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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 27. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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kann. Eine solche derbe Schreibweise mochte in früher» Zeiten, mag in einzelnen Ausnahmcfällen, wo einmal ein Beamter seine Pflicht nicht thut oder überschreitet, Berech tigung haben, außerdem aber entspricht sie ganz gewiß nicht dem heutigen Standpunkt der Humanitär. Es ist mir ein Fall vorgekommen, daß ein Bezirksappellationsgericht sich in einem solchen übergroßen Eifer dahin verirrte, daß es ein Untergericht einmal geradezu zur Verantwortung und Entschuldigung aufforderte, weil es sich erlaubt hatte, über eine streitige Rechtsfrage anderer Meinung zu sein und da nach anders zu verfahren, als man in zweiter Instanz des Dafürhaltens war. Man nannte dieses Verfahren da selt samer Weise ein strafbares Attentat und sah blos bewand- ten Umständen nach von der vermeintlich verwirkten Strafe ab. Ach weiß recht wohl, daß gegen ein derartiges Ver fahren der Weg der Beschwerde offen steht und weiß auch, daß derselbe schon öfter mit Erfolg betreten worden ist; in- deß ist es doch nicht Jedermanns Sache, Beschwerde zu führen und jedenfalls ist es mißlich, dies gegen eine Ober behörde zu thun. Der Unterrichter wird es daher in den meisten Fällen ruhig geschehen lassen und sich zu trösten wissen; er weiß seine Zeit besser zu nützen, nimmt sich häufig nicht die Mühe und hat gewöhnlich weder Zeit noch Lust zum Beschwerdeführen. Ich habe nicht verfehlen wollen, obwohl mit einem gewissen innern Widerstreben, diese dem praktischen Leben entnommenen zuletztgedachten Wahrneh mungen hier einmal zur Sprache zu bringen. Abg. Koelz: Der Antrag, welchen wir auf Seite 286 des Berichts lesen, ist, wie der Bericht sagt, am 10. Fe bruar 1855 bei der Berathung des vorigen Budgets von der zweiten Kammer einstimmig angenommen worden. Sollteder Abg. vr. Wahle damals gegenwärtig gewesen sein, so würde er dem Antrag gleichfalls beigestimmt haben. Dem sei indeß wie ihm wolle, meinerseits möchte ich, damit es nicht den Anschein gewinne, als ob ein einstimmig von der Kammer angenom mener, auf Aufhebung der Appellationsgerichte gerichteter Antrag anfgegeben werde, erklären, daß ich heute noch der selben Meinung wie früher bin. Ich beklage mich dem- ungeachtet nicht über das Ministerium, daß es keinen Schritt gethan hat, um die gedachte Maßregel herbeizuführcn, denn ich weiß sehr wohl, daß der Antrag in der jenseitigen Kam mer keinen Anklang fand. Ich freue mich eben, von mei nem Standpunkte aus, daß die Deputation die Frage nicht ganz beseitigt, daß sie die Acten in dieser Beziehung nicht für geschloffen erachtet, sondern den Gegenstand nur bis zur Berathung der erwünschten und in Aussicht stehenden Ci- vilproceßorvnung vertagt hat. Abg. vr. Wahle: Ich bin allerdings bei der damali gen Berathung zugegen gewesen, habe aber meine Stimme allein nicht gegen den Antrag geltend machen wollen. Es sind auch noch verschiedene andere Abgeordnete zugegen, die an der damaligen Verhandlung Theil genommen haben, ll.K. (2. Abonnement.) und der Abg. Koelz hat ihnen nicht die Ehre erwiesen, sie' zu erwähnen, obwohl sie sich ebenfalls gegen die Reduk tion der Appellationsgerichte ausgesprochen haben und die ebenfalls nicht für nöthig gefunden haben, damals bei der Abstimmung ihre verneinende Stimme geltend zu machen, wahrscheinlich aus demselben Grunde, der mich bestimmte, mich nicht erst gegen den Antrag zu erheben, weil voraus-- zusehen war, daß derselbe durchgehen und wir in der Mi norität bleiben würden. Im Uebrigen sind die Verhand lungen, welche damals in der ersten Kammer stattgefunden haben und welche sich aus einer später» Zeit datiren, wobei sehr gewichtige Momente gegen die Reduction der Appelle tionsgerichte zur Sprache gebracht worden sind, für mich und für Befestigung der von mir gewonnenen Ueberzeugunst noch besonders maßgebend gewesen. Staatsminister vr. v. Zschinsky: In Bezug auf die Bemerkung des Abg. vr. Wahle und die Entgegnung des Abg. Koelz kann ich mich dahin aussprechen, daß auch das Justizministerium die Acten über die Frage, ob die Zahl der Appellationsgerichte künftig zu vermindern sein möchte oder nicht, noch keineswegs als geschlossen betrachtet, viel mehr wird diese Frage wahrscheinlich später wieder ausge nommen werden. Endlich kann ich nicht bergen, daß, wenn der Abg. vr. Wahle Ausstellungen über die Form und den Ton der Verordnungen der Appellationsgerichre machen zu können glaubt, es mir erwünschter gewesen wäre, wenn er diese seine Beschwerde bei dem Justizministerium ange bracht hätte. Abg. Koelz: Nur zwei Worte zur Aufklärung eines Mißverständnisses. Ich glaube, es ist doch ganz natürlich, daß ich nur den Abg. vr. Wahle erwähnen konnte, weil nicht ein einziger anderer Abgeordneter heute ausgetreten ist und eine abweichende Meinung von derjenigen geltend ge macht hat, welche er durch seine Abstimmung am letzten Landtage kund gab. Abg. Reiche-Eisenstuck: Ich bin ganz mit der De putation einverstanden und würde es auch sein, durch die Gründe, welche das Ministerium gegen die Aufhebung der Appellationsgerichte abgegeben hat, aber ich wünschte auch keine weitere Erwägung dieser Angelegcnbeit, insofern man nicht überzeugt ist, daß die oberlausitzer Provinzialstande sich damit einverstanden erklären, denn ein so kleines Ge richt fortbestehen zu lassen und die drei andern aufzuheben, das würde doch nicht gehen. Es ist traurig, daß man im mer wieder darauf zurückkommt, daß, wenn die Standever- sammlung sich über eine Organisationsangelegenheit einigen will, man immer fragen muß, ob es einer Seits den Pro- vknzialständen der Oberlaufitz, und wenn dies der Fall, anderer Seits auch den Grafen und Herren v. Schönburg gefällig ist. Es heißt dann immer: inviäit in SvMam, gni vult vitare 6Iisrxbäi'm. (Bravo!) 101
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