einzelner ge gen das Institut der Gerichtsämter hergeleitet wird, nur in sehr beschränkter Weise anzuwenden sein. Abg. Rittner: Alles, was wir heute in diesem Saale gehört haben, dient unzweifelhaft dazu, nachzuweisen, wie schwierig die Stellung der Landgemeinden, besonders der Gemeindevorstände und Ortsrichter ist. Denn während man in einer Richtung überzeugt ist, daß eine Anbahnung des Selfgovernments, die man von allen Seiten wünscht, nur dann stattsinden kann, wenn man die Landgemeinden selbst ständig und lebensfähig macht, so trägt man doch kein Be denken, wie nicht nur durch den heute erwähnten einzelnen Fall erwiesen ist, sondern wie auch mehrere andere derartige Fälle ergaben — so trägt man kein Bedenken, durch Ver ordnungen von allen Seiten auf diese Leute einzuwirken und ihnen Dinge anzubefehlen, welche mit den Bedingungen des Selfgovernments in Widerspruch stehen. Es ist nicht meine Absicht auf dieses Mißverhältnis, jetzt weiter einzu gehen, ich will mir nur erlauben, auf den Schluß aufmerk sam zu machen, der daraus folgen würde, wenn man auf dem betretenen Wege fortgeht. Es würde dahin kommen, daß die Drtsrichterstellen solche sind, zu deren Annahme die Betreffenden gezwungen werden müßten, worauf namentlich schon von einer Seite hingewiesen worden ist. Wohin es führt, wenn man den Leuten ihre frühern bezogenen kleinen finanziellen Einnahmen entzieht und von ihnen in anderer Richtung noch mehr verlangt, beweist ein specieller Fall, der mir aus der heutigen Debatte ganz grell hervorzutreten scheint und der in der ««gezogenen Verordnung erwähnt und besonders vom Abg. v. Nostitz-Wallwitz als nothwen- dig und als Verpflichtung hervorgehoben worden ist, es ist die fortwährende Anwesenheit der Ortsrichter bei den Lanz- vcrgnügungen in den Schenken. Ich gebe zu, daß das sehr wünschenswerth erscheinen mag, ich selbst möchte aus Er fahrung sprechen; ich wohne in einem kleinen Dorfe und ich gestehe, daß des Richters Anwesenheit sehr wünschens werth ist. Allein, meine Herren, ich muß bekennen, daß mir eine derartige Verpflichtung dieses Mannes nicht be kannt geworden ist, obwohl ich mehrmals auch in neuerer Zeit in dem Fall gewesen bin, als Gutsherr derartige Er nennungen vornehmen zu müssen. Ich würde dem geehr ten Abgeordneten sehr dankbar sein, wenn er mir sagte, seit
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