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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 27. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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daß es alle diejenigen Actuare in den Staatsdienst ein treten läßt, welche 350 Thaler Gehalt beziehen, oder ob nach dem veränderten Etat dieser Grundsatz nur auf die vierte Klaffe Anwendung erleiden solle und dann die fünfte Klasse ausschließt? Wäre dies der Fall, so würde ich dem Anträge des Abg. v. Nostitz aus voller Ueberzeugung bei stimmen. Ich erbitte mir darüber Auskunft, ob der Grundsatz des Ministeriums, welcher bisher von demselben festgehalten wurde, sich nur auf die vierte Klasse der Actuare beschränkt, oder ob derselbe auch auf die fünfte Klaffe Anwendung finden soll. Staatsminister vr. v. Zschinsky: In Bezug auf den Antrag, welchen der Abg. v. Nostitz gestellt hat, habe ich Folgendes zu bemerken. Es haben über diesen Gegenstand und die Pensionsangelegenheit in der letzten Zeit Commu- nicationen zwischen den Ministerien stattgefunden, und es ist gegenwärtig die Sache zur Beschlußfassung an das Ge- sammtministerium gebracht worden. Ich habe Ursache, an zunehmen, daß man dort wahrscheinlich dahin kommen wird, auch der untersten Klasse der Actuare die Staats dienereigenschaft beizulegen. Dem Abg. v. Nostitz überlasse ich hiernach, ob er es noch für räthlich findet, seinen Antrag aufrecht zu erhalten. Ich bemerke übrigens noch, daß zeit- her diejenigen Actuare, welche.300 oder 350 Thaler Gehalt hatten, nicht Staatsdiener waren, und die Staatsdiener eigenschaft der Actuare erst mit dem Gehalte von 400 Thlrn. begann. Der Abg. Koch hat zur Sprache, gebracht, daß die Einnahme einiger Boten im Berhältniß zu der Ein nahme anderer Beamten zu hoch sei, und dabei angefragt, ob nicht eine Einrichtung getroffen werden könne, wodurch sich dieses Mißverhältniß beseitigen lasse. Ich habe darauf zu erwidern, daß ich nicht weiß, wie das anders geschehen könnte, als durch Fixirung der Boten; muß aber zugleich bemerken, daß ich bereits auf dem letzten Landtage mich dahin ausgesprochen, daß es sehr bedenklich sei, diejenigen Diener, welche ihr Geld mit den Füßen verdienen, zu sixiren. Wir würden dann sicher weniger gute und thä- tige Boten haben. Was die Anfrage des Abg. Koelz an langt, so verweise ich darauf, daß schon bei Eröffnung des Landtags der hohen Ständeversammlung mitgetheilt worden ist, daß die Staatsrcgierung sich bereits mit der Frage, ob einige von den Bezirksgerichten einzuziehen seien, beschäftigt habe, daß jedoch die Regierung die zcitherigen Erfahrungen darüber noch nicht für ausreichend erachte, um schon jetzt einen Beschluß zu fassen, daß aber diese Frage werde im Auge behalten werden. Abg. Seiler: In Bezug auf Das, was der Abg. Koch vorhin über die Boten aussprach, möchte ich doch dem hohen Ministerium, ohne deshalb einen speciellen Antrag zu stellen, noch anheim geben, ob es nicht gerechtfertigter erscheinen möchte, wenn die Botenlöhne für d.en zahlenden Gerichtsbefohlenen sixirt würden, d. b. pro Zufertigung einen bestimmten Satz. Ob der Bote ein Schreiben zu tragen hat oder zehn, ob eine oder zehn Stunden weit, daS bliebe sich gleich, dagegen die Boten wieder pro Gang sixirt würden; daß also das Ministerium das Briefporto eintriebe und den Boten das Lohn pro Botengang aus zahlte. Es würde dadurch die Ungleichheit der Entfernung ausgeglichen und manche Betrügereien, die mit dem besten Willen der Amtleute nicht ganz zu verhindern sind, ver hütet werden; z. B. es sind als Betrag des Botenlohns aufs Couvert geschrieben 3 Neugrofchen, der betreffende Bote macht aus einer 3 eine 8. Es ist das Alles schon da gewesen. Es würde das zu vermeiden sein, wenn das Briefporto sixirt würde. Ich glaube gern, daß das Mini sterium durchaus keinen Spaß versteht, wenn es erfährt, daß ein Beamter eine Belohnung annimmt, die in Bezug auf sein Amt nicht gerechtfertigt erscheint; wenn es aber den Hypothekenbuchführern nicht verboten ist, Geldgeschäfte zu machen, kann das Ministerium niemals übersehen und erfahren, ob sie Vs oder 1 Procent Proxeneticum nehmen, und wir werden nicht in dem Falle sein, von dem Ministe rium eine erfolgreiche Controle zu verlangen; aber wir können wohl verlangen, den Hypothekenbuchführern zu ver bieten, solche Geschäfte zu machen und Belohnungen für ihre Mühwaltung anzunehmen, ohne daß das Ministerium, wenn cs auch noch so wenig Spaß versteht, eingreifen kann. Ebenso halte ich es für einen Fehler, daß die Hypotheken buchführer das Geld, welches sie für die Einsicht in und Auskunft aus den Grund- und Hypothekenbüchern erhalten, selbst einnehmen. Ich halte es für unmöglich, daß der Amtmann controliren kann, wenn sie statt 2Vs Neugroschen 5 Neugroschen erhalten, und ebensowenig wird er zu be strafen sein, wenn er sagt: ich habe nicht sogleich kleines Geld zum Zurückgeben gehabt. Warum kann vom Sportel einnehmer nicht auch diese Einnahme besorgt werden? es wird dann das Ministerium besser im Stande sein, Con trole ausüben zu lassen. Abg. Oehmichen auf Choren: Den vom Abg. Koch erwähnten Antrag in Bezug auf die Fixirung der Amts boten habe ich am vorigen Landtag gestellt. Ich habe ihn deshalb nicht wieder gebracht, weil in der Deputation der Herr Staatsminister erklärte, daß er in diesem Punkte in der nächsten Zeit eine Verordnung werde an die Unter gerichte ergehen lassen, welche die bestehenden Mißbrauche abstellen werde. Ich habe ihn auch deshalb nicht gestellt, weil ich mir sagen mußte, daß das hohe Ministerium auf keine Weise auf die Fixation eingehen würde, obschon ich sie für meinen Kheil für richtig halte. Beim letzten Land tage hat die Kammer diesen Antrag nicht angenommen, und ich mußte also, wenn das Ministerium sich in der Weise erklärte, wie es geschehen, wieder erwarten, daß auch diesmal die Kammer nicht auf denselben eingehen werde deshalb habe ich ihn nicht gestellt, so nützlich er auch an
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