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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 27. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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tember 1857, als dem Eintritte des Organisativnsgesetzrs, im Durchschnitt jährlich 967,060 Thlr. 8 Ngr. 4 Pf. betragen hat. Dieses Verhältniß hat sich von dem gedachten Zeit punkte an nothwendig noch beträchtlich steigern müssen. Der Geldumsatz bei den Sportelkasten der Untergerichte, der im Jahre 1854 auf 2,172,500 Lhlr. sich belaufen hat, ist im Jahre 1857 auf viros 4,000,000 Lhlr. - angewachsen. Der Betrag der gerichtlichen Depositen, der im Jahre 1855 mit 16,126,207 Thlr. 14 Ngr. 9 Pf. zur Ziffer stellte, hat im Jahre 1857 die Summe von 27,030,015 Lhlr. 27 Ngr. 1 Pf. mel. 10,176,930 Lhlr. Staats- und andere auf den Inhaber lautende Werth papiere erreicht. Hierdurch hat das bei dem Ministerium ressortirende Rechnungswesen an Ausdehnung der Natur der Sache nach beträchtlich zunehmen muffen, sowie nicht minder durch den vermehrten, einer sorgfältigen Controlirung bedürfenden Aufwand in Untersuchungs- und Vagabundensachen, über welchen später bei Betrachtung der Pos. 17 weitere Mit theilung zu machen sein wird. In Betracht dieses Geschäftszuwachses hat man so wohl die Anstellung eines neuen 5. etatmäßigen Ministerial- rathes mit einer dem Gehalte des 2., 3. und 4. gleichkom menden Besoldung an 2,000 Lhlr. als der übrigen vorbe- nannten neuen Anstellungen und Gehaltserhöhungen für motivirt anzusehen gehabt. Die Posten, welche dagegen o. in Abgang kommen sollen, und 2,000 Thlr. transitorisch für einen Rath zu Gesetz gebungsarbeiten von den bisher transitorisch bewilligten 4,000 Lhlr. für 2 Räthe, 1,000 - bisher als transitorisch genehmigtes Dispo sitionsquantum für die Gesetzgebung und zu Remunerationen für wichtige Arbeiten, 50 - persönliche Zulage für einen nunmehr in Pension gesetzten Kanzlisten, 120 - Beihilfe für Botendienste, deren oben bereits gedacht, 53 - wegfallendes Agio abgerundet, 3,223 Lhlr. 8». Neben dem einen transitorisch verbleibenden Rathc für die Gesetzgebung sollen zu den fortdauernden legisla torischen Arbeiten, namentlich wegen des Civilgesetzbuchs und der Civilproccßordnung noch ferner, wie bisher, zwei Räthe des Oberappellationsgerichts verwendet werden. Auch hiergegen allenthalben hat die Deputation nichts einzuwenden, übrigens Seiten des Herrn Regierungscom- missars auf Befragen die Mittheilung erhalten, daß die Vor legung des neuredigirten Civilgesetzbuchs und der neuen Civilproceßordnung an die nächste Ständeversammlung nach dem Stande der Vorarbeiten mit Gewißheit erwartet werden dürfe. Dem Vorstehenden zufolge empfiehlt die Deputation die zu Pos. 13». geforderten 36,755 Lhlr. etatmäßig, 2,200 - transitorisch, 38,955 Lhlr. in 8umms zu genehmigen. Präsident vr. Haase: Wünscht Jemand über die Pos. 13». zu sprechen? Abg. vr. Wahle: Ich beabsichtige nicht gegen die Position selbst zu sprechen, sondern will mir nur eine An frage erlauben, die gewissermaßen mit dem Gegenstände und mit der Lhätigkeit des Justizministeriums in einigem Zu sammenhang steht. Seit Einführung der neuen Gesetzbü cher, des Strafgesetzbuchs und der Strafprvceßordnung, haben sich, wie das bei größer» Gesetzgebungswerken vor zukommen pflegt, gegen einige darin enthaltene Bestim mungen hin und wieder einige wesentliche Bedenken in der praktischen Anwendung derselben ergeben. Es gilt dies namentlich von einzelnen Capiteln und Artikeln des Straf gesetzbuchs. Ich erwähne nur beispielsweise den Artikel 284 des Strafgesetzbuchs, welcher vom Betrug handelt, wonach gewisse grobe betrügerische Handlungen gänzlich straflos er scheinen. Dem Vernehmen nach sind dem Justizministerium diese gewichtigen Bedenken nicht unbekannt und es sind, wie verlautet, Seiten des Oberappellationsgerichts hierüber mehrfache Vorträge an dasselbe erstattet worden. Dies führt mich zu der Anfrage, ob in dieser Beziehung es die Absicht ist, im Wege der Gesetzgebung diesen Uebelständen baldige Abhilfe zu verschaffen, oder ob vielleicht Grund vor handen ist, anzunehmen, daß in dieser Hinsicht noch wei tere Erfahrungen abzuwarten sind. Staatsminister vr. v. Zschi nsky: Was der geehrte Abgeordnete so eben erwähnte, ist richtig; es sind Zweifel in Bezug auf einige Bestimmungen des Strafgesetzbuches und der Strafprvceßordnung zur Sprache gebracht worden. Das Justizministerium hat sich jedoch nicht entschließen können, schon dem gegenwärtigen Landtage deshalb eine Vorlage zu machen; es ist vielmehr der Meinung, daß erst weitere Erfahrungen abzuwarten sind. Möglich ist es, daß in deren Folge Manches, was zeither als zweifelhaft er schienen ist, sich nicht mehr als zweifelhaft darstellen wird. Präsident vr. Haase: Die Deputation schlagt vor, diese Pos. 13» mit 38,955 Lhaler zu genehmigen. Abg. Fahnauer hat im Allgemeinen erklärt, daß er gegen die, im Vergleich mit der Bewilligung, die für diese Position am letzten Landtag ausgesprochen worden ist, hier vorge schlagenen Erhöhungen stimmen werde. Ich glaube an nehmen zu dürfen, daß der Abgeordnete nicht gegen jede dieser Erhöhungen zu stimmen gemeint sei, sondern nur gegen einzelne dieser Erhöhungen. Sollte ich mich hierin irren, so würde ich, um demselben gerecht zu werden, auf jede dieser Erhöhungen eine besondere Frage stellen. Um nun deshalb Gewißheit zu erlangen, so erlaube ich mir, den genannten Herrn Abgeordneten zu fragen, ob derselbe 100*
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